Den Unterhalt legt das Amtsgericht fest nach §850d ZPO der Selbsterhalt ist aktuell bei 1450 Euro.

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Eine gerichtliche Vaterschaftsanerkennung wird oft dann notwendig, wenn der potenzielle Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder wenn es Streitigkeiten über die biologische Abstammung gibt. Hier ist eine Übersicht über den Ablauf und die ungefähre Dauer des Verfahrens:

1. Antragsstellung

Die Mutter oder das Kind (vertreten durch die Mutter) kann beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Auch das Jugendamt kann in bestimmten Fällen eine Feststellung beantragen, wenn es im Interesse des Kindeswohls notwendig ist.

2. Beweiserhebung (DNA-Test)

Das Gericht ordnet in der Regel einen Abstammungstest (DNA-Test) an, um festzustellen, ob der Antragsgegner der biologische Vater des Kindes ist. Dazu werden Speichel- oder Blutproben von Mutter, Kind und potenziellem Vater entnommen.

  • Dauer des DNA-Tests: Nachdem alle Proben gesammelt wurden, dauert die Analyse in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Manchmal kann es jedoch auch länger dauern, wenn es Verzögerungen gibt.
3. Gerichtliche Entscheidung

Sobald das DNA-Ergebnis vorliegt und bestätigt, dass der Antragsgegner der Vater ist, wird das Gericht die Vaterschaft durch Beschluss feststellen. Sollte der DNA-Test negativ sein (also den Verdacht nicht bestätigen), wird die Klage abgewiesen.

  • Dauer der gerichtlichen Entscheidung: Die Dauer bis zum Beschluss hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Auslastung des Gerichts und der Mitwirkung der Parteien. Der gesamte Prozess kann drei bis zwölf Monate dauern, wobei sechs Monate oft ein realistischer Durchschnitt sind.
4. Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann der unterlegene Beteiligte Berufung einlegen. Wenn keine Berufung eingelegt wird, wird der Beschluss rechtskräftig.

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Ja, in Deutschland ist man rechtlich verpflichtet, einen Leichenfund zu melden. Das ergibt sich aus mehreren Rechtsnormen, die eine solche Handlung als Pflicht darstellen.

  1. Strafgesetzbuch (StGB) – § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung": Wenn eine Person eine hilflose Lage (wie etwa eine aufgefundene Leiche oder eine bewusstlose Person) bemerkt und nicht Hilfe leistet oder den Fund nicht meldet, kann dies als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Auch wenn die Person verstorben ist, kann die Unterlassung als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht gewertet werden, besonders wenn die Todesursache ungeklärt ist und Ermittlungen eingeleitet werden müssen.
  2. Gesetzliche Meldepflicht für Todesfälle: Wenn jemand eine Leiche findet, geht man automatisch von einem Todesfall aus, der ungeklärt ist. Solche Fälle müssen der Polizei oder einem Arzt gemeldet werden, da eine Todesursachenermittlung notwendig wird, um mögliche Straftaten oder ungewöhnliche Todesumstände zu klären.
  3. Ordnungsrechtliche Vorschriften: In Deutschland existieren auch kommunale und landesrechtliche Regelungen, die vorschreiben, dass Todesfälle oder aufgefundene Leichen sofort gemeldet werden müssen. Die Polizei und gegebenenfalls das Gesundheitsamt müssen in solchen Fällen informiert werden, um den Tod zu bestätigen und etwaige Ermittlungen einzuleiten.
Konsequenzen bei unterlassener Meldung

Das Nichtmelden eines Leichenfundes kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn später herauskommt, dass der Tod auf eine Straftat zurückzuführen ist und die Beweislage durch die Unterlassung beeinträchtigt wurde. Je nach Einzelfall kann dies als Strafvereitelung (§ 258 StGB) ausgelegt werden, wenn man dadurch die Ermittlungen behindert hat.

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nein

Nein, kommt immer individuell auf die Situation an heutzutage ist es einfach komplizierter geworden den/die passende zu finden.

