Vatersname ist kein zweiter Vorname, sondern ein Unterscheidungsmerkmal von Personen mit dem gleichen Vor- und Familiennamen. Der Vatersname (in männlicher oder weiblicher Version) ergibt sich aus dem Vornamen des Vaters des Namensträgers. Vatersnamen gibt es vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR.
Weil es schwierig ist, eine Empfehlung auszusprechen, schlage ich vor, bei der Heirat keinen Ehenamen zu bestimmen. Dann behält jeder seinen bisherigen Namen unverändert bei. Allerdings muss beim 1. Kind eine Entscheidung getroffen werden: Petersen oder von Zitzewitz und das gilt dann auch für alle eure danach geborenen weiteren Kinder. Irgendwann während eurer Ehe könnt ich noch nachträglich einen Ehenamen bestimmen. Dieser gilt dann aber für alle eure Kinder bis 5 Jahre automatisch, ältere Kinder können sich dieser Änderung anschließen. Dadurch kann durch geschicktes Vorgehen der Fall eintreten, dass ihr Kinder mit verschiedenen Familiennamen (von Zitzewitz und Petersen) habt. Es klingt schon etwas kompliziert, ihr solltet euch daher im Standesamt eingehend informieren.
Den Wohnort der Eltern kann ich nicht einwandfrei entdecken bzw. entziffern. Vermutlich war der taufende Pfarrer Kohl nicht örtlich zuständig, sondern die Pfarrei in Kamenitz, Königreich Böhmen. Die Mutter war gebürtig aus Neuten (oder Nauten) im Königreich Ungarn. Nur die Patin wohnte in Marchtrenk. Beim Vater steht nur, dass er Wächter war bei der Westbahn, einen Wohnort enthält diese Spalte nicht.
Auch wenn es sich um einen recht seltenen, aber alten Vornamen handelt, wirst du keine Chance haben, einen so wichtigen Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes zu konstruieren, der für eine komplette Namensänderung ausreicht. Als Kompromiss wäre denkbar, einen zweiten Vornamen hinzuzufügen. Dann musst hinterher bei der Meldebehörde nur angeben, dass der neu hinzugefügte Name dein Rufname sein soll. Das Verfahren zur Vornamensänderung ist gewöhnlich schnell abgeschlossen (z. B. innerhalb eines Monats). Wenn du noch minderjährig bist, müssen dies deine Eltern als deine gesetzlichen Vertreter beantragen.
Ein Sterbeeintrag wird derzeit nach 30 Jahren nicht mehr fortgeführt und gehört daher nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich eines Standesamts. Die diesbezüglichen Unterlagen werden an das Archiv abgegeben. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass Archivare dennoch keine Auskünfte dazu geben, wenn im Einzelfall kein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Man verschanzt sich hinter den Datenschutz und schon hat man keine Arbeit mehr damit . . .
Mu..au den 14. September 1914
Lieber Eltern und Bruder Lieber Vater und Bruder zu Eurem am 4. Oktober wiederkehrenden Wiegenfeste wünsche ich euch viel Glück und Seegen. Hofe diesen Gedenktag nächstes Jahr wieder in Eurer Mitte mitfeiern zu können. Erhielt heute morgen die Karte von Steigmanns. Vorgestern erhielt ich eine Karte von Bruder Heiner. Derselbe ich auch noch munter und gesund.
Hier ist der Text der Kopie:
Nr. 4
Nieder Mörlen am 10ten März 1877
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, die Hebamme Georg Glaub zweiten Ehefrau Magdalena geb. Jäger, wohnhaft in Nieder Mörlen in der Fußgasse, Katholischer Religion, und zeigte an, daß von der Katharina geb. Oeß, Evangelischer Religion, Ehefrau des Konrad Appel, Taglöhner von Landorf, Evangelischer Religion, wohnhaft bey ihrem Ehemann, in Nieder Mörlen in der Fußgasse N. 102 in dem Hause des Johannes Teitzel zu Nieder Mörlen am dritten März des Jahres tausend achthundert Siebenzig und Sieben Vormittags um Eilf Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches den Vornamen Magdalena erhalten habe.
Die Hebamme Georg Glaub zweite Frau erklärte, daß Sie bey der Niederkunft der Konrad Appels Ehefrau zugegen gewesen sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Magdalena Glaub
Der Standesbeamte
Möbs
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt.
