Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?
Hallo,
ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
irgendwas kann nicht stimmen, die Beifahrertür befindet sich auf der abgewandten Seite der Fahrbahn,
kein Polizist kontrolliert das Handschuhfach ohne dein Einverständnis, oder es muss einen besonderen Grund geben, da nehmen die dein Auto auseinander.
es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren
der muss rechts an euch vorbei gefahren sein ....
was wird noch so verschwiegen? 50 Tagessätze á 20€ heftig
Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt
wenn das eine gefährliche Stelle gewesen sein sollte, findet dort garantiert KEINE Kontrolle statt, du wirst auf eine andere sichere Stelle geleitet.
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Hallo Peterobm, tatsächlich hatte ich zwar keine Einverständnis gegeben, hatte aber kein Problem mit der Einsichtnahme des Handschuhfachs, ich habe ja nichts zu verbergen. Die Autos sind deshalb a.d. rechten Tür vorbeigefahren, weil direkt hinter der beschriebenen Kurve eine Einbahnstraße beginnt, und ich auf die linke Spur gewunken wurde.
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Da bin ich mir mal nicht so sicher. Ich wurde auch schon auf einer viel befahrenen Strecke angehalten. Da ich die kannte, bin ich noch ca. 500 m weiter in eine Not-Haltebucht gefahren. was ich mir von den Spacken von der Rennleitung anhören durfte, willst Du nicht wissen!
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Das mit der Beifahrer Tür habe ich mir auch gedacht. Ist der im Straßengraben rechts an denen vorbei gerauscht?
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Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache.
Auch scheint das nicht sein erster Tanz mit dem Gesetz zu sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
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Naja, zu klären wäre auch, wie die Beifahrertür auf die Fahrbahn kommt und Entgegenkommer behindern kann?
Laut Frage gibt es also schon einige Anwürfe und somit sollte das Ding zwischen den Ohren auch hier zu seinem Fehler stehen und bezahlen lassen.
Nicht dass die im weißen Kittel geholt werden, da weiß keiner, wie lange die für eine Heilung benötigen.
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ein Strafbefehl ist Segen und Fluch zugleich.
Wenn du die Strafe zahlst, dann ist die Sache entgültig erledigt. Zahlen und fertig, bei unter 90 Tagessätzen gilst du auch als NICHT vorbestraft.
Nachteil ist das du auch keine Einwände vorbringen kannst.
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Du kannst Widerspruch einlegen, der dir aber nichts nützen wird. Du brauchst für einen Widerspruch übrigens keinen Rechtsanwalt zu mandatieren. Er könnte dir übrigens auch nicht helfen, denn die beiden Polizisten sind als Beweise für deine Drohung glaubwürdig und ausreichend.
Die beiden Polizisten werden sich die Drohung nicht eingebildet oder ausgedacht haben. Vielleicht erinnerst du sie ganz einfach gar nicht mehr.
Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen.
Du suchst hier jemanden, der dir Recht gibt. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache. Eigentlich kannst du dir den Widerspruch ganz sparen. Er bringt nichts und kostet zusätzlich nur Zeit und Geld.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flausen/1567404742472_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1567404742000)
Aus heiterem Himmel gibt es sowas nicht. Du bekommst vorher einen anhörungstermin von der Polizei, den du hoffentlich nicht wahrgenommen hast. Dann kann dein Anwalt Aktenzeichen nehmen und irgendwann, nach vielen Wochen kommt dann ggf der Strafbescheid.