Ist das schon erpressung?

3 Antworten

Guten Tag!

Eine Erpressung nach § 253 Abs. 1 StGB scheidet aus. Die Erpressung ist nämlich ein Vermögensdelikt, bei der mittels Gewalt oder Drohung eine Person zu einer Zahlung veranlasst wird, auf die der Täter keinen Anspruch hat. Das fehlt hier.

Denkbar wäre aber eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Ob die hier einschlägig ist, ist allerdings in dieser Konstellation fraglich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nee, sie hat einfach keinen Bock darauf, dass Dir das Musikhören offensichtlich wichtiger ist als sie. Und sie hat Dir klar gesagt, welche Priorität Du setzen musst, wenn Du mit Ihr zusammen bleiben willst.

Erpressung kannst Du im StGB § 253 nachlesen. Das ist etwas anderes.


Hzzuio 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 22:22

Hast du anscheinend recht aber die erzählt rum das blöd das keiner mit mir reden soll das ist das strafbar?

0
Kwalliteht  24.06.2024, 22:32
@Hzzuio

Du musst einfach wissen, was Dir wichtiger ist. Thema damit erledigt.

0

Es ist strafrechtlich keine Erpressung.