Grundstücksauffüllung um 1,50m möglich?
Hi zusammen,
wir planen gerade einen Neubau und in diesem Zuge versuchen wir auch das Grundstück gleich etwas mit zu planen. Grundstück liegt in Esslingen, also Baden-Württemberg. Da wir etwas Hanglage haben, hatten wir gedacht, wir könnten das Grundstück nach unten hin auffüllen. Laut LBO BW darf man genehmigungsfrei bis 2m aufschütten. Wir würden zum unteren Nachbarn etwa 1,5m aufschütten und das ganze mit Winkelstützen (L-Steinen) Abfangen. Laut seinem Bebauungsplan, den wir einsehen konnten (er hat auch noch nicht gebaut), gräbt er von unser grenze etwa 2m nach unten hin ab, da er sonst sein Haus eingraben würde.
Dadurch, würde man seine Terrasse natürlich mehr abschatten .
Daher folgende Fragen:
Dürfen bis an die Grenze 1,5m hoch aufschütten und damit gleich hohe Winkelstützen setzen oder gibt es eine Regellung, die das wieder verhindert obwohl man grundsätzlich bis 2m über Geländeniveau darf?
Beste Grüße
5 Antworten
Bei uns ist nichts mit Aufschüttung bis auf die Grenze.
Bevor da die Raupe kommt, sollte der Bügermeister nebst Team eingebunden werden.
Ich lese, Zitat:
Bei Fragen des Nachbarrechts ist zunächst stets zu unterscheiden zwischen der Beurteilung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und zivilrechtlichen Vorschriften.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg zunächst in § 2 Absatz 1 S.2 Nr. 1 geregelt, dass auch Aufschüttungen eine bauliche Anlage darstellen und somit den Vorschriften nach diesem Gesetz unterliegen.
Solange eine Aufschüttung jedoch der Gartengestaltung dient, besteht keine Genehmigungspflicht.
Dies bedeutet aber nicht, dass sich Ihr Nachbar nicht an die geltenden Vorschriften im Übrigen zu halten hätte.
Mangels genauerer Kenntnis der Umstände kann hier zu einer eventuellen Genehmigungspflicht keine abschließende Beurteilung getroffen werden.
In zivilrechtlicher Hinsicht ist hier das Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg (NRG BW) einschlägig.
Hier heißt es in § 9 zu Abständen und Vorkehrungen bei Erhöhungen:
"(1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.
(2) Welcher Abstand oder welche Vorkehrung zum Schutz des Nachbargrundstücks erforderlich ist, entscheidet sich unter Zugrundelegung der Vorschriften von § 10 Abs. 1 nach Lage des einzelnen Falls."
Bezüglich der einzuhaltenden Abstände bzw. vorzunehmenden Befestigungen regelt § 10 Abs.1 NRG BW:
"§ 10 Befestigung von Erhöhungen
(1) Bei Erhöhungen muß die erhöhte Fläche für die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine Böschung von nicht mehr als 45 Grad Steigung (alter Teilung) befestigt werden, wenn die Kante der erhöhten Fläche nicht den Abstand von der Grenze waagrecht gemessen einhält, der dem doppelten Höhenunterschied zwischen der Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt."
Dies bedeutet damit in Ihrem Fall, dass Ihr Nachbar die Aufschüttung nicht bis unmittelbar an Ihre Mauer vornehmen darf.
Er muss zunächst entweder einen ausreichenden Abstand einhalten, damit Schädigungen ausgeschlossen sind bzw. hierfür ausreichende Maßnahmen treffen.
Der Abstand vom Fuß der Aufschüttung bis zur Grenze muss dabei der doppelten Höhe der Aufschüttung entsprechen. Andernfalls wäre zur Sicherung des Nachbargrundstücks eine Böschung von max. 45 Grad oder eine eigene Stützmauer erforderlich.
Relevant könnten hier unter Umständen zudem noch die Festsetzungen des Bebauungsplans sein, falls ein solcher in Ihrem Gebiet existent ist.
Viel Glück.
Das solltet ihr beim Bauamt fragen.
Aus NRW kann ich dir sagen, dass es da (ob überall oder Gemeinde-abhängig weiß ich nicht) Mindestabstände gibt. Ich glaube die sind bei 0,5-1 m, ab der Entfernung zur Grundstücksgrenze darfst du 0,5 m hochgehen und mit einem weiteren Abstand dann wieder etwas hochgehen. Ganz differenziert kann ich dir das jetzt nicht wiedergeben, aber so ungefähr ist das. Insofern würde es mich wundern, wenn du unmittelbar an der Grundstücksgrenze ohne weiteres das Niveau so deutlich anheben dürftest.
Das benachteiligt deine Nachbarn dann ja auch ungemein.
