Darf man Snus in Deutschland am Flughafen mitnehmen?
Hallo Zusammen
ich fliege morgen Abend nach Frankreich aus Deutschland.
ich Reise nur mit Handgepäck und würde gerne zwei Packungen snus mitnehmen.
muss ich mir sorgen machen das etwas passiert und es lieber sein lassen? Ich habe die Thematik nach wie vor noch nicht verstanden ob snus legal oder illegal ist.
es handelt sich um zwei Packungen Syberia
2 Antworten
Ich würde das lassen. Die Dinger sind - ob zu Recht oder nicht - auch in Deutschland eine Grauzone und dürfen offiziell auch so nicht verkauft werden. Das passiert dann meistens so semi-legal.
Mit Pech kannst du da richtig Stress bekommen. Ungeachtet dessen willst du in Frankreich ja auch keinen Ärger haben. Dort gelten nochmal andere Gesetze. Denk z.B. an Cannabis... das ist in Deutschland ja inzwischen auch semi-legal in gewissen Mengen. Aber in Frankreich halt nicht. In D wird dir keiner was, in F hockst du deswegen ganz flott im Kittchen.
So sieht das aus. Bestenfalls wird's nur einkassiert, entweder in F oder halt in D bei der Heimreise, schlimmstenfalls hängen da Strafen dran, die dich dann unsanft treffen.
Denk mal an China und Vapes... nimm so'n Teil da mit hin und du wirst das Land mal für ca. 5 Jahre intensiver kennenlernen als dir lieb ist.
Und wenn die Snus in F legal sind dann kauf dir dort halt welche und gut ist, verbrauch sie da und nimm keine mit nach D. So bist du immer auf der sicheren Seite, dass dir keiner was wegen Schmuggel oder so kann.
Der Besitz ist nicht illegal. Das Produkt darf in Deutschland nur nicht verkauft werden.
Da du mit Snuse kaum ein Flugzeug sprengen kannst, wird es bei der Sicherheitskontrolle niemanden interessieren.
Du vergisst, dass der FE ja nach Frankreich reisen will. Bei einem Inlandsflug wäre ich bei dir, aber nicht unbedingt bei einem Internationalen. Das kann halt in F dann auf einmal verboten sein und dann spielen die da das "good Cop/bad Cop"-Spiel. Darum kein Risiko eingehen, wenn man sich nicht ganz sicher ist.
Ganz davon ab, dass Verkaufsverbote meistens auch mit Einfuhrverboten einhergenen. Ich würd's also nicht drauf anlegen.
und: mit Kokain sprengst du auch keinen Flieger. Interessiert die Behörden aber durchaus, wenn du sowas dann dabei hast.
Wenn‘s in D nicht verkauft werden darf darf‘s meist auch nicht eingeführt werden. Würd‘s halt einfach nicht riskieren. Das ist es nicht wert.
Es ist ein riesiger Unterschied ob man etwas nicht verkaufen darf oder zum persönlichen Gebrauch mit führen darf. In den Mengen des persönlichen Gebrauchs ist snus erstmal nur Tabak der ggf. auch als solcher versteuert werden muss.
Jetzt hab ich mal etwas recherchiert...
und NEIN, Snus dürfen NICHT nach Deutschland eingeführt werden, da diese als nicht verkehrsfähig gem. §5a TabakV gelten.
https://www.lgl.bayern.de/produkte/tabak/tabakerzeugnisse/ue_2013_tabakerzeugnisse_oral.htm
Ergo: Du kannst sie Dinger evtl semi-legal kaufen, darfst sie aber NICHT mit nach Deutschland bringen... Die werden an der Grenze einkassiert und du bekommst - neben den Entsorgungskosten - auch mit Pech noch eine Strafe aufgebrummt.
Deine Quelle sagt:
Nach § 5a Tabakverordnung (TabakV) ist es verboten, Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen. Dieses Verbot beruht auf der EU-Richtlinie 2001/37/EG und gilt auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Schweden aufgrund des dortigen traditionellen Snuskonsums.
Die Formulierung " in den Verkehr zu bringen" bedeutet eben damit Handel zu treiben und escand dritte weiter zu geben. Besitz und Transport zum persönlichen Gebrauch ist eben kein in den Verkehr bringen.
Snus darf in der EU nicht gehandelt werden. Nichts anderes steht in der genannten Richtlinien. Es steht nirgendwo, dass man snus für den privaten Gebrauch nicht mit führen oder über innerer europäische Grenzen bringen darf.
... dazu kommt noch: SNUS ist in Frankreich vollständig verboten. Es sind nur tabakfreie Nikotinbeutel erlaubt. Wie gesagt... wir reden von Snus, nicht den Alternativen ohne Tabak...
und Mitführen kann dir schnell als "in Verkehr bringen" ausgelegt werden. Das ist eben nicht nur verkaufen. Sobald du auch nur ein Beutelchen verschenkst bist du in dem Tatbestand. Jede Form der Abgabe an Dritte fällt darunter, selbst wenn sei nur theoretisch möglich wäre. Ich würde es im Zweifel lieber lassen.
Ich frage mich immer, warum man jede rechtliche Grauzone ausnutzen muss und am Ende dann erstmal vor Gericht respektive juristisch ausdiskutieren will, dass man vielleeeeeiiicht doch im Recht ist. Ist ein blödes Döschen Tabakbeutel diese ganzen Scherereien wert, die am Ende viel Geld kosten? Entgegen der landläufigen Meinung werden Anwaltskosten nämlich niemals vollständig erstattet, wenn man nachher Recht bekommt. Schon gar nicht, wenn der Prozessgegner der Staat ist. Da bleibt man nachher ganz flott auf mehreren Hundert Euro sitzen... und das wegen einem lausigen Tabakbeutelchen für 50 cent? Ernsthaft?
Danke dir für die Nachricht! Ist das Risiko wohl einfach nicht wert!