Nieder Mörlen am 10ten März 1877
Der Standesbeamte
Möbs
Der Text des Randvermerks:
Nr. 4
Gemäs Verfügung Großherzoglichen Landgerichts Bad Nauheim vom 10ten July 1877 wird berichtigend bemerkt, daß das Tatum nebenstehendem Eintrags vom 10ten Februar 1877 auf einem Irthum beruht, und daß der Eintrag vielmehr am 10ten März 1877 vollzogen worden ist. Das Haus aber führt die Nro. 102.
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt.
Nieder Mörlen d 16t July 1877
Der Standesbeamte
Möbs
Bemerkung zu dem Randvermerk: Es wird dich wundern, dass ein Datum des Eintrags berichtigt wurde, wo doch schon das richtige Datum steht! Dafür gibt es eine Erklärung. Bei der Kopie des Geburtseintrags handelt es sich nicht um den Originaleintrag, sondern eine Zweitschrift, die immer gefertigt werden musste und bei einer anderen Behörde (Amtsgericht oder Landratsamt) verwahrt wurde. Oft wurden diese Zweitschriften nicht unmittelbar nach der Erstbeurkundung gefertigt sondern erst später, gewöhnlich zum Ende des Jahres. Daher hat der Standesbeamte den Fehler im Erstbuch in der Abschrift gleich korrigiert.
Wenn ich es richtig verstehe, hast du einen Familiennamen in weiblicher Form. Trifft dies zu, muss das in irgendeiner Weise geändert werden. Eine behördliche Namensänderung kommt aber dafür auf keinen Fall in Frage! Der Fehler müsste entweder durch das ausländische Geburtsstandesamt oder durch eine Erklärung der diplomatischen Vertretung in Deutschland korrigiert werden. Die Übersetzerin muss sich strikt an den Wortlaut der Urkunde halten, kann aber eine entsprechende Bemerkung dazu anbringen. Das allein wird dem deutschen Standesamt aber nicht genügen.
Verloben kannst du dich gleichzeitig mit der ganzen Welt, mittlerweile sogar ohne Rücksicht auf die geschlechtliche Zugehörigkeit! Dein eigener Familienstand spielt dabei überhaupt keine Rolle, also auch wenn du selbst verheiratet bist.
Schmitt / Schmidt / Schmid sind anerkannte Sammelnamen. Wenn häufige Verwechslungen vorkommen, wie du das in deiner Fragestellung anführst, ist das ein wichtiger Grund für eine Namensänderung. Du kannst dann einen anderen Namen, nach Möglichkeit aus deinem Verwandtenkreis (z. B. Geburtsname der Mutter), wählen. Allerdings darf das nicht ein anderer Sammelname sein (z. B. Müller oder Meier)!
Durch die Heirat deiner Eltern wurdest du legitimiert und du hast kraft Gesetzes den Ehenamen erhalten, den deine Eltern bestimmt haben. Es war also eine gemeinsame Entscheidung deiner Eltern und die kann nicht einseitig durch Erklärung geändert werden. Nur durch eine behördliche Namensänderung kannst du den Geburtsnamen deiner Mutter wieder erhalten, den sie nach der Scheidung wieder angenommen hat. Für diese Namensänderung ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Für Minderjährige wäre es von Vorteil, so zu heißen wie der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter. Deine Mutter kann nur dann einen Antrag stellen, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Weiter wird dann das persönliche Verhältnis zwischen Vater und Kind überprüft. Dein Vater wird in jedem Fall als Beteiligter gehört. Die Namensänderung kann auch gegen seinen Willen vorgenommen werden. Einfach gleich beim Standesamt fragen, welche Aussichten für dich bestehen.
Die Auskunft des Standesamts, wonach Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile bei der Geburt eines Kindes vorzulegen sind, ist korrekt. Einerseits müssen die Heirat und die Namensführung der Eltern nachgewiesen sein, zum andern geht eine Mitteilung über die Geburt zu den Geburtseinträgen beider Elternteile. Weil die benötigten Nummern von deren Geburtseinträgen nicht immer in der Eheurkunde enthalten sind, werden die Geburtsnachweise verlangt. Selbstverständlich müssen es nicht unbedingt Geburtsurkunden sein, die beglaubigten Kopien aus dem Geburtenregister erfüllen den gleichen Zweck!
Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein vietnamesischer Vorname hier bezüglich Aussprache und Schreibweise im täglichen Leben Probleme bereitet. Ich empfehle di daher, sich mit der zuständige Namensbehörde persönlich in Verbindung zu setzen und deine Beweggründe für eine Vornamensänderung vorzutragen. Dann wird man dir schon vorab erklären können, ob dies als wichtiger Grund für eine Vornamensänderung akzeptiert wird. Diese erste Anfrage kostet überhaupt nichts! Danach aber weißt du Bescheid und kannst selbst entscheiden, ob du eine Namensänderung offiziell beantragst. Es ist auch völlig gleichgültig, ob du nur einen zweiten (Wunsch-)Vornamen hinzufügst oder dein bisheriger Name ganz entfällt. Das hat keinen Einfluss auf die Höhe der Verwaltungsgebühr.
Wenn Müller-Meier der Geburtsname ist, also nicht nur eine Voranstellung oder Anfügung anlässlich einer Eheschließung, kann nur dieser Name als Ganzes zum Ehenamen bestimmt werden. Eine "teilweise" Übernahme ist ausgeschlossen.
Die Namensänderung lässt sich nur mit einer eingehenden Schilderung der Situation durchsetzen. Es sollten bei der Behörde konkrete und nachprüfbare bzw. glaubwürdige Beispiele (Kindergarten, Schule, Lehrer) angeführt werden. Genießen deine Eltern in ihrem Umfeld oder bei der Kommune aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer sozialen Stellung einen schlechten Ruf? Dann wäre dies ein weiterer Pluspunkt für deinen Namensänderungsantrag.
Wenn die Behörde den wichtigen Grund für die Namensänderung akzeptiert, schlage ich dir vor, nicht einen 3 Vornamen zu wählen, sondern die beiden bestehenden entfallen zu lassen. Das ändert nichts an den Gebühren, aber du wärst von der "Altlast" endgültig befreit.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 2,50 € und 1.022 € und wird von der Namensänderungsbehörde festgesetzt. Es gibt verschiedene Anknüpfungspunkte: Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Antragstellers, Bearbeitungsdauer, Bedeutung des Falles). An was sich deine Behörde im einzelnen orientiert, kannst du vorher erfragen.
Es kommt hauptsächlich darauf an, wo die Hochzeit sein soll: In Luxemburg oder in Jordanien? Luxemburg wird in erster Linie einen Geburts- und Ledigkeitsnachweis des jordanisches Partners sowie seinen Reisepass zum Nachweis der Staatsangehörigkeit fordern. Umgekehrt für eine Heirat in Jordanien stellt dir das örtliche Standesamt in Luxemburg ein Ehefähigkeitszeugnis aus, sofern dies der jordanische Standesbeamte verlangt. Allerdings will auch hierzu der luxemburgische Standesbeamte von deinem Partner die eingangs erwähnten Nachweise (Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Einzige Veränderung gegenüber einer Heirat in Luxemburg: Er muss nicht zur Heirat in Luxemburg einreisen.
Natürlich sind die Anforderungen an Dokumenten wesentlich größer, wenn einer von euch oder auch beide vorher schon einmal verheiratet war.
Erste Voraussetzung für eine Namensänderung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das der Fall, dann halte ich deine Begründung für ausreichend für eine Namensänderung. Allerdings macht die Türkei Einschränkungen bei der Vornamenswahl. Es muss unbedingt ein Name sein, der auch in der Türkei üblich ist, wenn die türkischen Behörden ihn akzeptieren sollen, sonst hast du keine Chance, mit der neuen Namensführung in der Türkei in Erscheinung zu treten.
Unter der Rubrik "Firma" tippe ich auf "Orientbau-Schreinerw."; die Betriebsstätte dürfte in "Maximilian Straße 4" gewesen sein. Durch eine intensive Recherche zu dem Gebäude unter dieser Hausnummer könnte der Schlüssel des Erfolgs zu finden sein.
Bis zum 31.12.2008 wurde bei einer Heirat außer einer Heiratsurkunde im Standesamt ein Familienbuch angelegt; eine beglaubigte Abschrift davon war gewöhnlich im Stammbuch der Familie enthalten. Darin waren die Namen der Eltern der Brautleute und deren aktueller Wohnort aufgeführt. Das gibt es seit 1.1.2009 nicht mehr.