Die Situation ist tatsächlich komplex, aber es lässt sich mit rechtlichen Grundsätzen klären. Hier ist eine Erläuterung Ihrer Fragen:

1. Grundbuch: Sie stehen alleine im Grundbuch

Wenn Sie allein im Grundbuch stehen, gehört das Grundstück rechtlich Ihnen. Ihr Mann hat somit kein Eigentum an dem Grundstück, auch nicht an dem Haus, das er hergerichtet hat. Sie haben ihm zwar ein Testament aufgesetzt, in dem Sie ihm das Haus vererben würden, wenn Sie zuerst sterben, aber solange Sie leben und im Grundbuch stehen, bleibt das Grundstück Ihr Eigentum.

2. Was passiert, wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt?

Da Sie ihm das Haus nur im Falle Ihres eigenen Todes vererbt hätten, tritt dieses Testament nicht in Kraft, wenn er vor Ihnen stirbt. Das bedeutet, seine Kinder erben nichts von diesem Grundstück oder dem Haus, weil es ja weiterhin Ihnen gehört und nie in den Besitz Ihres Mannes übergegangen wäre.

3. Falls Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, was passiert nach seinem Tod?

Sollte Ihr Mann das Haus tatsächlich durch Ihr Testament erben (weil er Sie überlebt), gehört es nach seinem Tod zu seinem Nachlass. Ohne ein Testament Ihres Mannes tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet:

  • Seine beiden Kinder erben in diesem Fall zu gleichen Teilen seinen Nachlass.
  • Das könnte auch das von Ihnen vererbte Haus umfassen, da es nach Ihrem Tod in seinen Besitz übergehen würde.

In diesem Szenario könnten seine Kinder theoretisch Ansprüche auf das Haus geltend machen, nachdem Ihr Mann gestorben ist, wenn er keine Regelung per Testament getroffen hat.

4. Könnten seine Kinder Sie aus dem Haus vertreiben?

Wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt, bleiben Sie alleinige Eigentümerin, und die Kinder Ihres Mannes können keine Ansprüche auf das Grundstück oder das Haus stellen. Wenn Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, könnte es komplizierter werden. Nach seinem Tod hätten seine Kinder Erbansprüche, was zu Konflikten führen könnte, falls Sie noch dort leben.

5. Was, wenn seine Kinder nichts vom Testament wissen?

Wenn Ihr Mann verstirbt und das Testament, das Sie für ihn aufgesetzt haben, noch gültig ist, müssen Sie dieses Testament dem Nachlassgericht vorlegen. Es wird offiziell eröffnet, und alle Erben werden benachrichtigt. Die Kinder Ihres Mannes hätten somit die Möglichkeit, von ihren Ansprüchen zu erfahren.

Lösungsvorschläge für Ihre Situation:
  1. Eigentum klären: Sie könnten das Haus, das Ihr Mann hergerichtet hat, zu Lebzeiten bereits per Schenkung oder Übertragung eindeutig regeln, sodass keine Unsicherheiten entstehen.
  2. Testament Ihres Mannes: Es wäre sinnvoll, wenn Ihr Mann selbst ein Testament errichtet, in dem er regelt, ob und was seine Kinder nach seinem Tod erben sollen.
  3. Nießbrauch oder Wohnrecht: Falls Sie sicherstellen wollen, dass Sie auf dem Grundstück oder im Haus leben können, sollten Sie sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht eintragen lassen, selbst wenn Ihr Mann das Haus erbt.
  4. Beratung durch einen Notar oder Anwalt: Angesichts der vielen Parteien und der Komplexität wäre eine professionelle rechtliche Beratung äußerst ratsam, um Ihre Interessen abzusichern und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Zusammengefasst: Solange Sie im Grundbuch stehen und Ihr Mann vor Ihnen stirbt, sind Sie alleinige Eigentümerin, und seine Kinder haben keine Ansprüche. Wenn Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, könnten seine Kinder nach seinem Tod Erbansprüche anmelden, wenn er kein Testament hinterlässt.

