Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad
Anzeige wegen Nötigung?

Hallo ich habe heute eine Einladung von der Polzei bekommen, da ich im Straßenverkehr jemanden genötigt haben sollte. Mir wurde das Datum des geschehens mitgeteilt und somit konnte ich mir erschließen um welchen fall es sich handelt. Ich habe eine Dashcam und das video abgespeichert darauf ist zu sehen wie ich auf einer zweispurigen straße auf der linken seite ein auto überhole, kurz vor ende der zweiten Straße habe ich nochmal gas gegeben um das Auto zu überholen und habe mit genügend Sicherheitsabstand wieder eingeschert. Das andere Auto hatte zuvor den Blinker links eingeschalten da er abbiegen wollte. Ich hatte genug abstand beim einscheren und würde behaupten ich hätte in dieser situation niemanden genötigt da er noch gar nicht zum abbiegen ansetzten konnte da die straße noch zweispurig war. Trotzdem wurde ich angehupt+Lichthupe, ist auf dem Video leider aber nicht zu sehen und hören da ich noch die Frontansichz habe ohne Audio. Ich muss aber auch zugeben dass ich beim überholvorgang 134Km/h statt 100 gefahren bin und gegen ende minimal auf die sperrfläche gefahren bin um eben den sicherheitsabstand einzuhalten und nicht zu früh einzuscheren (maximal 0.5 meter). Jetzt meine frage am Samstag ist mein termin, wie soll ich vorgehen und kann ich das video als beweis nutzen da ich selber ja über dem Tempolimit gefahren bin, allerdings erkennt man dass ich niemanden genötigt habe und unrecht angezeigt wurde. Vielen dank für eure hilfe.

Polizei, Anwalt, Anzeige, Nötigung, Strafe, Tempolimit, Nötigung im Straßenverkehr, Dashcam
Lohnt sich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

  • 3-spurige Autobahn
  • Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Ich fahre mit meinem Auto auf der linken Fahrspur mit ca. 110 km/h
  • Ich hole auf der linken Spur allmählich zu einem Jaguar SUV auf
  • Auf der Mittelspur ein Kleinwagen
  • rechte Spur frei/leer

Der Jaguar SUV vor mir fährt plötzlich absichtlich langsamer, um mit dem Kleinwagen auf der Mittelspur auf "der selben Höhe" zu fahren bzw. in gleicher Geschwindigkeit. Es wurde mir die Durchfahrt / ein Überholen somit verwehrt.

Nach ca. 2-3 Kilometern habe ich dem vorfahrenden SUV mit einmaliger Lichthupe signalisiert, dass er mich doch bitte vorbeifahren/überholen lassen soll. Dies tat er nicht. Dann fuhr ich auf die Mittelspur rüber, hinter den Kleinwagen - da dieser kurzzeitig auf seiner Spur schneller fuhr als der SUV auf der Linken. Als der SUV-Fahrer meinen Spurwechsel bemerkte, lies er den Moter seines Autos stark "aufheulen" und holte sofort wieder zum Kleinwagen auf. Ein Überholen von rechts war mir somit auch nicht möglich (mir ist bewusst, dass ein Rechtsüberholen verboten ist und für mich kam diese Option nur in Betracht, da man mir absichtlich den Weg versperrte). Da sich auch der Kleinwagen-Mittelspur-Fahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hielt (die rechte Spur war ja frei/unbefahren) überholte ich somit über die freie rechte Spur.

Als ich dann quasi wieder "freie Fahrt" hatte, begann der SUV-Fahrer von der linken Spur plötzlich Gas zu geben, holte zu mir auf und es kam mir wie eine "Jagt" vor - ich dachte kurzzeitig er fährt mir erst von hinten, dann von der Seite ins Auto. Ich bekam richtig Angst. Wie aus dem Nichts nahm er dann plötzlich schnell eine Ausfahrt und war weg. Ich habe, bis ich zuhause ankam, wirklich gezittert, weil ich diese Situation so beunruhigend fand.

Zur Anmerkung:

ich fuhr einen Audi A7 Sportback (Auto von meinem Freund) und weiß, dass man in Autos "dieser Art und Klasse" eher Männer, "Protzer" vermutet als eine junge Frau am Steuer. Es war zu diesem Zeitpunkt dunkel draußen. Möglicherweise wollte der SUV-Fahrer ein Duell, eine Raserei, ein Rennen etc. provozieren indem er mich nicht vorbei lies.

Ich habe keine Zeugen im Auto dabei gehabt (nur meine 1-jährige Tochter) und habe auch keine Kamera. Das Kennzeichen des SUV's habe ich mir aber merken können. Lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Ich müsste ja eigentlich selbst auch eine "Nötigung" durch die Lichthupe und das Rechtsüberholen des Kleinwagen begangen haben oder? In dieser Hinsicht würde man mich ja dann auch belangen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Anzeige, delikt, Jurist, Strafrecht, Nötigung im Straßenverkehr, Auto und Motorrad
unbeabsichtigt zu Langsam gefahren , Nötigung?

