Nur die Justiz kann das. Alle freiheitsentziehende Maßnahmen, sei es Haft oder auch die Einweisung in die Psychiatrie unterliegen dem Richtervorbehalt, d.h. sie müssen von einem Richter angeordnet werden. Die Polizei als Teil der Exekutive ist nur ausführendes Organ. Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft kann eine Person allenfalls festnehmen und maximal 24 Stunden festhalten. Dann muß sie die Person entweder freilassen oder einem Richter vorführen, der denjenigen dann entweder freiläßt oder verhaftet, indem er einen Haftbefehl ausstellt.
Und was rein Ermittlungen angeht: auch das muss nicht unbedingt die Polizei machen, sondern auch Zoll- und Steuerfahnder oder sogar Förster ("Forstpolizei") können dies tun.