Auf einen Fußgänger zufahren ist das eine Straftat oder noch Ordnungswidrigkeit?
Hallo zusammen,
ich fahr mit meinem Kollegen in die Arbeit und wieder heim, weil der mit seinem Auto direkt im Werk parken darf.. Fragt sich nur noch wie lange.. Nun kam es zu folgender Begebenheit: Zwei Fußgänger gingen mitten auf der Straße, und mein Kollege sah diese auch. Er machte jedoch keinen Bremsversuch und hielt direkt auf die zwei Menschen zu diese sprangen im letzten Moument auf die Seite.. Nach einem kurzen Zwischenstopp beim Laden holten ihn die Fußgänger ein und machten vom Kennzeichen ein Foto.
Ich rechne damit das er eine Anzeige bekommt wegen "Nötigung im Straßenverkehr".
Sein verhalten finde ich überhaupt nicht in Ordnung und das hab ich ihm auch gesagt.
Mit welcher Bestrafung muss er rechnen wenn es zur Anzeige gekommen ist?
6 Antworten
Hätte er denn, wenn die Fußgänger nicht zur Seite gesprungen wären, die Möglichkeit gehabt, durch ein Ausweichen oder Abbremsen einen Zusammenstoß zu vermeiden?
Wenn man das verneinen kann, handelt es sich hier m. M. nach um ein versuchtes Tötungsdelikt.
Die Straße ist recht eng also in einer Wohnsiedlung und ein ausweichen würde im Gartenzaun enden... Ich fahr auf alle fälle mit ihm nicht mehr mit auf diesen Vorfall hin..
Nötigung im Straßenverkehr ?
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Zwei Fußgänger gingen mitten auf der Straße, und mein Kollege sah diese auch. Er machte jedoch keinen Bremsversuch und hielt direkt auf die zwei Menschen zu diese sprangen im letzten Moument auf die Seite..
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Für mich ist das versuchter Mord. :D
Dein Kollege ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit, hoffentlich ist Deine Frage nur erfunden...
Nein leider ist meine frage nicht erfunden... Und ich find es auch falsch sich so auf der Straße zu verhalten
kommt drauf an... wer hat im Werksverkehr Vorrang ? Fußgänger oder Auto ?
das muss ja dann auf dem Werksgelände passiert sein, wenn du erwähnst dass es fraglich ist wie lange er jetzt da noch parken darf
allerdings ist es schon selten dämlich, auf Fußgänger gezielt zuzufahren.. egal wo
ok.. aber das gibt ihm dennoch nicht das Recht so zu handeln.. das war absolut vorsätzlich.. das ist schon keine Ordnungswidrigkeit mehr
aber warum interessiert dich jetzt so brennend die Strafe ? das ist doch nicht dein Problem ?
Nein es ist nicht mein problem, ich bin nur geschockt über sein verhalten...Ich habs gesehen will damit auch nichts zu tun haben..
"Er machte jedoch keinen Bremsversuch und hielt direkt auf die zwei Menschen zu diese sprangen im letzten Moument auf die Seite."
Das ist versuchter Mord.
Der versuchte Totschlag meint dabei eine kriminelle Handlung, wobei der Täter versucht, einen anderen Menschen zu töten, allerdings die Tat nicht vollendet wird und der Tod des anderen nicht eintritt.
https://www.juraforum.de/lexikon/versuchter-totschlag#unmittelbares-ansetzen
Ein Auto ist eine Waffe.
ich denk der "lappen" ist dann weg im falle einer Anzeige
Nö, eine Anzeige berechtigt nicht zum Entzug einer Fahrerlaubnis.
wenn die anklage auf versuchten Totschlag geht, ist nicht nur der Lappen weg sondern auch die Freiheit
Egal, was du denkst, Entzug einer Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, dem ein Urteil zugrunde liegen muss, oder ein rechtskräftiger Bescheid der Führerscheinstelle.
Das war ausserhalb des werks im normalen Straßenverkehr