Vater hat keine Geburtsurkunde,was sollen wir machen?
Servus,
Mit meinem Partner haben wir einen Tochter,nun wollen wir dass die kleine seine Familienname nimmt und nicht meine. Vaterschaftsanerkennung haben wir schon gemacht, sowie haben wir beide die Sorgerechte. Das Problem ist,dass er aus Syrien kommt und kein Geburturkunde hat. Was können wir machen,damit unsere Tochter seiner Familienname nimmt.
4 Antworten
Einfach auf Website der syrischen Botschaft, unter Formulare und „Dokumente aus dem Inland“ dort ankreuzen was ihr braucht und warum und die persönlichen Daten eintragen. Kostet 45€ pro Dokument und bei Postalischen Anträgen nicht vergessen einen frankierten und adressierten Umschlag mit zu versenden.
Das hängt von dem Standesamt und Dokumenten ab. Sollte er Geburtsurkunde, Nationalpass, eAT usw. mit den genau gleichen Daten vorlegen können, wird es kaum der Fall sein, dass eine Legalisierung nötig ist. Aber wenn doch sein sollte, wird es recht teuer da die Geburtsurkunde 45€ kostet die Überbeglaubigung nur im Inland geht und die Legalisierung auch zwischen 100 und 200€ Also schon eine recht höhe Summe für eine Geburtsurkunde. Schlauer wäre wenn bekannte im Inland alles erledigen oder seriöse Agenturen, denn teuer wird es ja eh aber dann hat man nicht so viel hin und her mit dem Zeug sondern wartet dann eben 3-6 Monate und bekommt alles fertig. Aber wenn er die Flüchtlingseigenschaft hat muss er diese Dokumente nicht vorlegen und sollte es auch nicht!
Nur weil die Flüchtlingseigenschaft vorliegt, entbindet es ihn nicht zur Vorlage dieser Urkunden beim Standesamt oder dem Versuch diese beschaffen zu müssen. Dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung und Kommentierung. Und ohne Flüchtlingseigenschaft sowieso. Wenn ein Standesbeamter darauf verzichtet, dann ist es eine Einzelfallentscheidung. Und die anfallenden Kosten für den Bürger spielen für für das Amt keine Rolle. Unterm Strich muss er sich mit dem Geburtsstandesamt des Kindes in Verbindung setzten, die werden ihm schon sagen, ob die die Legalisisation benötigten oder nicht. Es gibt vom Bundesministerium Vorgaben für den internationalen Urkundenverkehr! Und ob die Daten zwischen Pass und Urkunde übereinstimmen, sagt auch gar nichts über die Echtheit der Urkunde aus. Da habe ich schon Sachen erlebt, man glaubt es nicht.
Achso, und spätestens, wenn er heiraten möchte, muss das Ding drauf sein. Wäre ja schade, wenn sich deswegen die Eheschließung um Monate verzögern würde. Dann besser jetzt alles in einem Abwasch!
Ähhh, also zu 1. der Standesbeamte hat garnichts zu entscheiden sondern es muss dann eine Befreiung vom Oberbürgermeister vorliegen
zu 2. oh doch, du hast die Flüchtlingseigenschaft wohl nicht verstanden. Es gilt bei Flüchtlingen das jeder Versuch sich unter dem Schutz seiner Heimat zu stellen dazu führt, dass er die Flüchtlingseigenschaft verliert und das gilt schon wenn man eine Botschaft betretet. Auch beim heiraten sind Menschen mit der Flüchtlingseigenschaft vom Oberbürgermeister z.B. von einem Ehefähigkeitszeugnis zu befreien.
zu 3. also ich kann nur sagen, ich habe es als Syrer noch nie in den letzten 10 Jahren erlebt das eine Legalisierung nötig war, es reichte immer die Überbeglaubigung vom Außenministerium und ein gültiger Nationalpass im Verbindung mit einem Aufenthaltstitel. Legalisierung wird verlangt wenn Zweifel an der Echtheit der Dokumente vorliegen.
