Grob gesagt darf ein einziger Investor nicht die Mehrheit der Anteile an einem Club halten, also maximal 50%.
Die Regel ist aber löchrig wie ein Schweizer Käse.
Edit:
Ich muss meine Antwort etwas korrigieren, da die Regel wie gesagt sehr löchrig ist. Ein Investor darf die Mehrheit der Anteile haben, aber nicht die Mehrheit des Stimmrechts.
Das führt zu recht absurden Konstellationen wie bei RB Leipzig. Red Bull besitzt 99% an der GmbH, aber belässt die Mehrheit des Stimmrechts am Verein. Die mussten zwar die Anforderungen, um Mitglied zu werden, in der Zwischenzeit lockern, aber die Mitglieder setzen sich trotzdem noch zu einem nicht geringen Teil aus Red-Bull-Leuten zusammen.
Das führt dazu, dass der Verein quasi ausschließlich von Red Bull kontrolliert wird, aber offiziell nicht gegen die 50+1-Regel verstößt (obwohl jeder Fan mit einer halben funktionierenden Gehirnzelle weiß, dass eine solche Konstellation nicht im Sinne des Erfinders war).
Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für Bayer, VW (Wolfsburg) und Hopp (Hoffenheim), weil die Firmen/Personen seit mehr als 20 Jahren im Verein tätig sind. So darf Martin Kind Hannover 96 nicht übernehmen (zum Glück meiner Meinung nach), Hopp Hoffenheim aber schon. Verstehe es wer will.
Daher meint ich, dass die Regel löchrig ist wie ein Schweizer Käse. Sie sollte ursprünglich einmal Wettbewerbsverzerrung vermeiden. Aufgrund der aktuellen Regelungen führt sie aber erst recht zu Wettbewerbsverzerrung, da für Leipzig, Wolfsburg oder Hoffenheim andere Regeln gelten wie für Eintracht Frankfurt, Werder Bremen oder den VFL Bochum.