Reflektoren am Rad pflicht?

5 Antworten

Sind Pflicht. Siehe § 67 StVZO.

Alternativ kann man einen Reifen mit Reflexring oder reflektierende Speichenclips verwenden.


Will jetzt nicht den Oberlehrer hier spielen.

Ja es gibt viele ( zu viele) Fahrräder da draußen an denen diese Teile fehlen.
Nur ist es halt mal so, dass auch Fahrräder Verkehrssicher sein müssen und da sollte man auch als Radfahrer sich einmal die STVO durchlesen. Diese hat nämlich auch für Radfahrer ihre Gültigkeit. Weiterhin sollte man vielleicht einfach mal etwas Logisch Nachdenken und Überlegen warum diese Dinger dran gehören.
Was glaubst du sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer ( Auto, Bus, LKW, Motorrad) denn von dir, wenn du im Dunkeln, vielleicht nich mit Dunkler Kleidung in eine Straße einbiegst? Bis du im Scheinwerferlicht richtig erkannt wirst, ist es häufig schon zu Spät. Mit Reflektoren an den Speichen, oder wie hier schon erwähnt wurde, Reflektierende Reifenseiten, sind es einige Meter früher in denen man dich sieht.
Diese Reflektoren dienen also zum Schutz. Sorry wenn ich das jetzt so sage, aber nur Dumme Menschen entfernen diese und Stellen die Optik vor die Sicherheit.
Wenn es nach mir ginge, dürften KEINE Fahrräder verkauft werden OHNE Reflektoren und OHNE fest Installierte Beleuchtung. Diese kleinen E- Scooter haben ihre Leuchten auch fest Installiert.
Weiterhin würde ich es verbieten mit diesen LED Kopflampen im Strassenverkehr zu fahren. Da diese meist sehr hell sind, Blenden sie sehr häufig oder es werden Lampen benutzt die eine Blinkfunktion haben, ähnlich einer Stroboskoplampe. Letztere sind eh verboten, aber es schert die Radfahrer nicht.
Einfach mal den Kopf zum Nachdenken benutzen und so manche Sache wird dann von alleine klar.


questionaire 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 16:11

Dumm bin ich nicht, ich war mir auch vor der Frage bewusst, dass es pflicht sein könnte. Nur, wenn gefühlt nur jeder dritte oder vierte ohne rumfährt, könnte man fast meinen, es wäre bloß eine Empfehlung. Der enorme Vorteil der Seitenreflektoren ist mir klar. (Antwort war an Jogie24 gedacht)

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verreisterNutzer  21.09.2021, 04:55
@questionaire

Wollte dich ja auch nicht angreifen. Sorry wenn das so rüber gekommen ist. Nur ist es aber häufig so, dass viele aus Gründen der Optik Sachen an ihren Fahrzeugen entfernen oder verändern, nur weil es ihnen in der Art besser gefällt. Ohne vorher Nachzudenken, dies ist nunmal Dumm. Des weiteren hatte ich ja auch geschrieben, es gibt viele ( zu viele) Fahrräder ohne....

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RobertLiebling  20.09.2021, 16:05

Die StVO hilft hier nicht weiter - da muss noch ein Z rein.

Die blinkenden Leuchten sind nur am Fahrrad verboten. Am Mann darfst du lichttechnisch unterbringen, was du willst.

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Wenn die Reifen einen Reflexstreifen haben, dann nicht.

Mein Fahrrad hat diese Streifen, habe aber zusätzlich noch Speichenreflektoren dran gemacht.


questionaire 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 15:57

Gut, dann behalt ich die Reflektoren. Sieht auch mit gut aus.

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Booooman  20.09.2021, 16:06
@questionaire

Es gibt auch silberne Reflektoren, die sehen noch besser, bzw unauffälliger aus.

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