Einliegerwohnung Kündigung?

Mein Mann vermietet eine Einliegerwohnung in unserem Haus. Leider hatten wir kein Händchen bei dem jetzigen Mieter.

Kann ich seine Kündigung wie folgt schreiben ?

Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zu Herrn xyz fristgerecht zum 30.06.2019.

Für uns ist ein weiteres Zusammenleben aufgrund ihres Lebenswandels nicht weiter zumutbar. Ihnen wurde vor Vertragsabschluss mitgeteilt, dass wir einen ruhigen Mieter möchten, da wir selbst ein eher ruhiges Leben führen.

Ihren Drogenkonsum riecht man im ganzen Haus.

Lautes nächtliches Kommen und Gehen, sowohl von ihnen, als auch von ihren Freunden, wodurch unser Hund anschlägt. (Auch darüber waren sie im Vorfeld informiert, dass wir einen Hütehund haben)

Offenstehen lassen der Haustür, auch des Nachts.

Saugen zu den seltsamsten Zeiten, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause sind.

Laute Musik, die noch dazu sehr Basslastig ist, nachs und tags über Zimmerlautstärke.

Ich und meine Frau haben mehrfach versucht Gespräche mit ihnen zu führen, was absolut nicht möglich ist. Gesprächstermine haben sie ohne Absage nicht eingehalten.

Schon kurz nach ihrem Einzug begannen sie sich zu verschanzen. Sobald einer von uns nach unten geht, um das Haus zu verlassen, in den Keller, etc werden die Lichter gelöscht, die Musik abgestellt und versucht den Anschein erwecken, als wären sie nicht zu Hause. Da sie sich allerdings nicht an die Zimmerlautstärke halten wissen wir sehr genau, dass sie da sind.

Ich verweise darauf, dass wir einen 14jährigen Sohn haben und für seine Entwicklung Verantwortung tragen. Ihr Drogenkonsum und Lebenswandel stellt für uns da ein nicht unerhebliches Problem dar.

Am 13.04.2019 möchte ich die Wohnung besichtigen, damit ich mich über ihren Zustand in Kenntnis setzen kann. Diese Mitteilung erfolgt fristgerecht. Sollte ihnen dieser Termin nicht passen erwarte ich umgehend eine Nachricht von ihnen mit einem neuen Termin. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet ! Besichtigungstermine zur Weitervermietung bitte ich einzuhalten.

Ich verweise auf das Sonderkündigungsrecht für Einliegerwohnungen. Sollte sich ihr Verhalten bis zum Auszug noch verschlechtern, erfolgt eine fristlose Kündigung.

Kündigung, Einliegerwohnung