Skurriler Autoverkauf mit Erpressung?

4 Antworten

Du kannst mit dem Auto machen, was du willst.

Und mit dem Typen machst du vor allem eines: ignorieren. Denn da kommt nichts mehr, auch nichts von einem Anwalt.


RJBauer 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 14:19

Ja ich weiß leider nur nicht wie die Rechtslage ist bei so Verträgen per Email, nicht das wir verkaufen und auf einmal was kommt und wir das 3fache Zahlen müssen. Bin schon fix und fertig

tinalisatina  26.09.2024, 14:25
@RJBauer

Im Vertrag steht eine Summe. Die will er nicht bezahlen. Also hat er ihn nicht angenommen.

Für mich ist das Erpressung und mein Mann war auch bei der Polizei aber die meinten sie können es nur aufnehmen.

Sorry, das ist Quatsch. Das ist keine Erpressung, das ist einfach nur dummes Gerede von dem Typen. Dass die Polizei das aufgenommen hat, wundert mich. Kein Staatsanwalt wird das verfolgen.

Schreibt den Typen an, ob er den Wagen für die erste Summe kaufen will. Wenn ja, soll er sich innerhalb von drei Tagen melden. Wenn nein, dann verkauft ihr den Wagen anderweitig.

Bin schon fix und fertig

Genau das ist es, was der Typ will. Dass ihr die Nerven verliert und mit dem Preis runtergeht.

PlayadeMuro  26.09.2024, 14:30
@tinalisatina

Wie kann man auch nur in Erwägung ziehen, an so jemand ein Fahrzeug zu veräußern? Werde das nie verstehen!

Mein Mann hat nach langen hin und herr gesagt dass vor Ihm zwei Fahrzeughalter eingetragen waren und er das ändern soll.Aufgrund von drängen hat mein Mann dann überlesen dass er statt drei nur zwei in den Vertrag geschrieben hat und hat ihm per Email die Korrektheit bestätigt.

Das ist soweit vollkommen (!) Korrekt. Bei der Anzahl der Vorbesitzer wird der aktuelle nämlich nicht mitgerechnet!

Aufgrund von drängen hat mein Mann dann überlesen dass er statt drei nur zwei in den Vertrag geschrieben hat und hat ihm per Email die Korrektheit bestätigt.

Es wurde dem Käufer mitgeteilt, dieser sorgt jetzt für maximale Verwirrung um den Preis weiter zu drücken. Tätsachlich war dieser noch gar nicht vorort. Denn dann folgt die nächste Runde der Preisverhandlung, indem diverse Schäden und Probleme kreiirt werden. Da klappert was und dort ist angeblich etwas defekt. Dann wird argumentiert das durch die weite Entfernung auch noch Schadenersatz zustehen würde etc....

Besser Finger weg!

Nach dem der Brief per Foto gesendet wurde hat er sich aufgeregt dass ja drei Vorbesitzer (mit meinem Mann) sind. Jetzt will er statt 7200 nur noch 5300 zahlen oder er geht zum Anwalt.

Nun die rechtliche Betrachtung: Mit dem Angebot (Fahrzeug) und der Annahme könnte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Je nach Situation könnte dieser auch noch in der Schwebe gewesen sein und durch das niedrigere Gegenangebot eben NICHT angenommen worden sein. Das mag dahinstehen, da es im Ergebnis aufs gleiche herauskommt. Durch die Nichtabwicklung am oder bis spätestens 20.09.24 sollte es als aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB) letzlich für den Fall eines Kaufvertrages diesen zum Unwirksam werden gebracht haben.

Interessant wären auch noch die AGB die der Verkäufer ins Feld führt. Ob diese überhaupt wirksam eingebunden wurde und welche Klauseln einschlägig wären.

Abschließend bleibt festzustellen, dass dieser Händler über diese Maschen versucht billig an Ware zu kommen und wohl oft Erfolg damit hat. Auch bleibt es zu erwarten, wenn ein Zwischenverkauf erfolgt, dass eine Schadenersatzforderung durchgesetzt wird, wenn man sich nicht frühzeitig und vehement genug Wehrt.

Das Fahrzeug lieber jemand anderen verkaufen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

RJBauer 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 16:59

Ja er hat uns eine Auflistung per Email danach gleich gesendet, das er das Auto schon weitervermittelt hat und welche schäden an Summen entstanden sind und das will er einklagen wenn wir nicht auf 5200€ gehen. Die Auflistung war auch sehr konkret komischer Weise. Kann es mir nicht vorstellen aber die Angst ist da weil wir eben nicht wissen ab wann der Kaufvertrag greift, man kann ja auch mündlich einen Vetrag abschließen, daher unsere Angst.

