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Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Nachbar baut Garage/Carport/Terasse auf Grundstücksgrenze ohne Mindestabstand, städt. Bauamt nickt das ab. Wie vorgehen?

Der Fall liegt so: Ein sanierungbedürftiger Altbau wird von einem stadtbekannten Architekten erworben. An das Gebäude anschließen soll nun eine neu zu errichtende Garage mit Terrassenfläche oben und direktem Zugang ins 1. Obergeschoss des Hauses. Unsere Terasse liegt dann direkt gegenüber auf gleicher Höhe. Das Bauamt hat den Plänen statt gegeben, Widerspruchsfrist läuft! Nach Prüfung des Entwurfs durch mich musste ich feststellen, dass der Abstand der Bauwerke nur wenige Zentimeter beträgt, die stadt. Vorschriften verlangen aber m.W. deutlich mehr (Altstadt, teils historisch, Brandschutzvorschriften). Nach den vom Bauamt genehmigten Plänen lägen nun die Gebäude (Terrassen) dicht an dicht (Abstand ca. 20cm), wo vorher eine freie Fläche war von ca. drei Metern war. Das Bauamt behauptet, es gebe da Ausnahmen von dieser Regelung, es sehe keine Probleme. Ich könnte ja einsprechen. Indirekt ließ man durchblicken, dass man als Behörde sehr an dieser Bebauung interessiert sei, da es sich um eine hässliche Baulücke handelt im Altstadtbereich- das ist nachvollziehbar für mich. Der Bauherr -geichzeitig Eigentümer (selbstst. Architekt von Beruf) - will keinen Kompromiss eingehen und die Abstände größer planen. Er sieht offensichtlich keinen Anlass, uns entgegenzukommen, antwortet nicht einmal auf unsere Vorschläge.Er ließ nur durchblicken, dass er nicht daran denkt, einen neuen Bauplan einzureichen. Kann man ggf. einen finanz. Ausgleich von ihm verlangen, und ist das alles rechtens was die städt. Baubehörde da macht? Kann man Entschädigung verlangen, von wem, wie hoch usw. Sinnvoll? Vielen Dank, eilt etwas, da Einspruchsfrist läuft. Ort: Stadt 80 000 Einw. Baden-Württemberg

Haus, Baurecht, Baurecht Baden Württemberg

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