`Liebe Leser , ich hätte da mal eine frage. Es geht darum das ich Gestern mit dem Auto auf dem Heimweg war , plötzlich kam ein 50ger Schild + Baustellen schild. Da dachte ich mir dann ok runter vom gas und fuhr so 65 gemütlich vor mich hin. Ich weis das 65 keine 50 sind aber es war lediglich auf der rechten seite ein paar Leitpfosten , was dann wohl als Baustelle ausgelegt wird ... naja schlieslich kamm nach ein paar Hundertmetern das nächste 50ger schild also fuhr ich mit gleicher Geschwindigkeit weiter. nach kurzer zeit wurde ich auch dann auch vom ersten Auto Überholt und dies war sehr knapp mit dem Gegenverkehr, Ich dachte mir da nur hm ok soll er machen. schlieslich gab ich dann etwas mehr gas soauf 80 da ich mir dachte hier kann nicht mehr 50 sein wenn die es so eilig haben .. trotzdem überholte mich dann auch der 2 wagen und guckte aber sowas von angepisst in mein Auto....... Nun stellte sich mir halt raus, das ich wohl geträumt haben muss und nach der Baustelle wohl doch nicht mehr 50 waren sondern wieder 100, hab ich mich den damit strafbar gemacht das es durch mich zu einen Gefährlichen Überholmanöver kam. ich hatte mich auch gewundert da keine Baustelle mehr da war aber hatte die 50 noch im Kopf..... man mich hier nun wegen Nötigung §240 Stgb Anzeigen? ich finde im Internet nur den Busgeldkatalog mit folgendem Tatvorwurf Sie fuhren ohne trifftigen grund zu langsam und Behinderten somit den Verkehrsfluss ( 20) Euro Busgeld. Ich wollte ja die anderen nicht Nötigen sondern dachte mir halt nur das 50 ist ...

Auto, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Anzeige, Bußgeldkatalog, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehrsordnung, Nötigung im Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Anzeige wegen Nötigung?Hilfe?

Hey Leute :)

Heute morgen bin ich auf der Bundesstraße gefahren wo 80 erlaubt war. Ich bin schön friedlich auf der rechten Spur gefahren . Links neben mir im toten Winkel ist ein Mann im Audi gefahren. Als dann 120 erlaubt war habe ich darauf gewartet das der Autofahrer mich Links überholt um mich auch auf der linken Spur einzuordnen da in absehbarer Entfernung ein lkw rumgegurkt war . Als aber der Audifahrer nicht beschleunigt hat ,habe ich mich dazu entschlossen gas zu geben und mich noch vor dem Audi auf die linke Spur einzuordnen . Als er dies bemerkt hat ,hat er sofort das gegeben und wollte mich nicht mehr reinlassen . Ich habe es trotzdem geschafft und er ist mit lichthupengewitter hinter mir hergefahren hat mich rechts überholt und mich mehrmals auf 0 runtergebremst . Er ist dann immer wieder auf die rechte Spur hat mich fast vorbeigelassen und als ich fast vor bei war hat er wieder übergezogen und komplett heruntergebremst . Das hat er über ca 3 Kilometer immer wieder gemacht. Ich war richtig aggro und konnte mit meiner 80ps Möhre nichts ausrichten. Ich wusste aber dass eine Ampel kommt wo jeden morgen Stau ist und er kam offensichtlich nicht aus der Gegend. Als er das Stauende bemerkt hat ,ist er auf einmal mit SchrittGeschwindigkeit gefahren da er geahnt hat das ich extrem sauer war (ich hab ihm mehrmals angedeutet auf den Seitenstreifen zu fahren und zu halten) . Völlig in rage habe ich mich dazu entschlossen das auto mit warnblinklicht stehen zu lassen als ich dem stauende angekommen bin und zu dem anderem auto zu rennen . Ich hab ihn angeschrien er solle sofort aussteigen . Er hat sein auto verriegelt .... ein anderer Autofahrer hat alles mitbekommen ist auch ausgestiegen und hat gesagt er hat alles gesehen mir seine Nummer gegeben falls ich einen Zeugen benötige . Ich hab dann noch von dem Audi ein Foto mit Kennzeichen gemacht und bin weitergefahren . Jetzt ist meine Frage. Lohnt es sich ihn anzuzeigen ? Oder steht Aussage gegen Aussage. Und wie sieht es aus da ich ja seine autotür aufreissen wollte kann ich dafür belangt werden ? Ich weiss ich hätte mich mehr zusammenreissen müssen gerade da ich mich ja bei der Polizei beworben habe ,aber das war nur noch über Nötigung da könnte ich nicht ruhig bleiben ....

LG

Polizei, Recht, Nötigung im Straßenverkehr, Auto und Motorrad