Ungültiges SEPA Basislastschriftmandat?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines SEPA Basislastschriftmandats.

Anfang April 2019 habe ich online eine Reise gebucht. Anfangs habe ich als Zahlungsmethode Überweisung ausgewählt und nachträglich telefonisch auf SEPA Lastschrift umgestellt.

Im April 2019 wurde mir für eine Reise für Dezember 2019 die Anzahlung per SEPA Basislastschrift abgebucht. Leider ist der Veranstalter insolvent und die Reise wird storniert werden. Meine Anzahlung werde ich voraussichtlich nicht mehr erhalten.

Bei einen gültigen SEPA Basislastschriftmandat hab ich die Möglichkeit innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Leider ist diese Frist längst vorbei. Ich habe die Information im Internet gefunden, dass die Frist 13 Monate beträgt, wenn kein gültiges SEPA Mandat vorliegt. Nachdem ich das gelesen habe, habe ich das SEPA Basislastschriftmandat herausgesucht und dabei festgestellt, dass auf dem unterschriebenen Mandat meine IBAN und meine BIC nicht eingetragen sind. Die beiden Felder sind lediglich mit X‘en ausgefüllt. (IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX)

Ist dieses Mandat dadurch ungültig und habe ich nun die Möglichkeit die Lastschrift zurückzubuchen?

Vielen dank schon mal für Eure Hilfe!

Insolvenz, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Bankrecht, Reisebuchung, Pauschalreise, Rückbuchung, Anzahlung, Lastschriftrückgabe, Mandat, Rechtsanspruch, SEPA, SEPA-Lastschrift, Lastschriftmandat, Wirtschaft und Finanzen
Guthabensperre unter dem Freibetrag P-Konto?

Guten Tag,

mein Frage ist etwas komplex, hoffe ihr könnt mir folgen.

Ich habe ein P-konto worauf sich auch ein Titel befindet.

Meine geldeingang setzt sich momentan aus Kindergeld und Betreuungsgeld zusammen. Ich bleibe aber wesentlich unter der vollen Ausschöpfung meines Grundfreibetrags.

Seit einigen Monaten ist es bei der deutschen Bank so, das sie mir einen Guthabensperre ab einem Betrag von 52,60 eingerichtet haben. Ab diesem Betrag kann ich nicht mehr verfügen. Lastschriften die diesen Betrag unterschreiten gehen mangels Deckung zurück.

Das heißt ich kann über mein Geld nicht verfügen obwohl der Grundfreibetrag bei weiten nicht ausgeschöpft wurde.

Wir baten die Deutsche Bank um eine Stellungnahme, mit gesetzlicher Grundlage. Heute kam der Brief aber in keiner weise konnte mir eine Grundlage genannt werden nur das es ebenda so ist und ich ab dem Betrag von 52€ verfügen kann bis zur 1188,90€ nur ebend nicht unter diese Guthabensperre von 52 kommen darf.

Ich habe schon seit 2010 ein p Konto, habe da nie Probleme gehabt. Erst seit dem ich auf Grund von Elternzeit weniger Geldeingang habe.

Rechtlich lese ich es aber so das ich über meinen Grundfreibetrag voll verfügen muss. Was aber nicht möglich ist da sie mir 52 € sperren.

Mir wäre das klar wenn dies passiert komme ich über meinen Grundfreibetrag, aber dies ist ja nie der Fall.

Gibt es hier jemand der ein ähnliches Problem hatte. Verstehe ich vllt etwas falsch? Mir erscheint das alles nämlich sehr willkürlich und ohne Hand und Fuß.

Schulden, Bankrecht, P-Konto, Freibetrag, Grundfreibetrag, Deutsche Bank

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bankrecht