Guten Tag, ich bin vor kurzem in meine erste eigen Wohnung gezogen und hätte bezüglich der Stromversorgung eine Frage.

Ich habe nämlich kurz nach dem Einzug einen Vertrag bei einem Stromanbieter abgeschlossen habe jedoch bis jetzt den Zählerstand nicht weitergegeben, sodass der monatliche Verbrauch geschätzt wurde.

Hätte ich den Zählerstand gleich zu Beginn des Vertrages weitergeleitet sollen und kann ich dieses noch nachträglich tun (genauer Zählerstand zum Einzug steht ja im Mietvertrag) ?

Wie würde es dann mit der Jahresendabrechnung funktionieren , falls ich den Zählerstand zu Mietbeginn nicht nachträglich einreichen kann? Von welchem Zählerstand geht der Stromversorger in diesem Fall zu Mietbeginn aus?

Vielen Dank für die Antworten schon mal im Voraus und Liebe Grüße