Hafte ich wenn die Polizei sich bei einer Hausdurchsuchung in meinem Haus verletzt / stirbt?
Sagen wir ich renoviere gerade mein Haus. Es haengen noch ueberall Kabel usw. aus der Wand auf denen auch teilweise Strom ist. Dann schliesse ich das Haus ab (nur ich habe den Schlussel) und fahre fuer eine Woche in den Urlaub.
Aber zu diesem Zeitpunkt findet eine Hausdurchsuchung statt. Da ich nicht da bin, bricht die Polizei meine Tuer auf. Irgendwann kommt dann ein Polizist gegen die Leitung und stirbt durch den Stromschlag.
Bin ich schuld?
Bonusfrage: Was ist wenn ich geziehlt Gegenstaende wie z.B. einen Tresor unter Strom setze? Bin ich dann Schuld, auch wenn NUR ich eigentlich Zugang habe?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/electrician/1708405127736_nmmslarge__0_0_1575_1575_1b2932b8ba2b2f518e218121087db19d.png?v=1708405128000)
Eine Regel, welche mir während meiner ersten Ausbildung (1983-1985) zum Nachrichtengerätemechaniker von meinem Ausbilder eingeprägt wurde und welche ich noch immer beherzige: Rechne immer mit dem Dümmsten!
Egal, woran ich gerade arbeite: Wenn ich eine Baustelle verlasse, dann sind alle blanken Teile spannungslos. Und am Verteilerkasten, wo ich die Sicherungen abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert habe, hängt mein Baustellenschild (s. Bild).
Alles andere ist grob fahrlässig und natürlich ist man dafür haftbar, wenn Betriebsfremde an ungesicherten Stellen einen Stromschlag bekommen.
(Bildquelle: kroschke.com)
Zur Bonusfrage:
Todbringende Stromfallen sind immer verboten und man haftet persönlich dafür, wenn hier jemand zu Schaden kommt. Ein Weidezaungerät hat den selben Abschreckungseffekt, bringt aber keinen um.
Oder war es OK, wenn damals an der DDR-Grenze jemand am Selbstschusszaun abgeknallt wurde, nur weil er dort über die Grenze wollte?
![- (Familie, Gesetz, Polizei)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/551841441/0_big.webp?v=1719930722000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Fallen sind verboten. Da wärst du voll verantwortlich, dafür, wenn jemand zu Schaden kommt.
Ansonsten weiß ich nicht, wie man auf solche kranken Ideen kommen kann, dass es eine Haussuchung gibt, und ein Polizist an einem Stromschlag stirbt, weil er in Kontakt mit einem losen Kabel kommt.
Durch einen Kontakt mit 230V-Netzspannung stirbt niemand, der nicht gerade barfuß durch eine Pfütze läuft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/2muchaccs/1719129120855_nmmslarge__0_0_201_201_ed849b85a97fba609c4e8fd0da57c705.webp?v=1719129121000)
Ja.
Du hast sämtliche Leitungen abzusichern.
Könnte auch zu nem Brand kommen.
Nur ich komm da rein, zählt nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie immer: "Kommt drauf an."
Was war Deine Intention?
Hast Du mir einer Durchsuchung gerechnet und wolltest die Durchsuchung erschweren, auch auf die Gefahr hin, dass sich die Polizisten verletzen? Oder hast Du sogar gehofft, dass die Polizisten sich verletzten? Dann bist Du bei Körperverletzung.
Bist Du gerade am renovieren; Du bist der einzige der Zugang zum Haus hat und Du hast das Haus verschlossen. Dann bist Du an irgendwelchen Schäden nicht schuld.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Guten Tag!
Bin ich schuld?
Grundsätzlich können Hausdurchsuchungen entweder durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch den Staatsanwalt angeordnet werden (vgl. § 102 StPO). Ist die Betroffene Person des zu durchsuchenden Hauses nicht anwesend, kann ein Vertreter hinzugezogen werden (vgl. § 106 Abs. 1 S. 2 StPO). Sollte es nicht möglich sein, kann die Polizei auch die Türen eintreten oder einen Schlüsseldienst beauftragen. Das zum strafprozessrechtlichen Teil.
Was den Tot des Polizisten durch den Stromschlag betrifft ist es schwierig. Wenn Sie bewusst die Leitungen so hängen gelassen haben, in der Erwartung, dass jemand kommt und einen Schlag bekommt, könnte
- ein Totschlag nach § 212 StGB oder
- eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB vorliegen, je nach dem ob ein Tötungsvorsatz bejaht wird oder nicht.
Ansonsten wäre an eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB zu denken.
Bonusfrage: Was ist wenn ich geziehlt Gegenstaende wie z.B. einen Tresor unter Strom setze? Bin ich dann Schuld, auch wenn NUR ich eigentlich Zugang habe?
In diesem Fall verweise ich auf den Beitrag von @wiki01. Fallen, die zielgerichtet gegen andere eingesetzt werden, begründen eine Körperverletzung beziehungsweise einen Totschlag, das Sie zu verantworten haben. Ob die Handlung etwa bei einem Einbruch gegen den Täter nach §§ 32 ff. StGB gerechtfertigt ist, müsste ein Tatgericht prüfen. Bei einem Durchsuchungsbeschluss wäre eine Strafbarkeit durchaus anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ja ich weiss, dass man dadurch nicht stirbt. Es geht um die theoretische Frage ob ich Schuld daran bin, wenn sich jemand Zutritt verschafft, den ich nicht erlaube und dazu zu Schaden kommt. Es kann genauso ein Regal auf seinen Kopf fallen oder er rutscht an der Treppe aus und faellt runter.