Zwinger Haltung wie sind die mindestens Anforderungen?

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Tierschutz-Hundeverordnung
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.(2) In einem Zwinger muss
1.
dem
Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt
benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite
mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und
keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe cmBodenfläche mindestens qmbis 506über 50 bis 658über 6510,
2.
für
jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede
Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1
vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3.
die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend
von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des
Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
mindestens sechs Quadratmeter betragen.(3)
Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material
bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und
sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so
beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht
und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen
so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können.
Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen
ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den
Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.(4)
In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund
mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden
Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder
Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.(5)
Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten,
so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt
zu anderen Hunden haben.(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:16

Danke für die einfache Beantwortung der Frage :)

2

ich kenn mich damit nicht aus aber mich würde es interessieren warum du dich für die Zwingerhaltung entschlossen hast. Das soll keine Kritik oder irgendwas sein es interessiert mich einfach.


verreisterNutzer  03.08.2017, 17:15

Weshalb?

0
NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:22
@BrightSunrise

Danke für deine Meinung.

Aber der Züchter sieht mich als exzellenten Halter an :)

Und ja es ist ein VDH Züchter :)

0
NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:28
@BrightSunrise

Was geht dich das an?

Der Züchter weiß von meinem Vorhaben und in DE ist die zwingerhaltung nicht verboten. 

0
BrightSunrise  03.08.2017, 17:29
@NeinKeinBerg

Was geht dich das an?

Nichts, aber ich will's dennoch wissen. ;) Sollte ja kein Problem sein, mir den Verein zu nennen, wenn das, was du sagst, stimmt.

und in DE ist die zwingerhaltung nicht verboten.

In Deutschland ist so vieles nicht verboten, leider!

4
monara1988  03.08.2017, 19:12
@NeinKeinBerg

"Aber der Züchter sieht mich als exzellenten Halter an :)"

Dann ist das kein echter guter Züchter!

Du glaubst doch nicht dass dieser Hund ein toller lieber Begleiter wird?
Das wird mit so einer schlechten Haltung und so einer Empathielosigkeit ein PROBLEMHUND!
Aber hey, wir haben ja noch nicht genug gequälte Problemhunde auf der Welt, einer mehr oder weniger macht da wohl auch nichts aus, wa?

Das arme Tier...  :(

2
spikecoco  04.08.2017, 13:09
@NeinKeinBerg

was passiert, wenn der Hund die Zwingerhaltung nicht ohne Probleme akzeptiert?. Die Schäferhunde aus meinem Umkreis haben fast alle Probleme,  alleine im Zwinger sein zu müssen.

0
NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:14

Der Hund wird nur nachts im Zwinger sein.

Den kompletten Tag ist er ansonsten bei mir. 

0

Da Du deinen eigenen Angaben zufolge (Frage vom 1.7.17 "Ich bin erst 14 aber .....") noch  minderjährig bist kann ich nur hoffen, daß der jetzige Besitzer des Welpen rechtzeitig davon Wind bekommt und Dir das Tier nicht gibt. 

Er kann und darf mit zur Arbeit nach meinem Urlaub

Du arbeitest mit 14? 


NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 18:07

Das da ist nicht meine Frage!

Schön dass du keine Namen lesen kannst :)

1
NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 18:17
@Elocin2910

Ja, ich bin aber nicht der Verfasser :)

Du kannst meine Frage in einigen Stunden auch neu stellen, würde dich aber auch nicht zum Verfasser machen. Und der Inhalt bliebe gleich.

Und die Verfasserin der Frage da, ist eben erst 14 :)

1
GSSILiebe  03.08.2017, 18:03

Will den Fragesteller nicht in Schutz nehmen, aber die von dir erwähnte frage ist von jemand anderes und wurde von dem Fragesteller erneut gestellt.

Sein wahres Alter liest man in anderen fragen und er scheint ziemlich Liebeskrank zu sein.


4

Für einen Schäferhund 10m², mit isolierter Hütte und gedämmtem Liegeplatz.

Man steckt einen jungen Hund nicht alleine in einen Zwinger. Schonmal garnicht nachts!

Über Zwingerhaltung
http://www.ath-die-hundeschule.de/index.php?option=com_content&task=view&id=251&Itemid=171

und ihm Wird es toll gehen!

Wird es nicht. Von einem guten Züchter hättest du keinen Hund bekommen unter diesen Umständen. Und von einem Tierheim erst recht nicht.

Hallo,

§ 6 TierSchHuV Anforderungen an die Zwingerhaltung:

"(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss


1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe cm     Bodenfläche mindestens qm

bis 50                        6
über 50 bis 65          8
über 65                     10

2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,

3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.


(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sichder Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.


(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen,  mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.

(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden."

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

Deinem Hund wird es nicht toll gehen, armes Ding.

Keine Grüße

Woher ich das weiß:Hobby – Bin selbst Hunde- & Katzenbesitzerin & arbeite im Tierheim.

NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:17

Hätte ein Dank bekommen wäre das Ende nicht so unverschämt :)

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BrightSunrise  03.08.2017, 17:18
@NeinKeinBerg

Du bist unverschämt. :) :) :) :) :)

Auf ein Danke von dir kann ich verzichten, mir reichen die, die ich habe. ;)

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NeinKeinBerg 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:22
@BrightSunrise

Er wird dort nur nachts sein und ansonsten den kompletten Tag bei mir. 

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BrightSunrise  03.08.2017, 17:23
@NeinKeinBerg

Und du schläfst nachts nur vier Stunden? Viel länger sollte ein Hund nämlich nicht allein sein müssen. Und das kann ein Hund auch nur, nachdem er es gelernt hat.

Du willst mir doch nicht weismachen, dass du das nächste Jahr nur draußen schläfst, oder? Schließlich sollte ein Welpe gar nicht allein sein.

Aber abgesehen davon möchte ein Rudeltier gerade nachts nicht alleine sein, sondern bei seinem Rudel schlafen.

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