Sollte eine Geburtsurkunde unbedingt verlangt werden und es liegt die Flüchtlingseigenschaft vor, in Dänemark ist eine rechtskräftige Ehe ohne Geburtsurkunde möglich und wird natürlich in der gesamten EU anerkannt, es gibt auch Agenturen die sich extra damit beschäftigen. Ich zitiere hier mal eine dieser Agenturen:
Heiraten in Dänemark Dokumente 2021Welche Unterlagen werden fürs Heiraten in Dänemark im 2021 benötigt?
Heiraten in Dänemark Dokumente 2021 für Nicht-EU-Bürger:
– Reisepass mit Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung/Visum;
– Ledigkeitsbescheinigung mit Vermerk Ihrer aktuellen Wohnadresse aus dem Wohnland mit Legalisierung: mit der Apostille oder 3 Stempeln: Justizministerium, Außenministerium, Dänische Botschaft/Konsulat;
– rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde; legalisiert mit der Apostille oder 3 Stempeln, falls nicht in einem EU-Land geschieden/verwitwet.
PS: Das mit Ledigkeitsbescheinigung sind Flüchtlinge nach der Genfer Konvention von befreit natürlich.
Also die Befreiung von der Beibringung es Ehefähigkeitszeugnisses erteilt nicht der Bürgermeister sondern immer das Oberlandesgericht! Diese Ausssge ist definitiv nicht richtig. Für die Beschaffung von Legalisierungen ist es auch möglich Dritte zu beauftragen, auch machen das Deutsche Aulandandsvertetungen bsp. für syrische Bürger. Deshalb kann man das nicht pauschal behaupten, wenn Flüchtlingseigenschaft, dann entbunden. Wie gesagt, da gibt es Gerichtsentscheidungen zu. Bisher war das vor allem bei Syrien wirklich kein Problem. Wie sollen denn deutsche Standesbeamte erkennen können, ob eine syrische Urkunde echt ist? Ist mir schleierhaft. Es sei denn, man hat sie jeden Tag auf dem Tisch, wie in z.B. in Berlin. Dann könnte ich es verstehen. Nur zur Info, schau mal im Internet, was das OLG ( bsp. Stuttgart) zu Syrien, wenn ein Syrer hier heiraten möchte, sagt. Urkunden sind mit Legalisisation zu versehen, angebracht von der deutschen Auslandsvertretung. Was glaubst du denn, warum dann so viele nach Dänemark gehen, weil es einfacher ist dort zu heiraten. Und das stimmt, die Ehe gilt. Aber spätestens wenn ein Kind geboren wird, geht es eh von vorne los. Ich möchte ja nur, dass der Fragesteller vorbereitet ist. Wie oft sehe ich Syrer, die sich auf Halbwissen von anderen verlassen haben und dann keine Geburtsurkunde erhalten, weil noch Unterlagen aus dem Ausland zu beschaffen sind oder die heiraten wollen und deshalb lange warten müssen. Also, unbedingt im zuständigen Standesamt fragen!!!
Weicht der Standesbeamte davon ab, wie deiner, dann ist es seine Verantwortung und Entscheidung. Dann hattest du Glück oder einen Standesbeamten, der erkennen kann, ob echt oder nicht.
Also wie dir die Echtheit schleierhaft sein soll weiß ich nun wirklich nicht, da bei jeder Urkunde die von der Botschaft erteilt wird 1. Stempel der Botschaft 2. Überbeglaubigung des Außenministeriums 3. QR-Codes zur Prüfung drauf sind ganz abgesehen von den Grünen „Stickern“ die drauf geklebt werden worauf Name, Urkunde und Urkundennummer sowie Behörde drauf steht damit Fälschungen vermieden werden.
