Stromschulden, neu anmelden möglich durch andere Person?

Hallo,

Ich habe mich vor kurzem von meiner Frau getrennt, lebe jetzt mit meiner Tochter bereits in einer neuen Wohnung. Die Trennung sollte eigentlich "im Guten Verlaufen" nun stelle ich aber vermehrt fest, das sie mich nur verarscht hat in allen Bereichen. Und vorweg...ja ich war zu naiv, das weiß ich jetzt selber. Durch meinen Beruf hatte mir meine Ex einiges an Erledigungen "angeblicher Weise" abgenommen. Wie auch die Erledigung mich und meine Tochter beim Stromanbieter neu anzumelden und sich umzumelden (Strom lief immer auf mich) Da ich mittlerweile nach zwei Monaten immer noch nix vom hiesigen Anbieter gehört habe, nahm ich mir jetzt mal frei um dort persönlich vorstellig zu werden. Nun der Schock. Es wurde weder umgemeldet, wir neu angemeldet usw.

Nun denn... Ich den Zählerstand durchgegeben, Umeldebescheinigung vorgelegt und auf einmal hieß es NO Wir werden sie nicht Versorgen. In der alten Whg sind Rückstände von 1700 Euro zuerst zu begleichen. Von Ratenzahlungen sehen sie ab, da schon sämtliche Versuche fehl schlugen. Vollstreckungungsbescheid liegt vor, ihr alter Anschluß und der jetztige in der neuen Whg werden sofort gesperrt. (Die Versorger versuchen das schon seit einer enormen Zeit bei meiner Ex hieß es zudem)

Meine Ex hat mir alle Mahnungen usw vorenthalten und mir immer weiß gemacht es sei alles bezahlt!

Jetzt habe ich das große Problem das ich keine Möglichkeit habe 1700 Euro zu beschaffen. Um überhaupt den alten Anschluß kündigen zu können muß ich das aber!! ARRRGGH

Würde es funktionieren meine Eltern den Anschluß in der neuen Whg von mir und meiner Tochter anmelden zu lassen? Damit wir wenigstens Grundversorgt. Das wäre erst mal mir die wichtigste Frage.

Die zweite Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit meine Ex wegen Arglistiger Täuschung in irgendeiner Weise zu verfolgen?

Vielen Dank schon mal im Voraus MfG Heinrich

Haus, stromschulden
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

Geld, Schulden, Strom, Recht, ALG II, Arbeitslosigkeit, Behindert, Hartz IV, Jobcenter, stromschulden, Wirtschaft und Finanzen
Stromsperre korrekt und legal?

Hallo liebe Community.

Ich habe am 15. Dezember 2015 die Strom-Jahresabrechnung bekommen und sollte 1250 Euro nachzahlen.

Ich habe direkt einen Tag später 650 Euro überwiesen, alles was ich mir ansparen konnte.

Heißt, ich schuldet dem Anbieter noch 600 Euro.

Meine monatliche Abschlagszahlung wurde verdoppelt, also auf 95 Euro erhöht und ist jeweils zum 06. eines Monats fällig.

Am 02.01.2016 habe ich eine Zahlung in Höhe von 95 Euro überwiesen mit dem Hinweis im Verwendungszweck "Abschlag Monat Januar".

Am 10. Januar habe ich eine Mahnung erhalten, weil ich angeblich den Abschlag für Januar nicht ´gezahlt haben soll.

Nachdem ich sowieso vorhatte beim Anbieter anzurufen und für den Rest der Jahresabrechnung eine Ratenzahlung zu vereinbaren tat ich es auch direkt. Die Dame am Telefon sagte mir, das System verbucht automatisch jede eingehende Zahlung mit der ältesten offenen Schuld, sie werde es aber manuell korrigieren, da ja deutlich sichtbar ist, dass es sich um den Abschlag für Januar 2016 handelt. Einen Ratenzahlung haben wir ebenfalls getroffen und zwar in Höhe von 100 Euro. Bei der ersten Rate bat ich die Dame den 01.Februar einzutragen und dann jeweils zum 21. eine Monats.

Da ich aber erst am 01. Februar ausreichend Geld zur Verfügung hatte, konnte ich die erste Rate, die die zum 01.Februar fällig gewesen ware, erst am 01. Februar überweisen. Gleichzeitig habe ich den Abschlag für Februar mit dem Hinweis im Verwendungszweck "Abschlag Monat Februar" überwiesen., also quasi zwei Tage früher als vereinbart. Vorgesten, am 04. Feb kam ein Brief vom Unternehmen per Post mit dem 02. Februar als Datum und gleichzeitiger Sperrandrohnung.

