Darf der Vermieter die Kautionszahlung rückgängig machen?
Hallo zusammen, mein ehemaliger Vermieter hat mir bereits ca. 1 Monat nach dem Auszug die Kaution zurück überwiesen. Darf er jetzt trotzdem noch Zahlungen von mir einfordern (Reparaturen, ausstehende Miete etc.)? Eigentlich wäre doch dafür die Kaution gedacht.
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