Muss ein Richter sich mein Beweisantrag sehen?
Hallo ich habe Heute das Gutachten und die Ergebnisse von meinen Lügendektortest erhalten ich habe alle Fragen Wahrheitsgemäß beantwortet
Es geht um meine Ex die mich mehrere Drohungen beschuldigt ohne Beweise also nur Aussage gegen Aussage , stimmt es das der Richter sich das Ergebnis trotzdem angucken muss er kann es danach trotzdem ablehnen aber angucken muss er sich den Beweisantrag
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Hallo ich habe Heute das Gutachten und die Ergebnisse von meinen Lügendektortest erhalten ich habe alle Fragen Wahrheitsgemäß beantwortet
Das ist schön, interessiert aber genau niemanden.
stimmt es das der Richter sich das Ergebnis trotzdem angucken muss
Nein, da zwar der Antrag selbst zulässig, der Test respektive sein Ergebnis jedoch grundsätzlich nicht als Beweis zulässig ist. Somit wird der Richter mMn den Beweisantrag zur Kenntnis nehmen und ablehnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du einen Beweismittelantrag stellst, dann muss der Richter den Antrag würdigen und dann kann er entscheiden, ob die Ergebnisse Deines Testes in der Hauptverhandlung vorgestellt werden.
Wie er das dann würdigt bleibt ihm überlassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du ihn einreichst, muss er ihn sich auch anschauen, aber ob er ihn berücksichtigen wird ist eine andere Frage.