Ich habe ein Motorrad, dass letztes Jahr neu zugelassen wurde. Am Kennzeichenhalter waren 3 Reflektoren, einer hinten und zwei seitlich.
Nun habe ich den Kennzeichenhalter vom Händler gegen einen kurzen tauschen lassen. Der hintere Reflektor wurde auch angebaut, aber seitliche Reflektoren sind nichtmehr vorhanden.
Ich blicke mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ganz durch. Ich habe vermehrt gelesen, dass hinten ein roter Reflektor genügt. Dann wiederum heißt es aber auch, dass Motorräder ab Erstzulassung 2016 auch seitliche Reflektoren haben müssen. Heißt das jetzt, ich könnte ohne die seitlichen Reflektoren Probleme beim Tüv etc. bekommen?
Ich habe den Umbau ja extra die Händlerwerkstatt machen lassen, die wird ja wissen was legal ist und was nicht oder?