Verjährung des A-Verstoßes in der Probezeit?
Guten Abend,
ich hatte 2018 einen Unfall und bekam dafür Probezeitverlängerung und einen Punkt. Der Verstoß zählte als A-Verstoß. Normalerweise darf man ja nur 3 A-Verstöße haben bis der Führerschein weg ist. Nun ist der Punkt offiziell aber verjährt und ich habe noch bis Dezember diesen Jahres Probezeit.
Heißt das, mein Konto ist quasi wieder auf null und ich dürfte theoretisch wieder 3 A-Verstöße begehen oder darf ich trotz Verjährung nur noch 2 Verstöße begehen bis der Führerschein weg ist?
LG
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du darfst nur 2 A- Verstöße haben. Mit dem 3. wird bereits die Fahrerlaubnis entzogen.
Wann der Punkt weg ist, ist nicht so wichtig. Mit Deinem A- Verstoß hat sich Deine Probezeit ja auf 4 Jahre verlängert.
Du kannst ja gucken, wann Deine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Und dann +4 Jahre.
Solange sind Probezeitverstöße relevant.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MAB98/1576180361567_nmmslarge__802_636_920_920_298964eab92cb97e43a538a5ffbc685d.jpg?v=1576180362000)
"begehen darf" !??
Sollte die Devise nicht eher lauten, überhaupt keine Punkte zu sammeln?? Du scheinst hier das Limit ja schon ausreizen zu wollen, so wie du hier fragst und formulierst.
Halt dich an die Regeln, dann musst du dir über die ganze Thematik überhaupt keine Gedanken machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, die meisten Punkte werden nach 2,5 Jahren getilgt.
Der Probezeitverstoß der dazugehört wird aber nicht getilgt. Der belibt relevant, bis die Probezeit endet
Ja sorry so meinte ich das. Mir ist bewusst das ich 4 Jahre Probezeit habe, allerdings ist mein einer Punkt offiziell ja schon verjährt. Meine 4 Jahre sind im Dezember 21 vorbei und den ersten Punkt habe ich vor 3 Jahren bekommen. Meine Frage ist (wo nun der Punkt verjährt ist) ob ich wieder (berichtigt) 2 A Verstöße haben dürfte bevor der Führerschein weg ist. Oder ob A-Verstöße in der Probezeit NICHT verjähren und ich nur noch einen A-Verstoß begehen darf