Autofahrer Anzeige oder nicht?
Hallo zusammen,
Ich bin heute unterwegs gewesen auf einer Strecke, die ich sehr gut kenne.
Ein Fahrer eines Autos hat sich an meine Stoßstange geklebt und hat mich dreist mit Lichthupe provoziert. Und auf der Strecke für ca. 1 km 70 er Zone danach wo ich 100 er fahren darf gelebt er immer an mir fest und gibt Lichthupe. Kurz drauf hat er überholt und mi h geschnitten hätte ich nicht gebremst wäre ein Unfall Passiert. Es kam zusätzlich auch habe ich gesehen ein Auto auf der anderen Fahrbahn kommt.
Ist das Nötigung im Straßenverkehr?
bitte um Hilfe soll ich ihn anzeigen oder lieber lassen.
Bitte um Hilfe!
PS: ich habe jemand im Auto gehabt aber er wahr am Handy und hat nichts bzw. wenig mitbekommen.
5 Antworten
Wenn dein Beifahrer sich nicht für diese "gegenwärtige" Gefahr interessiert hat, kann das auch nicht so dramatisch gewesen sein, wie du das hier beschreibst. Insofern kannst du dir den Weg zur Polizei auch sparen.
Natürlich kannst du das anzeigen, aber die Frage ist, ob es etwas bringt. Wenn du ihn anzeigst und er es abstreitet, steht es Aussage gegen Aussage und es wird wahrscheinlich nichts mehr passieren.
Dann wird es kein Problem sein, solange es eine zugelassene Dashcam ist und der Zeuge nicht direkt mit dir verwandt ist
Was ist aber wenn er verwandt ist zum Beispiel mein Cousine wahr ja dabei hat aber nichts bemerkt
Das ist Nötigung. Ganz klassisch. Kannst du anzeigen.
Na sicher, du hast ja nicht genötigt, sondern der Andere.
Das Recht jemanden anzuzeigen hängt nicht von der Probezeit ab.
Man ist übrigens in der Probezeit und nicht auf Probezeit.
Auch wenn ich nur das Kennzeichen habe und die Fahrzeugdaten
Wieso "Nur" das Kennzeichen? Damit kriegt ihn doch die Polizei.
Damit kriegt die Polizei nur den Halter des Fzg. Der Halter muss nicht automatisch der Tatverdächtige sein, ergo nutzt das Kennzeichen wenig. Momentan haben wir auch noch keine Halterhaftung in Deutschland.
Und du bist ernsthaft so naiv und glaubst, dass der das angibt !??
Der macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und da kann die Polizei/Bußgeldstelle nichts gegen machen.
Selber so erlebt!!
kannst du den Fahrer so beschreiben das er für die Polizei klar erkennbar ist dann versuche es mit einer Anzeige
Ich habe lediglich nur das Kennzeichen und die Marke und Modell und Farbe des Fahrzeuges.
nein das reicht nicht es muss der Fahrer identifiziert werden
Über das Kennzeichen wird der Halter identifiziert, und der muß den Fahrer benennen.
Ich habe immer wieder festgestellt in kleinen Autos wird man wirklich oft bedrängt . Fahre selber BMW höher motorisiert. Werde nicht bedrängt. Aber wenn ich mal einen Kleinwagen von einer Freundin fahre kleben die selbst bei 60 Kmh an der Stange in einer 50er Zone. Genau so wie das Überhol Prestige auf der Autobahn BMW linke Spur machen hunderte Meter vorher Platz. Kleinwagen im letzten Moment.
PS und was ist wenn ich ein Zeugen bzw hätte ich eine Dashcam die alles aufgezeichnet hat.