Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

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Recht, P-Konto, pfaendungsschutz, Steuerberater, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen
Hilft mir mal bitte, ich bin am Heulen?

Ich hatte mich vor 2 Monaten ca. auf ne Dating Seite angemeldet, causaldate 18. Dort gab ich keine echte Daten ein und ich gab die Kontodaten also Bankdaten, die echt sind für Premium Mitgliedschaft. Später habe ich mich abgemeldet und habe auch E-Mail geschrieben, dass ich es net mehr will, also nach ca. 10 Minuten. Ich habe es 0 benutzt und heute kam diese Email, bitte helft mir.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr --------, wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma dateyard AG,Rothusstrasse 23, CH-6331 Hünenberg vertreten. Sie haben auf der Kommunikationsplattform casualdate18 eine Premium Mitgliedschaft gebucht,ohne die fällige Mitgliedsgebühr zu entrichten. Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetragi.H.v. EUR 242,60. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Siesich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten undUnannehmlichkeiten rechnen müssen. Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab! Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalb der Frist bei uns eingeht. Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenenForderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutztverstreichen lassen. Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie! Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten: 

Hier sind die Daten IBAN etc alles

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Hilfe! Pfändung trotz Zahlungen? Hilfe?

Ich habe heute einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Trotz, dass meine Eltern die die offene Schulkosten zahlen! ich bin am verzweifeln. Ich würde sofort telefonisch die Gläubiger anrufen, es ist aber Samstag. Ich bin am verzweifeln.

Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung und Überweisung zu erlassen.

...binnen zwei Wochen von der Zustellung dieses Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu erklären:

  1. ob und inwieweit die Drittschuldnerin die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit sei:
  2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen:
  3. ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei:

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich binnen zwei Wochen an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter erfolgen.

Was heißt das genau? Können die jederzeit kommen? Ich habe angst.

Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte. Ich habe doch alles richtig gemacht und komme meinen Zahlungen nach, habe sogar letzten Monat beim Gläubiger angerufen und gefragt, ob die Monatliche Zahlung schon angekommen ist. Sie haben mir am Telefon davon auch nichts gesagt, ansonsten würde ich ja auch Handeln. Ich bin Studentin und gerade in der Klausurenphase.... Sollte ich zum Anwalt? Ich zahle die offene Forderung ja monatlich unddas würde mich wieder sehr viel Geld kosten. Es handelt sich um Schulgebühren....

Vielen Dank für eure Ratschläge

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Schülerpraktikum bei einer Anwaltskanzlei.

Tach liebe Community ,

ich bin 14 Jahre alt , und gehe nächstes Schuljahr in den neunten Jahrgang. Dort findet ein Praktikum statt (genauer Termin bekannt), welches ich gerne in einer (mir schon ausgesuchten) Anwaltskanzlei vollführen möchte.Gleich zu Anfang möchte ich gesagt haben , dass es sich hier um Fragen handelt , die ich gerne nur von erfahrenen Leuten in diesem Bereich beantwortet haben möchte bzw. von Leuten , welche von diesem Ahnung haben.

Ich bedanke mich schonmal im Vor raus an die Leute , die sich ernsthaft für diese Frage(n) Zeit nehmen.

Also gut , fangen wir ganz am Anfang an :

-Die erste Frage wäre , wie man sich dort bewirbt. Natürlich per E-Mail, mit ganz normalem Schreiben .Allerdings reden wir hier nicht von Leuten , welche von Anschreiben keine Ahnung haben. Gibt es wichtige Merkmale , die man dort zu beachten hat ? Wichtige Punkte bei einem normalen Anschreiben , welche bei Anwälten ein negatives Bild da lässt ?

-Frage 2: Welche Aufgaben erwarten mich dort ? Darf ich den Anwälten Kaffee bringen und ihnen bei allem was sie sagen zustimmen ? Oder darf ich mir die Sachen anschauen und teilweise auch vollführen , welche Anwälte alltäglich erwarten ?

-Zum nächsten wäre dort die Bekleidung. Erwarten die Anwälte von einem 14 jährigen Schüler mit Anzug und Krawatte , sowie Lackschuhen jeden Morgen auf der Matte zu stehen ? Oder reicht auch ein einfaches Hemd mit Jeans ?

-Bei der letzten Frage handelt es sich um den Standort.Ich wohne in Köln. Mein angepeiltes Ziel jedoch , befindet sich in Wuppertal. Die 1 1/2 bis 2 Stunden Weg sind für mich kein Problem. Allerdings wird von unseren Lehrern erwartet , das sie uns ab und zu über die Schulter gucken sollen(sprich: die Stelle aufsuchen , und uns bei der Arbeit zuschauen). Nun die Frage : Wäre eine solche Entfernung zwingend notwendig ? Oder kann man diese als (auf gut Deutsch gesagt) schwachsinnig ansehen ?

Ich bedanke mich bei allen , welche sich für diese Frage(n) Zeit genommen haben und versucht haben , diese auch zu beantworten.

Lg-Brot

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