Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

8 Antworten

irgendwas kann nicht stimmen, die Beifahrertür befindet sich auf der abgewandten Seite der Fahrbahn,

kein Polizist kontrolliert das Handschuhfach ohne dein Einverständnis, oder es muss einen besonderen Grund geben, da nehmen die dein Auto auseinander.

es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren

der muss rechts an euch vorbei gefahren sein ....

was wird noch so verschwiegen? 50 Tagessätze á 20€ heftig

Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt

wenn das eine gefährliche Stelle gewesen sein sollte, findet dort garantiert KEINE Kontrolle statt, du wirst auf eine andere sichere Stelle geleitet.


markus214 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 12:38

Hallo Peterobm, tatsächlich hatte ich zwar keine Einverständnis gegeben, hatte aber kein Problem mit der Einsichtnahme des Handschuhfachs, ich habe ja nichts zu verbergen. Die Autos sind deshalb a.d. rechten Tür vorbeigefahren, weil direkt hinter der beschriebenen Kurve eine Einbahnstraße beginnt, und ich auf die linke Spur gewunken wurde.

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EddiR  12.07.2021, 10:21

Da bin ich mir mal nicht so sicher. Ich wurde auch schon auf einer viel befahrenen Strecke angehalten. Da ich die kannte, bin ich noch ca. 500 m weiter in eine Not-Haltebucht gefahren. was ich mir von den Spacken von der Rennleitung anhören durfte, willst Du nicht wissen!

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Panazee  12.07.2021, 09:36

Das mit der Beifahrer Tür habe ich mir auch gedacht. Ist der im Straßengraben rechts an denen vorbei gerauscht?

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Hacker48  12.07.2021, 09:34
Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache.

Auch scheint das nicht sein erster Tanz mit dem Gesetz zu sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

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Naja, zu klären wäre auch, wie die Beifahrertür auf die Fahrbahn kommt und Entgegenkommer behindern kann?

Laut Frage gibt es also schon einige Anwürfe und somit sollte das Ding zwischen den Ohren auch hier zu seinem Fehler stehen und bezahlen lassen.

Nicht dass die im weißen Kittel geholt werden, da weiß keiner, wie lange die für eine Heilung benötigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ein Strafbefehl ist Segen und Fluch zugleich.

Wenn du die Strafe zahlst, dann ist die Sache entgültig erledigt. Zahlen und fertig, bei unter 90 Tagessätzen gilst du auch als NICHT vorbestraft.

Nachteil ist das du auch keine Einwände vorbringen kannst.

Du kannst Widerspruch einlegen, der dir aber nichts nützen wird. Du brauchst für einen Widerspruch übrigens keinen Rechtsanwalt zu mandatieren. Er könnte dir übrigens auch nicht helfen, denn die beiden Polizisten sind als Beweise für deine Drohung glaubwürdig und ausreichend.

Die beiden Polizisten werden sich die Drohung nicht eingebildet oder ausgedacht haben. Vielleicht erinnerst du sie ganz einfach gar nicht mehr.

Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen.

Du suchst hier jemanden, der dir Recht gibt. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache. Eigentlich kannst du dir den Widerspruch ganz sparen. Er bringt nichts und kostet zusätzlich nur Zeit und Geld.

Aus heiterem Himmel gibt es sowas nicht. Du bekommst vorher einen anhörungstermin von der Polizei, den du hoffentlich nicht wahrgenommen hast. Dann kann dein Anwalt Aktenzeichen nehmen und irgendwann, nach vielen Wochen kommt dann ggf der Strafbescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so