Guten Abend,
mir wurde vor einigen Tagen auf dem Rad in einem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen, der Fahrer des einfahrenden PKW hat mich nach eigener Aussage "zu spät gesehen", mich bei der Einfahrt touchiert wodurch ich stürzte und mir Verletzungen zuzog inkl. beschädigtem Fahrrad.
Polizei rückte an und nahm alles auf, mit dem RTW bin ich dann zur Notaufnahme, die meine Verletzungen bescheinigt hat.
Die Polizei teilte mir heute mit, dass der Fall nun zur Staatsanwaltschaft geht, weil dem Verursacher fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Allerdings hätte der Verursacher den Hergang "etwas" anders geschildert, wodurch mir jetzt wohl zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit angelastet werden könnte, genaueres würde ich dann erfahren.
Meine Frage nun: Hätte diese Ordnungswidrigkeit, die ich begangen haben soll, Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche die ich wegen meines Rads stellen möchte? Und was könnte das überhaupt für eine gewesen sein, wenn MIR die Vorfahrt genommen wird? Dass mein Rad evtl. nicht verkehrstauglich ist?
Und ist es üblich, dass so ein Vorfall direkt zur Staatsanwaltschaft geht, ohne Strafantrag meinerseits o.ä.?
Danke für's Lesen!