Als deutscher werden die deutschen deine ausländische Namensänderung nicht akzeptieren und auch keinen neuen Ausweis auf Julian. Sorry, aber musst wohl dieses Vorhaben bei der deutschen Behörde erledigen.
Genau, tu ihr den Gefallen und mach Schluss. Wenn ich sie wäre, ich würde mich total verarscht fühlen. So geht man nicht mit Menschen um.
Bestimmt ein Übertragungsfehler. Die sind ja auch nur Menschen.
Du bist hier geboren, wahrscheinlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit, hast vom Bildungs- und Gesundheitsystem profitiert .... etc. und stellst so eine Frage? Du solltest dich schämen. Ich bin Ausländerin und bin dankbar, dass mich diese ungläubigen aufgenommen haben. Ich tue alles, um meine Dankbarkeit zu zeigen. Und du schreibst, du hast es dir nicht ausgesucht und ob du mit diesen Leuten befreundet sein darfst? Was sagen deine Eltern dazu?
Ich finde du hast Recht. Die Menschen sind egoistischer. Ich bin oft in Situationen, in denen ich denke, dass die Leute echt eine Klatsche haben. Einmal bin ich zu Aldi, habe einen Wagen genommen und an die Seite gestellt, weil ich Blumen schauen wollte. Sie standen draussen. Ich dreh mich um, schwupp, Wagen weg. Oder bei Ikea, ich hatte Sachen im Wagen aus der Resteecke. Kurz nicht am Wagen gewesen, schwupp hats einer rausgenommen. Oder ich komm einfach mit meinen 40 Jahren dem neuen Lifstyle nicht mehr hinterher.
Kläre bitte vorher im Standesamt, ob diese Namensänderung überhaupt möglich ist nach deutschem Recht. Habt ihr die gemeinsame Sorge bei Geburt, dann müsst ihr bestimmen welchen Namen das Kind erhält. Diese Bestimmung ist unwiderruflich. Bei Nachträglich erklärter Sorge habt ihr nur 3 Monate Zeit den Namen des Kindes neu zu bestimmen. Ist diese Abgelaufen, kann man nichts mehr machen. Es sei denn, ihr heiratet und bestimmt den Namen des Mannes zu Ehenamen. Für die Eheschließung würdet ihr auch u.a. die Geburtsurkunde von ihm benötigen. Aber UNBEDINGT die Legalisation anbringen lassen.
Hallo,
wende dich bitte an die Einbürgerungsbehörde, die dir die Einbürgerungsurkunde ausgestellt hat. Die Müssten in der Einbürgerungsakte deine Geburtsurkunde kopiert haben. Lass dir ebenfalls einen Stempel drauf machen, dass dort das Original vorgelegen hat.
Hast du denn nach deiner Einbürgerung eine Namensänderung beim Standesamt machen lassen? Falls ja, dann müssten die damals ebenfalls deine Geburtsurkunde für die Beurkundung vorliegen haben. Vielleicht haben die sich ebenfalls eine Kopie vom Original gezogen.
Sollte dein Vorhaben zu heiraten scheitern, weil das Standesamt eine Original Urkunde verlangt, kannst du von deinem Recht gebrauch machen, das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung über das Personenstandsgericht anweisen zu lassen. Unter den gerade herrschenden Umständen hättest du gute Chancen.
Viel Erfolg!
Leider gibt es für deine Fallkonstellation keine Rechtsgrundlage im BGB, sodass dir nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung aus wichtigem Grund bleibt. Der Antrag wird bei der Namensänderungsbehörde deiner Stadt (Rathaus) gestellt. Deine Begründung klingt schlüssig und nachvollziehbar. Erkundige dich doch mal dort, was du vorlegen musst. Leider ist diese Art der Namensänderung etwas teurer, ca. 130€, je nach Gebührenordnung der jeweiligen Stadt.
Vg
Die Eheurkunde kannst du dir in A4 oder in A5 ausstellen lassen. Wie du möchtest. Hast du ein Stammbuch in Größe A5, dann A5 Urkunde. Hast du ein Stammbuch in Größe A4, dann A4 Urkunde ausstellen lassen.
Vg
Also, deine Urgroßeltern und Großeltzern waren deutsche Staatsangehörige als Schlesien noch zu Deutschland gehörte. Nach dem Krieg wurde dieses Gebiet polnisch. Die Deutschen, die dort lebten, konnten sich entscheiden. Entweder sie bleiben hier und werden Polen oder Sie gehen - aussiedeln. Die meisten sind gegangen, manche sind geblieben. Ich wette deine Großeltern haben nur die polnische Staatsangehörigkeit. Deine Eltern sind wahrscheinlich Spätaussiedler oder Abkömmlinge eines Spätaussiedlers und du dann natürlich auch. Abkömmling des Abkömmling eines Spätaussiedlers. Es gibt noch so viele deutsche in russischen Gebieten, ganze deutsche Dörfer. Denen war es nach dem Krieg verboten deutsch zu sprechen oder die deutschen Traditionen fortzuführen. Sie waren fortan nun Russen, aber trotzdem Deutsch, weißt wie ich meine? Lies doch mal im Internet unter dem Begriff "Spätaussiedler".
Art 116 Grundgesetz definiert den Tatbestand "deutscher Staatsangehöriger"
Ich habe das nicht so ganz verstanden? Welchen willst du denn nun loswerden? Den von deinem Mann oder deinen Geburtsnamen? Wenn du deinen Geburtsnamen loswerden willst, kannst das jederzeit beim Standesamt machen. Kostet um die 25 €. Du hast mit deinem Mann nämlich einen Ehenamen bestimmt und deinen Geburtsnamen angefügt. Diese Anfügung kann man jederzeit widerrufen, sodass du dann so heißt wie dein Mann. Den Namen deines Mannes kannst du jedoch nicht mehr ablegen, solange ihr beide noch verheiratet seid.
Man kann eine Einbenennung nach § 1618 BGB beim Standesamt durchführen lassen. Jedoch muss dafür dein leibl. Vater zustimmen. Tut er dies nicht, kann man seine Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen lassen. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Das kannst du nur machen, solange du noch minderjährig bist!
Natürlich geht das, dass der Mann nur Iwanow heißt. Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird man gefragt, nach welchem Recht (rusisch oder deutsch) sich die Namensführung richten soll. Wenn dann russisches Namensrecht gewählt wird, dann heißt der Mann Iwanow und die Frau Iwanowa, wie es das russische Namensrecht vorsieht! Wird jedoch deutsches Recht gewählt, so kann man nur Iwanowa als Ehenamen bestimmen, da das deutsche Namensrecht keine weiblichen Endungen kennt. Es kommt immer auf die Staatsangehörigkeit der Eheschließenden an.
Hallo, also deine Mutter hat damals bei dir eine sog. Einbenennung gem. § 1618 BGB machen lassen. Diese Einbenennung ist leider unwiderruflich. Das heißt, nach dem BGB ist keine Namensänderung möglich. Aber es gibt da noch die Möglichkeit nach dem Namensänderungsgesetz. Es werden Namensänderungen im Außnahmefall mit besonderer Begründung vorgenommen, wie z.B. anstößige Namen (Notdurft...). Da musst du dich mal bei deinem Standesamt erkundigen. Es gibt da Richtlinien und es müssen gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Lass dir auf jeden Fall vorher sagen, ob ein Antrag aussicht auf Erfolg hat. Denn in der Regel kostet der Ablehnungsbescheid auch Geld.
Hoffe ich habe dir geholgen.
Gruß Agnes