Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
rechtskräftiger Vergleich vor dem Amtsgericht, Klägerin hält sich nicht dran...was tun?

wir (die Klägerin und ich) haben einen rechtskräftigen Vergleich vom Amtsgericht von einer Richterin entschieden vorliegen. Nun hält sich die Klägerin nicht an die im Vergleich bestimmten Zahlungen ... desweiteren war dieser Vergleich aussergerichtlich, es fand keine Verhandlung statt. Meine Anwältin hat trotzdem eine Verfahrensgebühr erhoben und eine "Vergleichswgebühr"; nach meiner Meinung hat gar kein Verfahren stattgefunden. Was ist zu tun? Muss ich nun meinen part trotzdem erfüllen obwohl die Gegenseite ihren part nicht erfüllt hat und was kann ich tun? Kann die Anwältin in der gleichen Sache nachhacken? Ich habe im Prinzip auch keine Lust die Anwaltsgebühren zu begleichen (derzeit, da die angelegenheit unzufriedenstellend verlaufen ist). Die Klägerin ist meine Mieterin, die die Miete kürzte um 30% Fenster moniert hat, ich ihr nun 2 Fenster und ein Bad angeboten habe, sie mir jedoch schriftlich mitteilte, dass sie nur von 8-9 und Samstag und Sonntag Zeit hat. Für mich ist und war das arglistige Täuschung und Vorsat z nur um weniger Miete zahlen zu müssen. 10% Abzug sind nun lt. Vergleich p.M. bewilligt und sie musss mir den Rest zurückzahlen. Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen gesehen dass die ganze Wand in der Toilette durchnässt ist, dies hat sie mir nicht gemeldet, hier möchte ich Schadenersatz einfordern.

Rechtsanwalt, Vergleich, Mietrecht, arglistige-taeuschung, Jura, Vermietrecht