Was genau war das Lehnswesen und wie funktionierte es?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Lehnswesen ist eigendlich nichts anderes als eine Regierungsform bei der der König Land geliehen hat um von den einzelnen Grafen etc. Soldaten zu bekommen.

Mal angenommen du bist König des Frankenreichs: Das Frankenreich war im Hochmittelalter gigantisch groß. Es ist unmöglich für dich, alles selber zu regieren. Du brauchst Hilfe. Und zwar von den einzelnen Grafen und Herzögen deines Landes.

Du borgst dir ihre Soldaten, damit du dein Frankenreich auch gut verteidigen kannst. Als Dank dafür gibst du den Herzögen und Gräfen ein Stück deines Landes ab, auf dem die Gräfen und Herzöge dann Regierungsmacht über die Bauern des Landes haben. Du leihst es ihnen quasi auf Lebenszeit (Daher das Wort "Lehen").

Dazu musst du wissen, dass Geld im Hochmittelalter keine sonderlich große Rolle spielte. Meist wurde mit Naturalien (Also Diensten oder Gütern) bezahlt.

google mal...

Das Lehnswesen im Mittelalter

Die herrschenden Gesellschaftsschichten im Mittelalter sind in einem

Abhängigkeitsverhältnis zum König zu sehen. Sie haben ihrerseits
wiederum Gefolgsleute, die – insbesondere wenn sie Wehr- und
Kriegsdienste leisten – mit Namen belegt werden wie vassus, der in der Merowingerzeit soviel wie Haussklave bedeutet. Aus der Bezeichnung vassus für einen Unfreien leitet sich das Wort Vasall ab. Vasall und Lehnsherr sind vertraglich gebundene Partner, die unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.

Entstehung des Vasallentums und der LehnsherrschDie im fränkischen Reich entwickelte Institution des Lehnswesens hatsich seit dem 10. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Im 11.Jahrhundert sind die meisten freien Männer, die über Grundbesitz verfügen und wehrhaft sind, also Rüstung und Ross besitzen, auch Lehensträger. Das Vasallentum dient zur wirksamen Ausübung der Staatsgewalt, vor allem aber zur Sicherung einer gut ausgerüsteten, zuverlässigen Kriegsmacht.

Der Lehnsherr

Der Lehnsherr erfüllt seinen Teil des Vertrages, indem er den Vasall
in seine unmittelbare Umgebung aufnimmt und ihm Nahrung, Kleidung und
Schutz gewährt. Der Herr kann seinem Vasallen aber auch ein Stück Land
als Leihgabe überlassen. Dieses Lehen ist dann zwar nicht das Eigentum
des Vasallen, er verfügt jedoch über die Nutzungsrechte daran. Der König
ist als Eigentümer allen Landes der oberste Lehnsherr. Eine
herausragende Stellung unter den Lehnsempfängern nehmen die
Königsvasallen ein. Sie sind dem König unmittelbar verpflichtet und
genießen besondere Privilegien und höchstes Ansehen. Sie üben ihren
Dienst zunächst am Pfalzort des Herrschers aus, werden jedoch, wenn sie
die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen, in entlegenen Orten innerhalb
des Reiches angesiedelt, um dort dem König als Getreue zur Sicherung
seines Machtanspruchs zur Verfügung zu stehen.

Der Vasall

Der Vasall ist im Gegenzug für die Überlassung von Land und
Privilegien seinem Lehnsherrn vertraglich zu Treue verpflichtet. Das
heißt, dass er Kriegsdienste für ihn zu erbringen hat und das Land
verteidigen muss. Unter Karl dem Großen und seinen Nachfolgern steigt
die Zahl der Vasallen im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Freien
beträchtlich an. Es ist üblich, dass die großen Vasallen mit Ländereien
von erheblichem Umfang ihrerseits Untervasallen in ihre Dienste
aufnehmen. So stehen ihnen im Kriegsfall zahlreiche Getreue zur Seite.
Die Lehnsherren zeigen ein ausgeprägtes Interesse, die hohen Amtsträger
wie Grafen, Markgrafen und Herzöge, die ihnen bereits wegen ihres Amtes
verpflichtet sind, auch als Vasall unter Vertrag zu nehmen und sie damit
noch enger an sie zu binden.

