Mein Vater und ich stehen beide im Grundbuch was passiert wenn er stirbt?

3 Antworten

  • Nach dem Tod Ihrer Mutter haben Sie und Ihr Vater das Haus zu gleichen Teilen geerbt, und Sie sind beide im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, Sie halten jeweils 50 % des Eigentums.
  • Wenn Ihr Vater stirbt, geht sein Anteil (50 %) gemäß gesetzlicher Erbfolge oder Testament an seine Erben über.
2. Gesetzliche Erbfolge
  • Ohne Testament: Wenn Ihr Vater kein Testament hinterlässt, erben seine Kinder (also Sie und ggf. weitere Geschwister) sowie sein Ehepartner (falls er wieder verheiratet ist) gemäß der gesetzlichen Erbfolge.
  • Sind Sie das einzige Kind, würden Sie den Anteil Ihres Vaters vollständig erben.
  • Gibt es weitere Erben, müssten Sie seinen Anteil mit diesen teilen.
  • Mit Testament: Ihr Vater könnte per Testament festlegen, dass Sie seinen Anteil am Haus alleine erben. Das würde andere Erben ausschließen, soweit sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
3. Was passiert nach dem Tod Ihres Vaters?
  • Sie müssten dann einen Erbschein beantragen, um den Nachweis über die Erbfolge zu erbringen und den Grundbuch-Eintrag ändern zu lassen.
  • Alternativ könnten Sie auch eine Testamentsvollstreckung oder einen notariellen Erbvertrag nutzen, um den Erbgang zu regeln. Diese Varianten können den Prozess nach seinem Tod vereinfachen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es war das Haus deiner Mutter und ihr beide habt es geerbt und steht zu gleichen Teilen im Grundbuch. Wenn dein Vater stirbt und du das einzige Kind bist, dann erbst du auch den Teil deines Vaters, es denke schon dass du einen Erbschein brauchst.

Mit Einwilligung deines Vaters könnt ihr zum Notar gehen und er kann seinen Anteil dir schenken. Dann stehst am Ende du alleine im Grundbuch.

Wenn Du das einzige Kind Deiner Eltern bist, erbst Du nach dem Tod Deines Vaters automatisch seinen Anteil, falls er kein Testament macht.

Dein Vater sollte sich auf jeden Fall ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen, falls er Dir seinen Anteil schon jetzt überschreibt.

Giwalato