Wie viel Unterhalt für Kinder?
Ich und meine Freundin haben uns getrennt. Sie möchte auch gerne Unterhalt haben was auch oke ist. Ich verstehe aber nicht wie dieser berechnet wird, ich hab ein netto ein kommen von 2040€ und sie ca 600€ Elterngeld + 500€ Kindergeld und macht online was, wo sie ab und zu was verdient. 2 Kinder im Alter von 1 Jahr und 10 Monate und 3 Monate alt.
6 Antworten
Das Einkommen der Mutter spielt im Regelfall bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres der Kinder keine Rolle, solange sie im Haushalt der Mutter leben und sie nicht viel mehr verdient als Du.
Zu deinem Nettoeinkommen werden auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattung usw.zu 1/12 angerechnet.
Dein derzeitiger Selbstbehalt liegt bei bereinigten 1450 Euro Nettoeinkommen.
Hättest Du soviel bereinigtes Nettoeinkommen, dass nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als dein Selbstbehalt gegenüber der Mutter vorhanden wäre, stünde sogar der Mutter noch min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes Betreuungsunterhalt zu.
Du must für die Kinder den Mindestunterhalt zahlen, das sind derzeit pro Kind 355,- Euro. Danach bleibt kein Geld mehr für einen Unterhalt an die Freundin übrig.
Den Unterhalt legt das Amtsgericht fest nach §850d ZPO der Selbsterhalt ist aktuell bei 1450 Euro.
Das bedeutet das mir 1450€ mindesten übrig bleiben muss, Nachzahlung? Oder wie kann ich das verstehen
Für die Kinder sind jeweils 355 EUR an Mindestunterhalt zu zahlen. Damit dürftest du zwar deinen Selbstbehalt unterschritten haben in Höhe von 1450 EUR unterhaltsrechtlichem Einkommen, aber du bist verpflichtet wirklich ALLES zu tun um den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Und wenn es bedeutet neben dem regulären Job einen Minijob anzunehmen, wenn es sich vereinbaren lässt.
Für die Kindsmutter wird es keinen Betreuungsunterhalt geben, da du nach Zahlung des Kindesunterhaltes wohl nicht mehr leistungsfähig sein dürftest.
Ihr gegenüber liegt dein Selbstbehalt bei einem bereinigtem Netto von 1600 EUR.
Es muss nun erstmal genau errechnet werden wie dein unterhaltsrechtliches Einkommen aussieht. Also Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen dazu, als auch eine Steuererstattung.
Was zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zählt kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Schau in der Düsseldorfer Tabelle nach! Was sie verdient, spielt keine Rolle, du musst ja Unterhalt für die Kinder bezahlen