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Ein realistisch gesetztes Limit bei der Versteigerung (z.B. bei 215.000 bis maximal 220.000 €) ist ratsam, um finanziellen Spielraum für die Sanierung zu behalten.

Ein Finanzierungs- und Sanierungsplan für die kommenden Jahre wäre nützlich, vor allem, da du dir Zeit lassen kannst.

Kläre für dich persönlich ab, wie du emotional zu diesem Haus stehst und wie stark du bereit bist, es als langfristiges Projekt zu betrachten.

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Naja es kommt darauf an um was für eine Explosion es sich handelt aber alleine durch den Ausbruch würden riesige Mengen an Asche und Partikel in die Atmosphäre geschleudert werden und der Vulkan würde Gase ausstoßen wenn diese Schwefelgase in die Stratosphäre gelangen werden die Sonnenstrahlen reflektiert und gelangen nicht mehr auf die Erde und es entsteht ein vulkanischer Winter die gesamte Temperatur auf der Erde würde sich um mehrere Grad abkühlen was zur folge von Missernten und Hungersnöten führen wird beim letzten Ausbruch hat man Asche sogar in Sibirien im Permafrost gefunden.

Die Campi Flegerei haben aber auch lange Hebung`s und Senkungsphasen das Gestein dort ist sehr elastisch und kann solche Phasen lange überbrücken aber wenn er mal ausbrechen sollte sind die Eruptionen meist stark.

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Letztendlich ist die Frage nach der Ausweitung des Anspruchs auf Pflichtverteidigung eine politische und rechtliche Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden muss. Eine angemessene Balance zwischen dem Recht auf angemessene Verteidigung und den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen des Justizsystems muss gefunden werden.

Hier meine PRO Argumente:

Gleichheit vor dem Gesetz: Der Zugang zu einem angemessenen Rechtsbeistand sollte unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten einer Person gewährleistet sein. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Rechte effektiv zu verteidigen und ein faires Verfahren zu erhalten.

Schutz vor ungleichen Ressourcen: In Strafverfahren kann es zu einer erheblichen Ungleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung kommen. Wenn nur vermögende Personen sich einen Anwalt leisten können, besteht die Gefahr, dass Personen mit geringerem Einkommen benachteiligt werden und keinen angemessenen Rechtsbeistand erhalten.

Vermeidung von Fehlurteilen: Eine qualifizierte Verteidigung ist entscheidend, um Fehlurteile zu verhindern. Ein Pflichtverteidiger kann dazu beitragen, dass Beweise gründlich geprüft werden, unrechtmäßig erlangte Beweise ausgeschlossen werden und die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben.

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Du kannst die Position schon tauschen nur mußt du beachten, dass bei jedem Tausch auch die Leitungen für die jeweiligen Geräte verlängert oder gekürzt werden und die Anschlüsse geändert werden d.h. Schlitze klopfen und neue Leitungen ziehen samt Sicherung da ein Herd mindestens fünf Adrige Anschlüsse braucht ich würde an deiner Stelle die alten Anschlüsse verwenden und ggf. neue Leitungen legen.

Bei einem Herd brauchst du mindestens einen Kabeldurchschnitt von 2,5 mm² 

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Hast du mit Ihm darüber schon gesprochen Kommunikation und darüber reden hilft oft als gleich mit der Tür ins Hausfallen.

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Nein da der Gang ja nichts damit zu tun hat was der Mensch ausführen möchte das passiert im Kopf in den Gedanken nur vom Auftreten kann man das nicht sagen.

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Denk nicht so viel darüber, nach ich denke, wenn man verbissen danach sucht wird man es nicht finden das ist doch kein Weltuntergang das kommt mit der Zeit.

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Der gehobene Dienst hat den Vorteil des KDD (Kriminaldauerdienst) so bald ein Fall vorliegt fährt man raus und ist ersteintreffende Einheit und natürlich die Besoldung man beginnt im Einstiegsamt A9 und kann bis A13z aufsteigen. Natürlich nach der Laufbahnprüfung.

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