Als Soldat unter 25 Jahren bist Du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) verpflichtet. Durch dieses Wohnen hast Du einen geldwerten Vorteil, da du ja Miete, Strom, Wasser etc. sparst. Dieses wird dann über deine Abrechnung steuerlich geltend gemacht und Dir abgezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du tatsächlich noch eine eine Wohnung hast oder nicht. Erst ab 25 kannst Du Dich von diesen Abzügen befreien lassen. Wenn Du eine Einzelstube haben solltest, dann wären die Abzüge sogar noch höher.
Ein anderes Thema:
Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann empfehle ich Dir, diese möglichst schnell beim Rechnungsführer (Refü) anerkennen zu lassen. Am besten noch in der Grundausbildung. Bei späteren Versetzungen hast Du dann einen Anspruch auf Trennungsgeld. Dies können durchaus ein paar hundert Euro im Monat extra sein.