Die Königsvasallen sind zu unterscheiden von den Vasallen anderer
Mächtiger wie Grafen, Bischöfe und Äbte und weiteren privaten Herren,
die sowohl rechtlich als auch sozial einer niedrigeren Gruppe angehören
als die Königsvasallen, die den Grafen gleichgestellt sind und hohe
Staatsämter bekleiden.

Lehnsarten

Die Fähigkeit zum Erwerb eines Lehens ist durch die als
Heerschildordnung bezeichnete Rangfolge in Rechtsbüchern wie dem
Sachsenspiegel und dem Schwabenspiegel geregelt. Der König war demnach
der Träger des ersten Heerschildes, Träger des zweiten Heerschildes sind
die Bischöfe und Äbte, gefolgt von den Trägern des dritten
Heerschildes, den Grafen und Herzögen. Zum vierten Heerschild gehören
freie Herren, zum fünften freie Lehnsleute. Im sechsten Heerschild sind
Lehnsnehmer zusammengefasst, deren Lehen von einem Lehnsherrn stammt,
der seinerseits ebenfalls Lehensnehmer ist.




Der Begriff Lehnswesen, auch LehnwesenLehenswesenLehnschaftFeudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem des Heiligen Römischen Reichs.

Auch in anderen Kulturen, insbesondere in Japan (siehe Han für die Lehen und Samurai für die Lehnsleute) entstanden Strukturen, die sich mit dem europäischen Lehnswesen vergleichen lassen.

Das Lehnswesen entwickelte sich wohl nach dem Vorbild des römischen Klientelwesens und aus dem germanischen Gefolgschaftswesen. Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z. B. das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu „Schutz und Schirm“, der Lehnsempfänger zu „Rat und Hilfe“. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet, d. h. auch der Lehnsherr durfte seinen Lehnsempfänger nicht schlagen, demütigen oder sich an seiner Frau oder Tochter vergreifen. Die Entwicklung des Lehnswesens ist jedoch in der neueren Forschung umstritten; ob es bereits im beginnenden Frühmittelalter entwickelt war, ist keineswegs sicher.[1]

Ein wichtiges Element der Entwicklung dieser naturwirtschaftlich fundierten Herrschaftsform war der Aufbau von Reiterheeren mit teilweise (bei den Sassaniden und Römern) bzw. vollständig dezentralisierter (bei den ostgermanischen Stämmen, zuletzt bei den Franken) Waffen- und Futterbeschaffung (Verreiterung).[2]

Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.

Das Lehnswesen beruhte im Wesentlichen auf zwei Komponenten, dem persönlichen und dem dinglichen Element.




Das Lehenssystem ist ein Herrschaftsform.

Der König leiht einem Untergebenen Land, der sich dafür verpflichtet im Kriegsfall (also etwa in der Hälfte aller Zeit) dem Herrscher Soldaten bereitzustellen.

Geld spielte in dieser Zeit eine geringe Rolle. Selbst die Steuern und andere Abgaben wurden meist in Naturalien bezahlt.

Einer aus einer Gesellschaftsschicht leiht eimem aus einer darunter liegenden Gesellschaftsschicht Land und bietet Schutz, was der jenige bewirtschaften kann. Dafür leistet der dem das Land geliehen wurde (Fachbegriff: Vasall) Abgaben und Dienste. Er versorgt z.B. den jenigen der das Land verliehen hat (Fachbegriff: Lehnsherr) mit Essen. So eine Lehe geht bis ans Lebensende oder bis der Lehnsherr oder Vasall seine Aufgaben nicht mehr erfüllt.