Vor ein paar Monaten habe ich mich vom Vater meiner Kinder getrennt, wir leben in Scheidung.. dies bezüglich läuft alles. Nun ist es aber so, das er Hilfe vom JA bekommt (Familienhilfe) und dadurch häufig gespräche beim JA anfallen wie der Verlauf der Hilfe etc ist. Die Sozialarbeiterin vom JA hält nicht viel von ihrer Schweigepflicht, dazu muss ich aber sagen, alles was meinen Ex betrifft erfahre ich nicht, aber alles was mich betrifft erfährt er ohne Umschweife. Laut meines Wissens besteht doch Schweigepflicht der Mitarbeiterin gegenüber für beide Parteien. Im Laufe der letzten Woche gab es wiedermal riesen Krach zwischen mir und meinem Ex, es kam auch erneut zu Drohungen und ich habe am darauf folgenden Tag beim JA angerufen, auf den AB gesprochen und um Rückruf gebeten. Bis Freitag kam kein Rückruf und ich versuchte es dann erneut, insgesamt 5 mal über den Tag verteilt (das Telefon war frei und es kam kein AB) Dies ist leider nicht das erste Mal, auch bei früheren Gesprächen fiel mir die Frau und auch die Familienhilfe in den Rücken, ich habe alles immer soweit befolgt wie es von mir verlangt wurde, und es gab immer wieder Ärger weil es dann doch nicht zu deren Zufriedenheit war. Lohnt es sich einen sogenannten Befangenheitsantrag zu stellen oder wird dieser fruchtlos bleiben wie auch schon ein Brief meines Anwaltes?