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kann ich gegen das Jugendamt einen Befangenheitsantrag stellen?

Vor ein paar Monaten habe ich mich vom Vater meiner Kinder getrennt, wir leben in Scheidung.. dies bezüglich läuft alles. Nun ist es aber so, das er Hilfe vom JA bekommt (Familienhilfe) und dadurch häufig gespräche beim JA anfallen wie der Verlauf der Hilfe etc ist. Die Sozialarbeiterin vom JA hält nicht viel von ihrer Schweigepflicht, dazu muss ich aber sagen, alles was meinen Ex betrifft erfahre ich nicht, aber alles was mich betrifft erfährt er ohne Umschweife. Laut meines Wissens besteht doch Schweigepflicht der Mitarbeiterin gegenüber für beide Parteien. Im Laufe der letzten Woche gab es wiedermal riesen Krach zwischen mir und meinem Ex, es kam auch erneut zu Drohungen und ich habe am darauf folgenden Tag beim JA angerufen, auf den AB gesprochen und um Rückruf gebeten. Bis Freitag kam kein Rückruf und ich versuchte es dann erneut, insgesamt 5 mal über den Tag verteilt (das Telefon war frei und es kam kein AB) Dies ist leider nicht das erste Mal, auch bei früheren Gesprächen fiel mir die Frau und auch die Familienhilfe in den Rücken, ich habe alles immer soweit befolgt wie es von mir verlangt wurde, und es gab immer wieder Ärger weil es dann doch nicht zu deren Zufriedenheit war. Lohnt es sich einen sogenannten Befangenheitsantrag zu stellen oder wird dieser fruchtlos bleiben wie auch schon ein Brief meines Anwaltes?

Kinder, Jugendamt, Jugendhilfe, Befangenheit
kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

Guten Tag

Ich wurde vor im Juli 2010 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagessätzen zu EUR 60,--, bzw. 900 EUR zzgl. Verfahrensgebühr verurteilt und wurde jetzt am deutschen Zoll ausgeschrieben.

Grund ist, dass mir die Berufung mit Hinweis auf ein zwielichtiges Gesetz, nämlich Nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO, verweigert wurde. In dem Beschluss wird behauptet, meine Berufung sei unbegründet und für jeden Fachmann sei es klar erkennbar, dass das Urteil rechtens und nicht zu beanstanden sei.

Dies ist jedoch eine dreiste Lüge! Denn war es offensichtlich, dass die Klägerin sich in Widersprüche verwickelt hat.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Zahlung sowie den Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe verweigern kann?

Beim Amtsgericht scheint es keine Möglichkeit zu geben. Aber kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen? Denn die Fakten- und Indizienlage sprechen klar für mich. Außerdem ist der Staatsanwalt entweder wegen Unfähigkeit oder wegen Gewissenlosigkeit seines Amtes zu entheben.

Gemeinnützige Arbeit wird mir auch nicht mehr gewährt und ich lehne alles ab, da ich unschuldig bin und es auch belegen kann und weil ich es der Klägerin nicht gönne, aufgrund ihrer Lügen mir eins reinzudrücken. Aber auch deshalb, weil ich gerade dabei bin, mich selbstständig zu machen.

Revision, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, verwaltungsrecht, Befangenheit