Guten Tag.

Ich arbeite als hausmeister

Ich arbeite von 08 uhr-21 Uhr (Bereitschaft im betrieb)

Um 21 Uhr darf ich nach Hause fahren ,muss aber bis 7 Uhr Abruf bereit sein .(rufbereitschaft von zuhause)

um dann von 7uhr -15:30 meine reguläre Schicht anzutreten

Im schlimmsten Fall arbeite ich also 31,5 Stunden durchgehend..

Die MAV sagt das wäre alles rechtens ,weil für Bereitschaft und rufbereitschaft eine andere Regelung im Arbeitsrecht gibt.

Wenn ich nach den 31,5 Stunden eine Pause brauche muss ich Überstunden nehmen ...