Wie muss man geerbten Schmuck dem Finanzamt melden?

2 Antworten

Eine glaubwürdige Schätzung genügt im Regelfall. Sollte es aber bei dem geerbten Schmuck um größere Werte gehen, sodass dies ggfs. vorhandene Freibeträge überschreiten könnte, wäre es vermutlich sinnvoll, eine fachliche Meinung beim Juwelier einzuholen.

Schwierig wird es bei Schmuckstücken, Kunstgegenständen und Sammlungen. Hier muss durch Schätzung eines Gutachters der Wert ermittelt werden. Bei besonders hochwertigen Sammlerstücken mit einem nur begrenzten Markt kann es ratsam sein, ein zweites Wertgutachten einzuholen.

Die gesamt Summer reicht.

Aber Du musst nur eine Wertaufstellung machen, wenn Du mehr als den Freibetrag erbst.

Und man muss erst dann eine Erbschaftsteuererklärung machen, wenn das Finanzamt dazu auffordert


FordPrefect  17.07.2024, 11:23
Und man muss erst dann eine Erbschaftsteuererklärung machen, wenn das Finanzamt dazu auffordert

Das ist korrekt, allerdings ist es Sache der Erben, das zuständige FA zunächst von der Erbschaft zu informieren.

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