Wie viel Unterhalt für Kinder?

6 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Das Einkommen der Mutter spielt im Regelfall bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres der Kinder keine Rolle, solange sie im Haushalt der Mutter leben und sie nicht viel mehr verdient als Du.

Zu deinem Nettoeinkommen werden auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattung usw.zu 1/12 angerechnet.

Dein derzeitiger Selbstbehalt liegt bei bereinigten 1450 Euro Nettoeinkommen.

Hättest Du soviel bereinigtes Nettoeinkommen, dass nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als dein Selbstbehalt gegenüber der Mutter vorhanden wäre, stünde sogar der Mutter noch min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes Betreuungsunterhalt zu.

Du must für die Kinder den Mindestunterhalt zahlen, das sind derzeit pro Kind 355,- Euro. Danach bleibt kein Geld mehr für einen Unterhalt an die Freundin übrig.

Den Unterhalt legt das Amtsgericht fest nach §850d ZPO der Selbsterhalt ist aktuell bei 1450 Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jopapimapi 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 22:22

Das bedeutet das mir 1450€ mindesten übrig bleiben muss, Nachzahlung? Oder wie kann ich das verstehen

Von Experte isomatte bestätigt

Für die Kinder sind jeweils 355 EUR an Mindestunterhalt zu zahlen. Damit dürftest du zwar deinen Selbstbehalt unterschritten haben in Höhe von 1450 EUR unterhaltsrechtlichem Einkommen, aber du bist verpflichtet wirklich ALLES zu tun um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Und wenn es bedeutet neben dem regulären Job einen Minijob anzunehmen, wenn es sich vereinbaren lässt.

Für die Kindsmutter wird es keinen Betreuungsunterhalt geben, da du nach Zahlung des Kindesunterhaltes wohl nicht mehr leistungsfähig sein dürftest.

Ihr gegenüber liegt dein Selbstbehalt bei einem bereinigtem Netto von 1600 EUR.

Es muss nun erstmal genau errechnet werden wie dein unterhaltsrechtliches Einkommen aussieht. Also Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen dazu, als auch eine Steuererstattung.

Was zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zählt kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Schau in der Düsseldorfer Tabelle nach! Was sie verdient, spielt keine Rolle, du musst ja Unterhalt für die Kinder bezahlen