Damit der FÜM in Ruhelicht geht, müssen alle Zugstraßenbedingungen gegeben sein. Das bedeutet:

  • Alle Weichen im Fahrweg richtig gestellt und verschlossen
  • Alle Weichen im Durchrutschweg richtig gestellt und verschlossen
  • Alle Flankenschutzelemente richtig gestellt und verschlossen
  • Fahrweg frei von Fahrzeugen
  • Durchrutschweg frei von Fahrzeugen
  • Einmündende Gleisabschnitte frei von Fahrzeugen
  • Flankenschutzraum frei von Fahrzeugen
  • Bahnübergänge gesichert (falls es sich um Hp-Anlagen handelt)
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Wenn auf dem Gegengleis kein Haupt- oder Sperrsignal vorhanden ist, ist in der Regel ein Signal Ne 1 (Trapeztafel) aufgestellt. Gemäß Signalbuch hat das Ne 1 folgende Bedeutung: "Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben."

Derjenige Fahrdienstleiter, welcher die Zugfahrt ins Gegengleis zulässt, muss dem Tf Befehl 7 erteilen und ihm darin vorschreiben, vor dem Ne 1 zu halten. Ohne den Befehl 7 dürfte der Tf einfach am Ne 1 vorbeifahren, weil das Ne 1 nicht per se ein Haltebegriff ist. Dann könnte es im Bahnhof zu Gefährdungen kommen, weil der Fahrweg möglicherweise noch nicht eingestellt und gesichert ist. Der Fahrdienstleiter, zu dem das Ne 1 gehört, holt den Zug dann mit Befehl 1 in den Bahnhof rein, wenn alle Bedingungen für die Zulassung der Zugfahrt (Fahrwegprüfung, Fahrwegsicherung) gegeben sind. Wenn weder ein Ne 1 noch ein Haupt- oder Sperrsignal am Gegengleis aufgestellt aufgestellt sind, muss der Fdl, der die Zugfahrt auf dem Gegengleis zulässt, dem Tf im Befehl 7 vorschreiben, in Höhe des Einfahrsignal des Regelgleises zu halten.

Auf den Befehl 7 kann verzichtet werden, wenn der Fdl, der die Zugfahrt ins Gegengleis zulässt, von dem Fdl der nächsten Zugmeldestelle eine Fahrwegsicherungsmeldung bekommt (wenn sie ihm selber zugeteilt ist natürlich nicht, dann sichert er den Fahrweg einfach selbst) hat. Stattdessen wird dann vom zulassenden Fdl Befehl 6 erteilt, mit dem er die Einfahrt in den Bahnhof ohne Halt zulässt.

In machen Fällen gibt es aber auch ein Haupt- oder Sperrsignal am Gegengleis. In diesem Fall erfolgt di Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof durch Fahrtstellung dieses Signals, oder durch Befehl 2.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Ließ doch dazu auch mal 408.0463. Ist zwar ziemlich kompliziert geschrieben, aber nach ein paar mal lesen gehts. In deinen Fachbüchern steht bestimmt auch was dazu.

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Hast du denn im Rahmen deiner Ausbildung schon die Fachbücher wie "Grundlagen des Bahnbetriebs" oder "Mechanische und elektromechanische Stellwerke bedienen - Regelbetrieb und Störungen" bekommen? Die eigenen sich sehr gut zum Nachschlagen und durcharbeiten.

Ansonsten empfiehlt es sich auch immer, mal in die 408, die Bibel der Fahrdienstleiter, reinzulesen.

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Finde ich in gewissem Rahmen sinnvoll. Wenn ich jemanden die Treppe hochrennen sehe, der den Zug in 10-15 Sekunden erreichen wird, stelle ich mich in die Tür. Diese paar Sekunden kann der Zug verkraften.

Wenn jetzt jemand aber für 1-2 Minuten die Tür blockiert, weil z.B. der Freund noch in der Schlange beim Bahnhofsbäcker steht, finde ich das nicht gut, weil es zu nicht unerheblicher Verspätung führt.

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