T3Fahrer
Das macht Sinn, dass erklärt die Bauweise des Nachbarn. Hat hier Böschungssteine mit 0,5x0,5m eingezeichnet. Vielen Dank
ich sehe hier weniger das Problem die Terrasse damit abzuschatten sondern vielmehr die Sache mit der Regulierung von Oberflächenwasser.
Was ist bei Starkregen, Gewitter Schneeschmelze usw.
Wie verhindert ihr dass dabei der Nachbar "absäuft" bzw von eurem Grundstück sozusagen Erde mitgerissen wird und er nach jedem Ereignis seine Terrasse reinigen muss ?
Es wäre ggf besser wenn beide Grundstücke im Verhältnis auf gleiche Höhe gebracht werden um damit nicht zum Nachbarn runter zu schauen.
Hierbei könntet ihr den Hang ausgraben und weniger aufschütten
Das dürfte meiner Meinung nach nicht unser Problem sein. Denn aktuell muss er ja davon ausgehen, dass wir nicht aufschütten und damit haben wir eine stärke Steigung und damit eine höhere Wahrscheinlichkeit, das Oberflächenwasser, dass nicht versickert und schön bei Ihm runterläuft. Wenn er so plant muss ich mich ja nicht um Maßnahmen kümmern um Ihn zu schützen? Sollten wir aufschütten, nehmen wir Steigung raus und somit kann mehr im Erdboden versickern.
Also nach der Logik, müssten die Grundstücke die weiter oben liegen aber noch nicht bebaut sind, schon jetzt Einrichtungen herstellen, die das einsickern von Oberflächenwasser begünstigen. Dafür gibt es aber keine Regel. Wenn ich also mein Gelände lasse wie es ist und er sich baulich durchs eingraben benachteiligt, kann man von mir nicht verlangen, dass ich dafür mehr Geld in die Hand nehmen muss. Wirtschafliche Zumutbarkeit
wenn du dein Grundstück aufschüttest und es dadurch Verschmutzungen auf dem Grundstück des anderen durch Regen entstehen dann kann er zwar nicht verlangen das du jetzt das Rückgängig machst, aber er muss auch nicht für die Reinigung aufkommen. Als Eigentümer musst du alles halbwegs realistische tun das die anderen nicht davon belästigt werden. Wenn Wasser von oben nach unten läuft ist das sicherlich normal da nichts verändert wurde.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/uebertritt-von-niederschlagswasser-auf-das-nachbargrundstueck-399312 hab mal gegooglet ob ich da auf die Schnelle was finde
nach einigem Nachdenken sollten auch Zufahrten der einzelnen Grundstücke in Betracht gezogen werden. Mal angenommen jedes Grundstück hat andere Lage. Somit müssten Garagen über Rampen angefahren werden. Wenn jemand Heizöl/ Hackschnitzel/ Pellets lieferung bekommt, muss LKW diese Rampe überwinden. Das wäre für gewisse Fahrzeuge großes Hindernis
HalloJogyify,
ich befürchte nur, unabhängig von dem was bereits geschrieben wurde, dass Du das nicht mit L-Steinen so einfach abfangen kannst, sondern Du hierzu eine Stützmauer mit Rückverankerung benötigen wirst!
Das würde wiederum einer Grenzbebauung gleichkommen und ob das dann immer noch ohne Genehmigung, bzw. Bauantrag geht?
Da würde ich mich vorsichtshalber erst schlau machen!
Um den Faden fortzuspinnen,, wahrscheinlich wirst Du dann auch über eine Absturzsicherung nachdenken müssen und falls wirklich Anker in die Stützmauer gemacht werden müssen, wäre es besser das zu veranlassen, bevor der Nachbar sein Grundstück absenkt, damit die Geräte (Ankerbohrmaschine) dort noch stehen könnten!
Gibt es auch in kleiner! Das wird eine Riesenaufgabe, die gut koordiniert sein will ;-)
Oh Hilfe, wie soll ohne rammstuetzen von mind 4 besser 5-6 m euer Hang stehen.bleiben Inkl eurer stützen???? Das Rutscht doch beim Regen alles bis zur nächsten Straße oder weiter, ggf.natuerlich erstmal in die Terrassentüren und , Fenster auf dem unteren Grundstück!!!!
Da sieht die Schwerkraft!
Verdichten erst trocken und zusätzliche nach mind 1-2 grossssen Regen wochen
Unser "Hang" hat auf 26m etwa 2,5m. Wir haben Hanglehm und kein lockeren Boden. Von wem soll hier wohin was wegrutschen? Ich verstehe das Problem nicht? Wo sollen irgendwelche Rammstützen hin?
Ja kommen jetzt davon ab und schauen, dass wir die umliegenden Gegenbenheiten besser berücksichtigen.