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Ein Ehevertrag wird in Deutschland notariell beurkundet und kann individuell gestaltet werden. Hier ein Überblick über typische Inhalte:

  • Zugewinnausgleich: Ihr könnt ihn anpassen oder ausschließen, falls ihr beispielsweise getrennte Vermögensführung bevorzugt.
  • Unterhalt: Regelungen für nachehelichen Unterhalt, falls einer von euch stark vom anderen abhängig ist.
  • Versorgungsausgleich: Der gesetzliche Ausgleich von Rentenansprüchen kann modifiziert oder ausgeschlossen werden.
  • Vermögensaufteilung: Klare Festlegungen, wer was mit in die Ehe bringt und wie Vermögen im Fall einer Trennung aufgeteilt wird.
  • Berufsbedingte Kompromisse: Falls einer Karriereeinbußen zugunsten der Familie hinnehmen muss, kann das berücksichtigt werden.

Wichtig: Ein Ehevertrag darf keine der Parteien unangemessen benachteiligen. Sonst könnte er vor Gericht als unwirksam erklärt werden.

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  • Nach dem Tod Ihrer Mutter haben Sie und Ihr Vater das Haus zu gleichen Teilen geerbt, und Sie sind beide im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, Sie halten jeweils 50 % des Eigentums.
  • Wenn Ihr Vater stirbt, geht sein Anteil (50 %) gemäß gesetzlicher Erbfolge oder Testament an seine Erben über.
2. Gesetzliche Erbfolge
  • Ohne Testament: Wenn Ihr Vater kein Testament hinterlässt, erben seine Kinder (also Sie und ggf. weitere Geschwister) sowie sein Ehepartner (falls er wieder verheiratet ist) gemäß der gesetzlichen Erbfolge.
  • Sind Sie das einzige Kind, würden Sie den Anteil Ihres Vaters vollständig erben.
  • Gibt es weitere Erben, müssten Sie seinen Anteil mit diesen teilen.
  • Mit Testament: Ihr Vater könnte per Testament festlegen, dass Sie seinen Anteil am Haus alleine erben. Das würde andere Erben ausschließen, soweit sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
3. Was passiert nach dem Tod Ihres Vaters?
  • Sie müssten dann einen Erbschein beantragen, um den Nachweis über die Erbfolge zu erbringen und den Grundbuch-Eintrag ändern zu lassen.
  • Alternativ könnten Sie auch eine Testamentsvollstreckung oder einen notariellen Erbvertrag nutzen, um den Erbgang zu regeln. Diese Varianten können den Prozess nach seinem Tod vereinfachen.
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Eine gerichtliche Vaterschaftsanerkennung wird oft dann notwendig, wenn der potenzielle Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder wenn es Streitigkeiten über die biologische Abstammung gibt. Hier ist eine Übersicht über den Ablauf und die ungefähre Dauer des Verfahrens:

1. Antragsstellung

Die Mutter oder das Kind (vertreten durch die Mutter) kann beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Auch das Jugendamt kann in bestimmten Fällen eine Feststellung beantragen, wenn es im Interesse des Kindeswohls notwendig ist.

2. Beweiserhebung (DNA-Test)

Das Gericht ordnet in der Regel einen Abstammungstest (DNA-Test) an, um festzustellen, ob der Antragsgegner der biologische Vater des Kindes ist. Dazu werden Speichel- oder Blutproben von Mutter, Kind und potenziellem Vater entnommen.

  • Dauer des DNA-Tests: Nachdem alle Proben gesammelt wurden, dauert die Analyse in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Manchmal kann es jedoch auch länger dauern, wenn es Verzögerungen gibt.
3. Gerichtliche Entscheidung

Sobald das DNA-Ergebnis vorliegt und bestätigt, dass der Antragsgegner der Vater ist, wird das Gericht die Vaterschaft durch Beschluss feststellen. Sollte der DNA-Test negativ sein (also den Verdacht nicht bestätigen), wird die Klage abgewiesen.

