kommt darauf an, wie man es betrachtet. Es sind private Vermittlungsagenturen, die für die Weiterleitung deiner Urkundenanforderung abkassieren. Also lieber gleich beim Standesamt direkt anrufen!
Hat was mit Religion zu tun und dass die meisten muslimischen Frauen nach der Hochzeit keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen. Die können sich als Mutter austoben. Was schon ein Vollzeitjob ist. Ich bin Akademikerin, arbeite 30 Stunden in einer gehobenen Position und habe 1 Kind. Und ganz ehrlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Deutschland wirklich mehr als dürftig, vor allem für Frauen in gehobenen Positionen. Wir hatten einige schlaflose Nächte, weil es mit der Kinderbetreuung nicht klappte. Zu wenig Plätze egal wohin man schaute. Hätte ich ein 2. oder 3. könnte ich meine berufstätigkeit aufgeben. Denn anders als bei den Türken / Muslimen, lebe ich nicht in einem großen Familienverband mit Mutter, Schwiegermutter , Schwester, Cousine etc! Und vielleicht reicht es diesen Frauen auch einfach nur Mutter zu sein.
Als deutscher werden die deutschen deine ausländische Namensänderung nicht akzeptieren und auch keinen neuen Ausweis auf Julian. Sorry, aber musst wohl dieses Vorhaben bei der deutschen Behörde erledigen.
Mach doch Walken.
Genau, tu ihr den Gefallen und mach Schluss. Wenn ich sie wäre, ich würde mich total verarscht fühlen. So geht man nicht mit Menschen um.
Habe heute erfahren, dass meine Kollegin, die ich vertrete, für Wochen ausfällt.
Bestimmt ein Übertragungsfehler. Die sind ja auch nur Menschen.
Du bist hier geboren, wahrscheinlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit, hast vom Bildungs- und Gesundheitsystem profitiert .... etc. und stellst so eine Frage? Du solltest dich schämen. Ich bin Ausländerin und bin dankbar, dass mich diese ungläubigen aufgenommen haben. Ich tue alles, um meine Dankbarkeit zu zeigen. Und du schreibst, du hast es dir nicht ausgesucht und ob du mit diesen Leuten befreundet sein darfst? Was sagen deine Eltern dazu?
Ich bin vor 14 Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten. Ich habe es keinen Tag bereut. Manchmal gemitleide ich die Gläubigen, womit die ihre Lebenszeit verschwenden.
Ich finde du hast Recht. Die Menschen sind egoistischer. Ich bin oft in Situationen, in denen ich denke, dass die Leute echt eine Klatsche haben. Einmal bin ich zu Aldi, habe einen Wagen genommen und an die Seite gestellt, weil ich Blumen schauen wollte. Sie standen draussen. Ich dreh mich um, schwupp, Wagen weg. Oder bei Ikea, ich hatte Sachen im Wagen aus der Resteecke. Kurz nicht am Wagen gewesen, schwupp hats einer rausgenommen. Oder ich komm einfach mit meinen 40 Jahren dem neuen Lifstyle nicht mehr hinterher.
Eigentlich musst du als deutsche Staatsangehörige das nicht tun. Die Tunesier kennen aber keinen Ehenamen, da dort die Frauen ihren bisherigen Namen behalten. Das ziehen die Behörden auch gnadenlos durch. Ich denke schon, dass die euch, auch wenn unberechtigt, Probleme machen könnten. Unterm Strich musst du entscheiden, welchen Weg du gehen möchtest. Ich würde meinen Geburtsnamen wieder annehmen, die Flugtickets ändern und gut ist. Ansonsten läufst du Gefahr, dass es Schwierigkeiten für euch geben wird. Du musst auch bedenken, dass es ein muslimisches Land ist, in dem andere Werte und Traditionen herrschen und es für die Leute schon befremdlich ist, dass der Name eines anderen Mannes in der Eheurkunde stehen würde.
Wozu benötigst du dieser Urkunde?
