Hallo,

Mir wurde mündlich von der Vermieterin ein außervertraglicher Auszug mit einer Frist von einem Monat erlaubt, deshalb schrieb ich in der Kündigung, dass ich außervertraglich mit einem Monat Kündigungsfrist kündige. Drei Wochen später bekomme ich einen Brief, das dies nicht akzeptiert wird. Muss ich ab jetzt nochmal drei Monate zahlen oder kann ich den Termin meiner erstmaligen Kündigung als Startpunkt der dreimonatigen Frist angeben?