"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

Hallo,

Ich habe zwar schon einige ähnliche Beiträge gelesen aber meine Frage konnte nicht beantwortet werden. Und zwar suche ich schon lange eine Wohnung und würde die Miete auch vom Jobcenter bezahlt bekommen. Ich bin trotzdem erst 19 und werde im April 20. Da ich zu jung bin, wollen viele natürlich einen Bürgen. War heute bei einer Genossenschaft, wo ich einen Antrag ausgefüllt habe und einen Zettel für einen Bürgen mitbekommen habe. Der einzige, der für mich Bürgen könnte, wäre mein Vater. Die von der Genossenschaft meinte, es wäre auch egal wenn er Rentner wäre, Hauptsache er hat drei Kaltmieten als Einkommen also circa 1200€ meinte sie. Habe meinen Papa angerufen und er meinte er hat so circa 1100€ und n paar zerquetschte im Monat als Einkommen. Ist momentan nur Übergangsgeld weil er durch Krankheit seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Leider hat er in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und einige Schulden angehäuft und seit letztem Jahr läuft ein Insolvenzverfahren. Auf dem Zettel muss man auch ankreuzen, ob in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen und unter anderem auch ein Insolvenzverfahren stattgefunden haben. Und meine Frage ist natürlich, ob er 1. mit den 1100€ Bürgen kann, und 2. ob er trotz dieser Insolvenz bürgen kann. Das Einkommen hat er ja das kann er auch nachweisen nur wäre es schade, wenn es an der Insolvenz scheitert. :( Er hat sein Leben mittlerweile im Griff und man hat ja dann auch eine Art Betreuer soweit ich das gelesen habe?! Also geht er mit Bedacht mit dem Geld um. Ich habe natürlich keine Schulden und er weiß auch, dass er sich da auf mich verlassen kann. Andere Familienmitglieder habe ich leider nicht mehr, so dass auch sonst keiner für mich bürgen kann. Ist die Insolvenz ein Ausschlusskriterium für die Genossenschaft als Bürge? Er hat zudem ein Pfändungsschutzkonto also den Betrag von circa 1080€ hat er sowieso immer und mehr auch soweit ich weiß. Hat er mir zumindest gezeigt seinen Kontostand. Also genug Geld ist auf jeden Fall da. Bin etwas verzweifelt und eine Frage habe ich auch noch. Kann, wenn mein Vater nicht akzeptiert wird, auch mein Freund bürgen? Sind schon seit drei Jahren zusammen und er ist sowieso volljährig. Ist das vom Vermieter abhängig wen er als Bürge akzeptiert?

Schon mal vielen Dank für Antworten!:)

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