Zweitwohnsitz in einer Mietwohnung?

2 Antworten

Du kannst selbstverständlich dort einen Zweitwohnsitz anmelden. Du könntest auch Deinen Hauptwohnsitz dort melden. Niemand zwingt Dich, Deine Adresse deswegen zu ändern.

Bei allen Verträgen etc. geht es um die ladungsfähige Anschrift und wenn man Dich auch an der bisherigen Adresse postalisch erreicht, kein Problem.

Auto muss man wegen Umzug in einen anderen Kreis schon längst nicht mehr ummelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Für den Zuzug in die Wohnung der Großmutter braucht sie die Zustimmung ihres Vermieters. Auch wenn sie ins Pflegeheim zieht, kannst du nicht ohne Weiteres die Wohnung übernehmen. Sie müsste kündigen und du einen neuen Mietvertrag abschließen, vorausgesetzt, der Vermieter will das auch.


FleckiKarlos 
Beitragsersteller
 06.03.2021, 16:45

Das wird gerade mit dem Vermieter besprochen für den Fall der Fälle :-)

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