GS2000  26.09.2024, 18:00
@RJBauer
Das ist soweit vollkommen (!) Korrekt. Bei der Anzahl der Vorbesitzer wird der aktuelle nämlich nicht mitgerechnet!

Gibt es darüber noch andere Sachverhalte, die zur Preissenkung führen?

Die Auflistung war auch sehr konkret komischer Weise.

Klar, da es gewerbsmäßig erfolgt. Es wurden auch oft arglistige Täuschung den Verkäufern untergeschoben und deswegen geklagt. Dabei kamen Gerichte oft zum Schluss, dass der Händler als Sachkundiger diese Dinge erkannt habe oder erkennen hätte müssen und diesbezüglich eben genau deswegen keinen Anspruch habe.

das er das Auto schon weitervermittelt hat

An wen zu welchem Preis?

Kann es mir nicht vorstellen aber die Angst ist da weil wir eben nicht wissen ab wann der Kaufvertrag greift, man kann ja auch mündlich einen Vetrag abschließen, daher unsere Angst.

Die hier vorliegende Mail ist wirr und unklar; das geht zu Lasten des Verwenders. Solange nicht alle Unterlagen vorliegen wird niemand eine annähernd belastbare Bewertung gelingen.

Auto vollgetankt und angemeldet ist unüblich und nicht zu empfehlen. Oft fahren diese KFZ im Ausland noch jahrelang mit deutscher Zulassung und man hat kaum eine Handhabe, darf noch für Steuer, Versicherung etc aufkommen.

Merkwürdig, dass keinerlei Reaktion mehr erfolgt. Denkbar, dass noch abgewartet wird, bis das Fahrzeug tatsächlich verkauft, wurde nur um den Schaden geltend zu machen.

Salue

Die Frage ist ja, ob dem Exporthändler ein konkreter Nachteil entsteht, wenn das Auto einen Vorbesitzer mehr hatte.

Das man die Anzahl Vorbesitzer in den Fahrzeugpapieren sehen kann ist eine Deutsche Eigenheit. Im Export spielt das keine Rolle. Gefragt ist der effektive Zustand, die gefahrenen Kilometer und die Ausrüstung.

Die Firma versucht, einen abgemachten Kaufpreis im Nachhinein zu drücken. Da dieser "Exporteur" mit den genannten Verkaufsbedingungen nicht einverstanden ist, kam kein Verkaufsvertrag zustande. Er wird sich kaum noch melden, denn sein Versuch ist ja gescheitert.

Fall er sich dann doch noch meldet, kannst Du genau damit argumentieren, dass er ja die Verkaufsbedingungen nicht angenommen hat und damit nie ein Vertrag, mit den Einverständnis beider zum reduzierte Preis, zustande gekommen ist.

Bemerkung: Auch ein einziger Vorbesitzer kann die Wartung vernachlässigt haben. Umgekehrt können auch mehrere Vorbesitzer den Wagen gut behandelt haben.

Tellensohn

Mal ganz ruhig. So lange ihr bzw. dein Mann keinen unterschrieben Kaufvertrag zurück geschickt hat ist alles gut.

Der Typ kann dann hingegen wohin er möchte dass ist völlig egal. Es besteht so keine Verpflichtung das Fahrzeug zu verkaufen.

Im übrigen ist das eine häufige Masche von Aufkäufern. Normalerweise läuft das aber so das man sich vorher auf einen Preis einigt und man alles ist gut.

Wenn der Aufkäufer dann aber vor Ort ist und sich das Fahrzeug anschaut, wird er einem sagen das er die vereinbarte Summe wegen diesem und jenen nicht zahlen wird. Also, vermeintlich klingt vorher alles nach einem guten Geschäft. Aber man muss da wirklich verdammt aufpassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

GS2000  26.09.2024, 16:28
Mal ganz ruhig. So lange ihr bzw. dein Mann keinen unterschrieben Kaufvertrag zurück geschickt hat ist alles gut.

Für KFZ Kaufverträge besteht derzeit noch kein Schriftformzwang. Folglich entsteht auch ohne ein Vertrag.

AlterHaudegen75  26.09.2024, 23:04
@GS2000

Das ist grundsätzlich schon richtig, aber der Typ wir trotzdem nichts tun. Im Zweifel stünde dann Aussage gegen Aussage.