Bei der Aufschlüsselung ihrer Forderung wird der Abschlag vom Januar, den ich fristgerecht überwiesen und auch als diesen deklariert habe angemahnt, weil er offensichtlich doch zur Minderung der offenen Forderung der Jahresabrechnung eingesetzt wurde.

Also habe ich eben dort angerufen und nachgefragt.

Die Dame am Telefon hat mir gesagt ja sie sieht die Zahlungen vom Februar einmal 95 Euro und einmal 100 Euro und diese wurden beide auf die Jahresabrechnung angerechnet. Eine weitere Ratenzahlung ist ihrerseits nicht möglich weil ich den Zahlungstermin nicht fristgerecht eingehalten habe (wegen 1 TAG!!!!) und die Abwendung der Stromsperre sei nur möglich wenn ich den noch offenen Betrag in Höhe von 500 Euro (Rest aus der Jahresabrechnung 310 Euro + 95 Euro Abschlag Januar, der von mir bezahlt aber falsch verbucht wurde + 95 Euro Abschlag für den Februar, der von mir sogar vorzeitig bezahlt und vom VU falsch verbucht wurden) auf einmal zahle. Meiner Meinung nach ist die Sperrandrohnung an sich unwirksam bzw. illegal, da sie komplett falsch aufgestellt wurde. Dort forden sie 505 Euro für den Rückstand der Jahresabrechnung sowie 95 Euro für den Abschlag Januar, der manuell von einer Sachbearbeiterin umgebucht wurde.

Was kann ich jetzt dagegen unternehmen?

Vielen Dank

Strom, Stromanbieter, EnBW, Stromnachzahlung, stromsperre, stromschulden
WG - Strom wurde von den Stadtwerken abgeschaltet - Hilfe!

Hallo liebe Community,

Ich brauche euren Rat....

Ich wohne seit dem 1.6. mit einem Freund in einer relativ großen Wohnung im WG-Style zusammen. Dieser hat vorher in der gleichen Wohnung mit 2 anderen Leuten gewohnt.Da gab es wohl schon Probleme was das Strom zahlen anging. Er hat seinen Anteil an einen seiner früheren Mitbewohner bezahlt, dieser aber natürlich nicht weiter an die Stadtwerke = Schulden häuften sich. Der Strom wurde aber auf meinem Mitbewohner und seinen 2 Ehemaligen Mitbewohnern registriert.

Frage Nummer 1:

Wie verhält es sich bei 300€ Schulden.Er hat seinen Anteil bezahlt und kriegt sie durch die Stromsperre und den Auszug seiner 2 Ehemaligen Mitbewohner quasi vererbt.Schreiben die Stadtwerke jetzt (Im Falle das jetzt nichts bezahlt wird) alle 3 Personen an?Von wem können sie das Geld verlangen?Und wenn es verlangt wird, wie verhält es sich da rechtlich, werden die Schulden da ganz simpel aufgeteilt?

Zu meinem Anliegen: Ich bin weder beim Stromlieferanten(den Stadtwerken) bekannt noch registriert.Ich habe auch den Deal, dass ich Internet + Telefon bezahle und er halt den Strom.... 1 Woche in den Urlaub gefahren, wiedergekommen...Und natürlich die Stromsperrung zu spüren bekommen. Ich habe schon direkt vor dem Einzug bei den Stadtwerken meinen Strom mit 100€ Bar anmelden wollen, die haben mich aber herablassend abgewiesen, dass erst die alten Schulden bezahlt werden sollen.Ich sehe aber natürlich nicht ein, Wildfremden Menschen(Die ehemaligen Mitbewohner)die Schulden zu bezahlen. Die Stadtwerke stellen sich quer mit der Argumentation das mein Mitbewohner wohl auch einen Teil der Altschulden trägt und ich bin jetzt einfach nur Ratlos.

Mein Mitbewohner bezieht Hartz 4 und das Jobcenter stellt sich aufgrund der Tatsache quer, das 3 Namen auf der Stromrechnung sind und höchstens seinen Anteil bezahlen.

Was kann man mir empfehlen? Kann ich einfach den Stromanbieter wechseln und dieser kann mir die Sperrung wieder aufheben? Alleine nur für die Unfreundlichkeit und das Abweisende unkooperative Verhalten der Stadtwerke will ich sowieso wechseln.

Ich hoffe Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.

MfG spoonsx15

Schulden, Strom, Recht, stromsperre, Stadtwerke, stromschulden