Ist es erlaubt stillgelegteBahnstrecken zu betreten?
Ist das vielleicht verboten?
5 Antworten
Wenn die Bahnstrecke stillgelegt ist, aber noch nicht die Widmung als Bahnanlage verloren hat, gilt gemäß §62 Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordunung ein Betretungsverbot.
Du darfst das Rabensteiner Viadukt Betreten. Etwa 1950 fuhr dort der letzte Zug.
Im Prinzip nein! Ganz einfach: Die Strecke gehört jemandem und der hat Dir kein "Betretungsrecht" eingeräumt. Also begehst Du "im Prinzip" eine Art Hausfriedensbruch.
Allerdings wird sich niemand dran stören, wenn Du dort einen Spaziergang machst!
Nein.
Allerdings wird sich wohl niemand dran stören.
Auch diese Bahnstrecken dürfen nur von befugten Personen betreten werden.
Solange du nicht zufällig erwischt wirst, wird sich kaum einer daran stören.
Sei aber vorsichtig, auch auf vermeintlich stillgelegten Bahnstrecken können ab und zu noch mal Züge fahren.
Auf dieser Strecke nicht man kan sagen die hat kein Anfang und kein Ende und an manchen Stellen fehlen schienen
Wieso ist das nicht erlaubt?