Ist man verpflichtet einen Leichenfund zu melden (bspw. bei der Polizei)?
Ich weiß, dass das eine sehr weirde Frage ist und mir ist klar, dass man moralisch auf jeden Fall verpflichtet ist.
In Deutschland sind Gesetz und Moral aber oft weit voneinander entfernt, daher die Frage, ob man rein rechtlich eine aufgefundene Menschenleiche melden muss?
Danke
5 Antworten
... kommt drauf an, welcher Partei die Leiche angehört, oder welches Geschlecht, oder welche Hautfarbe.
Am Ende bist du der Mörder, Schuldige, weil es der Obrigkeit so ins Konzept passt: In Deutschland sind Gesetz und Moral oft weit voneinander entfernt
Ja, in Deutschland ist man rechtlich verpflichtet, einen Leichenfund zu melden. Das ergibt sich aus mehreren Rechtsnormen, die eine solche Handlung als Pflicht darstellen.
- Strafgesetzbuch (StGB) – § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung": Wenn eine Person eine hilflose Lage (wie etwa eine aufgefundene Leiche oder eine bewusstlose Person) bemerkt und nicht Hilfe leistet oder den Fund nicht meldet, kann dies als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Auch wenn die Person verstorben ist, kann die Unterlassung als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht gewertet werden, besonders wenn die Todesursache ungeklärt ist und Ermittlungen eingeleitet werden müssen.
- Gesetzliche Meldepflicht für Todesfälle: Wenn jemand eine Leiche findet, geht man automatisch von einem Todesfall aus, der ungeklärt ist. Solche Fälle müssen der Polizei oder einem Arzt gemeldet werden, da eine Todesursachenermittlung notwendig wird, um mögliche Straftaten oder ungewöhnliche Todesumstände zu klären.
- Ordnungsrechtliche Vorschriften: In Deutschland existieren auch kommunale und landesrechtliche Regelungen, die vorschreiben, dass Todesfälle oder aufgefundene Leichen sofort gemeldet werden müssen. Die Polizei und gegebenenfalls das Gesundheitsamt müssen in solchen Fällen informiert werden, um den Tod zu bestätigen und etwaige Ermittlungen einzuleiten.
Das Nichtmelden eines Leichenfundes kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn später herauskommt, dass der Tod auf eine Straftat zurückzuführen ist und die Beweislage durch die Unterlassung beeinträchtigt wurde. Je nach Einzelfall kann dies als Strafvereitelung (§ 258 StGB) ausgelegt werden, wenn man dadurch die Ermittlungen behindert hat.
Davon sprach aber ja niemand. SuperKuhniber14 hat schon recht. Deine Antwort wirkt wie deine ganz persönliche Einschätzung. Interessant wäre aber die Rechtsgrundlage.
Du bist zumindest verpflichtet den Rettungswagen zu rufen und 1. Hilfe zu leisten. Also du musst kontrollieren ob die Person noch lebt. Wenn nicht, kann sie vielleicht wiederbelebt werden. Bei einem Skelett weiss ich auch nicht ob man das zwingend melden muss....
Also du musst kontrollieren ob die Person noch lebt. Wenn nicht, kann sie vielleicht wiederbelebt werden.
Tote können nicht mehr wiederbelebt werden.
Sieht du einer leblosen Person an, ob sie noch Hirnströme hat und Chancen auf Wiederbelebung hat?
Du sagtest oben indirekt "wenn die Person nicht mehr lebt" und nicht "wenn die Person leblos ist".
Lies deine eigene Antwort
Mit indirekt meinte ich, wenn man deine durch einen Punkt getrennten Sätze in einem Satz zusammenfasst. Stell dich nicht bescheuerter an als du wirklich bist.
Schon allein deshalb weil kinder es finden könnten,oder wegen gift sollte man das melden,weiss nicht,obs verboten ist
Also wenn du ehre hast schon finde ich
Ohne zutreffende Rechtsquellen zu nennen, die jede einzelne dieser Behauptungen bestätigen, sind diese völlig wertlos.
Unterlassene Hilfeleistung? Fällt weg, wenn z.B. bei der Person der Kopf fehlt oder nur noch Knochen gefunden werden. Da sieht ein Blinder, dass jede Hilfe zu spät kommt.
Strafvereitelung setzt "absichtliches oder wissentliches" Handeln voraus. Fällt also auch weg.
Insofern würde mich mal interessieren, wo eine "Meldepflicht für Todesfälle" geregelt sein soll, die bei dem Fund einer Leiche zum Tragen kommt.