Und nun zu der Sache mit Flüchtlingen, doch das kann man pauschal beantworten von dem daher das die Flüchtlingseigenschaft entzogen wird sobald der Flüchtling sich in egal welcher Weise, unter dem Schutz des Heimatlandes stellt und das gilt allein schon beim Betreten einer Botschaft oder Konsulates also ist mir schleierhaft wie er eine Geburtsurkunde ohne Hilfe der Botschaft bekommen möchte. Und da ich ja „recherchieren“ sollte zitiere ich mal das OLG Sachsen:
„…In der Regel kommt diese Befreiung in Frage für
- Angehörige* solcher Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
- Angehörige von Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wenn dies objektiv unmöglich ist. Dies gilt u.a. für Sachverhalte, in denen das ausländische Recht die Eheschließung aus Gründen versagt, die mit der grundgesetzlich garantierten Eheschließungsfreiheit unvereinbar sind (z.B. wenn nach dem ausländischen Heimatrecht verboten ist, nach einer Scheidung wieder zu heiraten)
Anerkannte Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge, heimatlose Ausländer und Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Deutschland benötigen keine Ehefähigkeitszeugnis und auch keine Befreiung. Ihre Rechtsstellung muss durch entsprechenden Reiseausweis nachgewiesen werden. …“
Ps: das mit den Kindern kann er meisten sowieso vergessen sollte die Frau nicht auch Syrerin sein. Nach syrischen Recht ist Syrern die Ehe mit Ausländern verboten außer mit vorheriger Genehmigung durch den zuständigen Ministerien was aus dem Ausland nicht möglich ist und die Eintragung von außerehelichen Kindern ist ebenso nicht möglich.
Du musst dir auch mal meine vorherige Antworten mal richtig durchlesen. Deine obige Antwort ist auch mal wieder gefährliches Halbwissen. Bringst auch alles durcheinander. Und pauschalisierungen sind immer schlecht. Kopierst wahhlos irgendwelche Texte aus dem Netz. Ich möchte es dir auch nicht mehr erklären. Bist ja auch nicht Fragesteller. Also, viel Glück für alle die sich auf dich verlassen.
Kläre bitte vorher im Standesamt, ob diese Namensänderung überhaupt möglich ist nach deutschem Recht. Habt ihr die gemeinsame Sorge bei Geburt, dann müsst ihr bestimmen welchen Namen das Kind erhält. Diese Bestimmung ist unwiderruflich. Bei Nachträglich erklärter Sorge habt ihr nur 3 Monate Zeit den Namen des Kindes neu zu bestimmen. Ist diese Abgelaufen, kann man nichts mehr machen. Es sei denn, ihr heiratet und bestimmt den Namen des Mannes zu Ehenamen. Für die Eheschließung würdet ihr auch u.a. die Geburtsurkunde von ihm benötigen. Aber UNBEDINGT die Legalisation anbringen lassen.
du musst eine geburtsurkunde anfordern aus der gemeinde wo er geboren ist. wie habt ihr ohne geburtsurkunde vaterschaft und sorgerecht anerkannt?
Die haben uns gesagt brauchen wir nicht Geburtsurkunde für Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht. Nur einfach mit seinem Aufenthaltstitel.
Ich denke schon, wenn das die amliche Auskunft ist. Ansonsten müsstest Du es über die syrische Botschaft versuchen: http://www.mofa.gov.sy/berlin-embassy/index.php (Ich kann da kein einziges Wort lesen, und das soll wohl auch so sein).
Aber wenn sich ein Land im Krieg befindet, ist das sicher sehr schwierig.
Versuch es doch einfach erst einmal. Manchmal sitzen richtig gute Menschen auf den Ämtern :-)
Alles Gute!
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung sind Erklärungen, die von einer Urkundsperson beurkundet werden. Dafür muss man nur seine Identität durch einen Ausweis nachweisen. Erst für die Eintragung der Vaters in das Geburtenregister des Kindes benötigt das Standesamt die Geburtsurkunde des Vaters. Das sind 2 verschiedene Vorgänge.
Geh zum Ausländeramt Deiner Gemeinde. Die können ihm vermutlich ein Ersatzpapier besorgen.
Bitte denk noch an die Legalisation der beantragten Urkunden, sonst werden die vom Standesamt nicht anerkannt. Es handelt sich um eine Überbeglaubigung der Urkunde.