  • Dauer der gerichtlichen Entscheidung: Die Dauer bis zum Beschluss hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Auslastung des Gerichts und der Mitwirkung der Parteien. Der gesamte Prozess kann drei bis zwölf Monate dauern, wobei sechs Monate oft ein realistischer Durchschnitt sind.
4. Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann der unterlegene Beteiligte Berufung einlegen. Wenn keine Berufung eingelegt wird, wird der Beschluss rechtskräftig.

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nein

Nein, kommt immer individuell auf die Situation an heutzutage ist es einfach komplizierter geworden den/die passende zu finden.

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Naja es kommt darauf an um was für eine Explosion es sich handelt aber alleine durch den Ausbruch würden riesige Mengen an Asche und Partikel in die Atmosphäre geschleudert werden und der Vulkan würde Gase ausstoßen wenn diese Schwefelgase in die Stratosphäre gelangen werden die Sonnenstrahlen reflektiert und gelangen nicht mehr auf die Erde und es entsteht ein vulkanischer Winter die gesamte Temperatur auf der Erde würde sich um mehrere Grad abkühlen was zur folge von Missernten und Hungersnöten führen wird beim letzten Ausbruch hat man Asche sogar in Sibirien im Permafrost gefunden.

Die Campi Flegerei haben aber auch lange Hebung`s und Senkungsphasen das Gestein dort ist sehr elastisch und kann solche Phasen lange überbrücken aber wenn er mal ausbrechen sollte sind die Eruptionen meist stark.

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Letztendlich ist die Frage nach der Ausweitung des Anspruchs auf Pflichtverteidigung eine politische und rechtliche Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden muss. Eine angemessene Balance zwischen dem Recht auf angemessene Verteidigung und den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen des Justizsystems muss gefunden werden.

Hier meine PRO Argumente:

Gleichheit vor dem Gesetz: Der Zugang zu einem angemessenen Rechtsbeistand sollte unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten einer Person gewährleistet sein. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Rechte effektiv zu verteidigen und ein faires Verfahren zu erhalten.

Schutz vor ungleichen Ressourcen: In Strafverfahren kann es zu einer erheblichen Ungleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung kommen. Wenn nur vermögende Personen sich einen Anwalt leisten können, besteht die Gefahr, dass Personen mit geringerem Einkommen benachteiligt werden und keinen angemessenen Rechtsbeistand erhalten.

Vermeidung von Fehlurteilen: Eine qualifizierte Verteidigung ist entscheidend, um Fehlurteile zu verhindern. Ein Pflichtverteidiger kann dazu beitragen, dass Beweise gründlich geprüft werden, unrechtmäßig erlangte Beweise ausgeschlossen werden und die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben.

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Du kannst die Position schon tauschen nur mußt du beachten, dass bei jedem Tausch auch die Leitungen für die jeweiligen Geräte verlängert oder gekürzt werden und die Anschlüsse geändert werden d.h. Schlitze klopfen und neue Leitungen ziehen samt Sicherung da ein Herd mindestens fünf Adrige Anschlüsse braucht ich würde an deiner Stelle die alten Anschlüsse verwenden und ggf. neue Leitungen legen.

Bei einem Herd brauchst du mindestens einen Kabeldurchschnitt von 2,5 mm² 

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Hast du mit Ihm darüber schon gesprochen Kommunikation und darüber reden hilft oft als gleich mit der Tür ins Hausfallen.

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Nein da der Gang ja nichts damit zu tun hat was der Mensch ausführen möchte das passiert im Kopf in den Gedanken nur vom Auftreten kann man das nicht sagen.

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Denk nicht so viel darüber, nach ich denke, wenn man verbissen danach sucht wird man es nicht finden das ist doch kein Weltuntergang das kommt mit der Zeit.

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Der gehobene Dienst hat den Vorteil des KDD (Kriminaldauerdienst) so bald ein Fall vorliegt fährt man raus und ist ersteintreffende Einheit und natürlich die Besoldung man beginnt im Einstiegsamt A9 und kann bis A13z aufsteigen. Natürlich nach der Laufbahnprüfung.

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