Das Stadtviertel indem ich wohne ist offizielles Glasfaserausbaugebiet. Unsere Partei wäre daran interessiert, Glasfaser in Anspruch zu nehmen, allerdings weigert sich der Vermieter aufgrund der Kosten und Baumaßnahmen.

Ich habe allerdings gelesen, dass wenn das Grundstück in einem Glasfaserausbaugebiet liegt, der Vermieter gem. des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021, dies garnicht verbieten kann. Quelle: https://www.o2online.de/ratgeber/glasfaser/mietwohnung-und-glasfaser/#:~:text=Das%20Wichtigste%20auf%20einen%20Blick,aber%20h%C3%B6chstens%205%20Euro%20betragen.

Da ich mich ungern auf nur eine Internetquelle verlassen möchte, wollte ich fragen, ob da was dran ist, und ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt?