Auswirkung einer Namensänderung in der Türkei?
Hallo!
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen oder zumindest einen Anhaltspunkt geben.
Meine Eltern kommen aus der Türkei und sind kürzlich, nachdem sie viele Jahre in Deutschland gelebt haben, zurückgezogen. Sie haben mehrere Häuser, bei denen ich, laut meiner Mutter, "eingetragen" bin (ich weiß selbst nicht genau, was das bedeutet.. vielleicht weiß einer von euch das zufällig?).
Ich komme mal zu meinem Problem: Ich habe einen Namen, den viele "Deutsche" für einen männlichen Vornamen halten. Ich bekomme viele Briefe mit "Herr", werde bei Ärzten und in Krankenhäusern als "Herr" aufgerufen, etc.. und nun habe ich die Möglichkeit, mir einen Zweitnamen zuzulegen, der unterstreicht, dass ich tatsächlich weiblich bin. So. Meine Eltern wissen nun allerdings nicht, was genau ich danach in der Türkei machen muss, um weiterhin für das spätere Übernehmen (bzw. Erben) berechtigt zu sein. Kann ich mit der Namensänderung trotzdem eine Mavi-Kart (Blaue Karte) beantragen? Oder bekomme ich Probleme?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, weil ich wirklich nicht weiß, wie oder wo ich sonst nachfragen soll.
Schon einmal vielen Dank und bei Fragen einfach fragen! :)
P.S.: Ich bin deutsche Staatsbürgerin (hier geboren), hatte von 1991-2001 jedoch die türkische Staatsangehörigkeit.
2 Antworten
Erste Voraussetzung für eine Namensänderung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das der Fall, dann halte ich deine Begründung für ausreichend für eine Namensänderung. Allerdings macht die Türkei Einschränkungen bei der Vornamenswahl. Es muss unbedingt ein Name sein, der auch in der Türkei üblich ist, wenn die türkischen Behörden ihn akzeptieren sollen, sonst hast du keine Chance, mit der neuen Namensführung in der Türkei in Erscheinung zu treten.
Um dein Problem eindeutig zu bewerten, muss Schritt für Schritt vorgegangen werden. Eine hier verfügte Vornamensänderung wird u. a. auch zum Geburtseintrag mitgeteilt. Wo bist du geboren, in Deutschland oder in der Türkei? In Deutschland wäre dies klar, doch der türkische Geburtsort erfährt nichts davon. Denkbar ist, dass dein Geburtseintrag dort durch die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit geschlossen und nicht mehr fortgeführt wird, so dass deine Namensänderung dort nicht vermerkt wird, auch nicht auf deinen Antrag hin .
Die Namenänderung kannst du gegenüber den türkischen Behörden nur durch die Urkunde über die Namensänderung, eine aktuelle Geburtsurkunde (wenn in Deutschland geboren) und deinen Reisepass nachweisen. Ob du damit das Erbrecht nach deinen Eltern behältst, steht auf einem anderen Blatt, nämlich den internen Verwaltungsvorschriften in der Türkei. Daher solltest du diese Frage in der Rechtsabteilung beim türkischen Konsulat in Deutschland vorbringen und eine verbindliche Auskunft dazu verlangen, b e v o r du die Namensänderung hier beantragst.
Ah, vielen lieben Dank, ich wende mich sobald wie möglich an das Konsulat und werde mich genauestens erkundigen. Ich wünsche noch einen schönen Tag!
Ist da die türkische Botschaft oder ein Konsulat nicht die Stelle, an der man, was die türkische Seite angeht, Auskunft bekommen können sollte?
Hallo! Herzlichen Dank für die Antwort, allerdings denke ich, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit (hier geboren), habe aber einen Namen, der in Deutschland für Verwirrung sorgt. Ich weiß, dass ich einen weiteren Namen "hinzufügen" darf, möchte aber wissen, was genau ich in der Türkei nach der Namensänderung dafür machen muss, um weiterhin das Erbrecht von meinen Eltern, die beide seit etwa zwei Jahren wieder dort leben, zu erfüllen.