Hallo Leute, ich schreibe bald eine Geschichteklausur und verstehe alles ganz gut, bis auf der Zusammenhang von der Lehensherrschaft und der Grundherrschaft.
Ich weiß diese beiden Systeme funktionieren, aber der Unterschied/die Gemeinsamkeit ist mir etwas unklar bzw. Ich bin mir nicht sicher, ob diese beiden Konzepte etwas miteinander zu tun haben.
Vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber stimmt das, dass jeder ein Grundherr sein kann, aber nicht Lehnsherr? Der Lehnsherr müsste doch adlig sein, d.h. nur Grafen und Geistliche bzw. der König selbst Lehnsherren sein, und bei der Grundherrschaft KANN der Grundherr adlig sein, muss aber nicht unbedingt. Korrigiere mich bitte, wenn das nicht der Zentrale Unterschied ist.
Denn im Prinzip geht es bei diesen beiden Konzepte darum, dass die Adlige/Herrschenden ihren Untertanen/Vasallen wie z.B. Bauern schützen und dagegen erbringen diese Untertanen ihren Herren Gegenleistungen.
Die Gegenleistungen und Aufgaben sind zwar bei Lehnsherrschaft und Grundherrschaft je nach dem unterschiedlich, aber die Systeme sind doch ziemlich ähnlich oder? Ich bin mir bei den Gemeinsamkeiten und Unterschiede leider nicht so sicher, also hoffe ich, dass ihr mich korrigieren könnt, wenn was falsch ist. Danke schon mal voraus!