Lastschrift widersprochen Konsequenzen?

3 Antworten

ist die Zahlung nach einer Woche erfolgt 

Ungewöhnlich, aber kann passieren

Rückzahlung zugesprochen allerdings erst nach 5-10 Tagen.

Das ist relativ schnell

Stattdessen habe ich dann der lastschrift widersprochen, 

Dadurch entstehen Extrakosten, kann sein, dass die Dir in Rechnung gestellt werden.


Ritter383 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 18:05

Danke für deine Antwort. 5-10 Tage ist ein schlechter Witz meiner Ansicht nach. Mir sind dann paar Euro extra kosten lieber, als dass ich denen noch hinterher laufen muss. Ich habe das Vertrauen in den Dienstleister verloren.

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tinalisatina  16.10.2021, 18:21
@Ritter383

Das ist Deine Sache, ob Du das Vertrauen verloren hast. Klar, das ist ärgerlich, dass abgebucht wurde, obwohl das Zimmer nicht reserviert ist. Und dann nicht einmal aus Kulanz was angeboten wurde (das finde ich das eigentlich Ärgerliche). Aber auf die paar Tage mehr oder weniger kommt es ja auch nicht an.

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Ritter383 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 18:28
@tinalisatina

Ja ich verstehe deine Antwort und auf paar Tage kommt es auch nicht an. Allerdings möchte ich denen nicht erneut vertrauen müssen, dass das Geld auch tatsächlich eingeht auf mein Konto. Das ist meine ganz persönliche Entscheidung wen ich vertraue und mir abreden kann dass niemand.

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tinalisatina  16.10.2021, 20:31
@Ritter383

Ja, das ist ja ok. Aber wie gesagt: Evtl musst Du damit rechnen, dass da noch Kosten kommen.

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Einer Lastschrift widerspricht man nicht einfach so. Finanzielle Geschichten klärt man mit dem Dienstleister ab.

Was dann passiert kann sehr unterschiedlich sein. Wenn ich Paypal oder Amazon widerspreche passiert nicht viel außer, dass sie es iwann nochmal versuchen abzubuchen.

Ich habs aber auch schonmal bei Rewe oder so gemacht und hatte dann gleich nen Anwalt am Hals. Das ist am Ende ziemlich teuer geworden.

Es hängt ganz davon ab, wie der Dienstleister sowas intern handhabt. Vllt haste Glück, vllt haste Pech. Und dann hilft es auch nichts zu sagen, dass du dir verarscht vorgekommen bist.


EinTeilnehmer  16.10.2021, 15:45

... Ein Unternehmen hatte per Lastschrift einen unrechtmäßigen Betrag abgebucht. Den habe ich sofort zurückholen lassen und einen Brief geschrieben. Die Sache war damit geklärt und vom Tisch. Hier verhält es sich scheinbar ähnlich. Denn der Dienstleister hatte bereits zugesagt, den Betrag nach einer Bearbeitngszeit zu erstatten. Der FS hat den Betrag durch die Bank zurückholen lassen, was im Ergebnis der Erstattung entspricht. Eine Dienstleistung ist ja nicht zustandegekommen, was der Dienstleister durch den Erstattungswillen anerkennt.

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darkarth1  16.10.2021, 15:57
@EinTeilnehmer

Das kann man nicht verallgemeinern. Es geht hierbei erstmal garnicht um den Sachverhalt sondern um die individuelle Unternehmensstruktur.

Entweder kann man solche Sachen mit dem Support klären - dann werden sie seine Email lesen und er hat wahrscheinlich Glück - oder Lastschriftrückbuchungen gehen direkt an den Anwalt, der sich dann automatisch einschaltet.

Auch wenn der Sachverhalt mit diesen dann geklärt werden kann, muss er dann diverse Posten wie Aufwandsentschädingungen usw. extra bezahlen. Und das ist häufig deutlich teurer als der eigentliche Betrag um den es ging.

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EinTeilnehmer  16.10.2021, 17:29
@darkarth1

Es darf verallgemeinert werden, da es nicht um die Unternehmensstruktur geht, sondern um das Recht des Kontoinhabers bei Lastschriftverfahren. Der Kontoinhaber (generic maskulin) ist grundsätzlich berechtigt per Lastschriftvefahren gebuchte Beträge durch die Bank zurückbuchen zu lassen.
Dabei werden zwei Sachverhalte unterschieden:

Widerspruch gegen eine unautorisierte Abbuchung
Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass ein Betrag ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Konto abgebucht wurde. Das geht in der Filiale, über das Telefon und das Online-Banking. Dafür müssen Sie jedoch gewisse Fristen einhalten:
Sie haben dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt
  • Eine fehlerhafte, z. B. zu hohe oder doppelte Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden.
Es lag keine Einzugsermächtigung vor 
  • In diesem Fall haben Sie sogar 13 Monate Zeit.
Rückbuchung einer unberechtigten Abbuchung
Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, erhalten Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse oder Bank gutgeschrieben. Das ist der Schutz, den Sie als Kunde genießen. Mit einer Einschränkung: Haben Sie fahrlässig gehandelt und etwa Ihre PIN auf der Rückseite der Karte notiert, gilt dieser Schutz nicht. Dann haften Sie und erhalten keine Erstattung.
https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/bezahlverfahren/sepa-lastschrift/lastschrift-zurueckbuchen.html

Anders verhält es bei Überweisungen. Das Geld ist erstmal weg.
Man kann lediglich durch die Bank die andere Bank bitten , den Betrag zurück zu überweisen.

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darkarth1  16.10.2021, 18:03
@EinTeilnehmer

Den rechtlichen Hintergrund sprech ich hier doch garnicht an und dem widerspreche ich auch garnicht.

Mir gehts um den praxisbezogenen Ablauf. Und das kann, wie gesagt, so laufen wie bei dir oder so laufen wie bei mir und das ist wie gesagt, von Unternehmen zu Unternehmen anders.

Auch wenn man das Recht hat, eine Lastschrift zurückzuziehen, kann dies die Rechtsabteilung eines Unternehmens dazu animieren, den Anwalt einzuschalten, um die rechtliche Lage zu klären respektive um das Geld zurückzufordern.

Und dann hat man zwei Optionen. Entweder zahlt man es oder man sucht sich einen eigenen Anwalt um dagegen vorzugehen. Das macht die Angelegenheit für den Fragesteller aber nicht gerade günstiger, denn er müsste dann ja wenigstens seinen Anwalt bezahlen.

Deswegen mein Rat: Lastschrift nur widerrufen, wenn es wirklich nötig ist, rechtliche Wege ausgeschöpft sind und es keinen anderen Weg gibt, um an sein Geld zu kommen.

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EinTeilnehmer  16.10.2021, 18:20
@darkarth1
Auch wenn man das Recht hat, eine Lastschrift zurückzuziehen, kann dies die Rechtsabteilung eines Unternehmens dazu animieren, den Anwalt einzuschalten, um die rechtliche Lage zu klären respektive um das Geld zurückzufordern.

Das ist ganz richtig, was Du schreibst.
Nun hatte der FS ja bereits mitgeteilt, dass "eine Rückzahlung zugesprochen" worden ist. Damit ist eine unternehmensinterne Konsultation eines Juristen unsinnig. Zudem wären eventuelle Kosten dafür keinesfalls dem FS aufzuerlegen.
D.h., der Sachverhalt ist schlicht klar. Was alles sein kann ist daher in diesem Sachverhalt nicht gut zu diskutieren, weil es den FS eher nur verunsichert. Er hat aber nichts falsch gemacht. Darum ging es mir.

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darkarth1  16.10.2021, 18:31
@EinTeilnehmer
Damit ist eine unternehmensinterne Konsultation eines Juristen unsinnig. 

In der Theorie schon. Habe es aber schon oft genug erlebt, dass solche Dinge parallel ablaufen, wenn es sich um unterschiedliche Abteilungen handelt, die eine dürftige Kommunikation betreiben. Oder anders ausgedrückt: Sehr oft weiß die rechte Hand nicht, was die linke Hand tut.

Zudem wären eventuelle Kosten dafür keinesfalls dem FS aufzuerlegen. D.h., der Sachverhalt ist schlicht klar.

Theorethisch. Aber im Zweifelsfall muss man sich auch das erstreiten.

Und ob man nun recht bekommt oder nicht, kann der ganze Prozess, der wegen so einem Missverständnis ensteht enorm stressig sein.

Ich denke, es wäre klüger, sich an den normalen Abläufen zu halten. Gerade eben dann, wenn die Lage an und für sich eh klar ist.

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EinTeilnehmer  16.10.2021, 18:39
@darkarth1

.
Das Unternhmen hat ihm eine Rückzahlung zugesprochen.
Er hat das Geld bereits zurückgeholt.
Was könnte deiner Meinung nach das Unternehmen jetzt tun?
(Es muß rechtlich abgesichert sein)
Was könnte das Unternhmen zum Nachteil des FS tun?

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Nö, alles gut. Der "Vertragspartner" hat sich ja für die technischen Schwierigkeiten insoweit anerkennend entschuldigt, dass er dir den Betrag erstatten wollte.

Du bist dem lediglich zuvor gekommen.


tinalisatina  16.10.2021, 16:44

Bloß: die Rückbuchung kostet extra Geld ;-(

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EinTeilnehmer  16.10.2021, 17:47
@tinalisatina

Korrekt. Danke für die Ergänzung. Wobei der Betrag nicht willkürlich sein darf:

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).
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Ritter383 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 18:06
@EinTeilnehmer

Die nehme ich gerne in Kauf bevor noch eine technische Schwierigkeit auftritt :)

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