Du kannst als nun deutsche Staatsangehörige, deine im Ausland erfolgte Geburt, bei deinem Wohnsitzstandesamt Nachbeurkunden lassen. Informiere dich, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Im Ergebnis hast du dann, eine vom deutschen Standesamt ausgestellte Urkunde mit deiner jetzigen Namensführung.
Kläre bitte vorher im Standesamt, ob diese Namensänderung überhaupt möglich ist nach deutschem Recht. Habt ihr die gemeinsame Sorge bei Geburt, dann müsst ihr bestimmen welchen Namen das Kind erhält. Diese Bestimmung ist unwiderruflich. Bei Nachträglich erklärter Sorge habt ihr nur 3 Monate Zeit den Namen des Kindes neu zu bestimmen. Ist diese Abgelaufen, kann man nichts mehr machen. Es sei denn, ihr heiratet und bestimmt den Namen des Mannes zu Ehenamen. Für die Eheschließung würdet ihr auch u.a. die Geburtsurkunde von ihm benötigen. Aber UNBEDINGT die Legalisation anbringen lassen.
Hallo,
wende dich bitte an die Einbürgerungsbehörde, die dir die Einbürgerungsurkunde ausgestellt hat. Die Müssten in der Einbürgerungsakte deine Geburtsurkunde kopiert haben. Lass dir ebenfalls einen Stempel drauf machen, dass dort das Original vorgelegen hat.
Hast du denn nach deiner Einbürgerung eine Namensänderung beim Standesamt machen lassen? Falls ja, dann müssten die damals ebenfalls deine Geburtsurkunde für die Beurkundung vorliegen haben. Vielleicht haben die sich ebenfalls eine Kopie vom Original gezogen.
Sollte dein Vorhaben zu heiraten scheitern, weil das Standesamt eine Original Urkunde verlangt, kannst du von deinem Recht gebrauch machen, das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung über das Personenstandsgericht anweisen zu lassen. Unter den gerade herrschenden Umständen hättest du gute Chancen.
Viel Erfolg!
Leider gibt es für deine Fallkonstellation keine Rechtsgrundlage im BGB, sodass dir nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung aus wichtigem Grund bleibt. Der Antrag wird bei der Namensänderungsbehörde deiner Stadt (Rathaus) gestellt. Deine Begründung klingt schlüssig und nachvollziehbar. Erkundige dich doch mal dort, was du vorlegen musst. Leider ist diese Art der Namensänderung etwas teurer, ca. 130€, je nach Gebührenordnung der jeweiligen Stadt.
Vg
Die Eheurkunde kannst du dir in A4 oder in A5 ausstellen lassen. Wie du möchtest. Hast du ein Stammbuch in Größe A5, dann A5 Urkunde. Hast du ein Stammbuch in Größe A4, dann A4 Urkunde ausstellen lassen.
Vg
Die Namensänderung mit Einwilligung der Mutter geht nur, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Nennt man Namenserteilung nach 1617a BGB. Müssen beide beim Geburtsstandesamt erklären. Haben sie die gemeinsame Sorge, geht es nur noch mit besonderem Grund nach dem Namensänderungsgesetz, da es in der Fallkonstellation keine Rechtsgrundlage im BGB gibt. Wird dann etwas teuerer.
Vg
Hallo,
leider ist es in solchen Fallkonstellationen so, dass dir nur eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz bleibt. Diese sind nun mal sehr teuer, wenn die überhaupt durchgehen. Bevor du den Antrag überhaupt stellst, solltest du Fragen, ob dieser Aussicht auf Erfolg hätte, da Ablehnungen in der Regel auch Geld kosten. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Frage ist einfach, ob du nachweisen kannst, dass die Weiterführung des bisherigen Namens eine unzumutbare Härte darstellen würde, mit psychologischen Gutachten z.B. Was hat dir die Standesbeamtin hierzu überhaupt gesagt?
Viele Grüße
Hallo,
das Sorgerecht können nur Mutter und/oder Vater ausüben. Steht in der Geburtsurkunde kein Vater, so kann nur die Mutter das Sorgerecht ausüben. Er kann dir rein rechtlich gar nichts. Er muss auch nicht gefragt werden.