Hallo, mir steht morgen eine Stromsperre bevor.
Ich habe am 30.01.2017 das schreiben "Sperrankündigung" bekommen. Laut dem Gesetz, muss eine Stromsperre 4 Wochen im Vorraus angekündigt werden.
Ich habe natürlich vorher Mahnungen bekommen, in denen die Stromsperre angekündigt wurde (zahlen Sie, oder wir sperren...) zählen die schon als Sperrankündigung oder nur das Schriftstück wo "Sperrankündigung" drauf steht? Steige bei der Rechtssprechung nicht richtig durch.
Danke für die Hilfe.