Kürzlich haben wir als Zahnarztpraxis Arbeitskleidung über das Internet bestellt. Einige der Artikel gingen zurück. Nun möchte uns der Internetladen 25,- € als "Handlingpauschale" berechnen. Begründung: Wenn man als Gewerbetreibender Ware zurückschickt muss man diese Pauschale bezahlen oder aber man muss die Ware behalten. Was meint Ihr?!
Ist eine Zahnarztpraxis ein Gewerbe?!
Internet,
Gewerbe
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.