Ich habe ein Darlehen bei einer Bank, bei der ich kein Girokonto habe, d. h. die monatlichen Raten werden per Lastschrift von meinem Konto bei einer anderen Bank abgebucht. Die Bank, bei der der ich das Girokonto habe, habe ich nun gewechselt, sodass die Darlehensrate künftig von einem anderen Konto abgebucht werden müssen. Meine Bank, bei der ich den Darlehensvertrag habe, verlangt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR. Da in ihrem System lediglich die IBAN ersetzt werden muss, finde ich ein Hammer und frage mich, ob das denn rechtlich so überhaupt haltbar ist. Kann mir die Frage jemand beantworten, am besten unter Nennung eines entsprechendes Paragraphen? Viele Grüße und besten Dank!